GesundheitRegierung will Übergang von stationärer zu ambulanter Behandlung beschleunigen

Gesundheit / Regierung will Übergang von stationärer zu ambulanter Behandlung beschleunigen
Gesundheitsministerin Paulette Lenert und Sozialminister Claude Haagen (beide LSAP) bei der Pressekonferenz Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Das Angebot ambulanter medizinischer Behandlung soll erweitert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Ministerrat am Mittwoch angenommen hat. Gesundheitsministerin Paulette Lenert und Sozialminister Claude Haagen (beide LSAP) stellten das Projekt vor, wie der „virage ambulatoire“ beschleunigt werden kann. Die Frage war in den letzten Monaten erneut im Zusammenhang mit der Anschaffung eines MRT-Geräts durch eine Ärztegruppe in Grevenmacher (Centre médical Potaschbierg) in den öffentlichen Fokus gerückt. Bisher wurden MRT-Diagnosen nur im Krankenhaus erstellt. Zusätzliche Details zum Streitfall CMP gab es am Mittwoch nicht. Die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen, hieß es.

Laut Paulette Lenert sehe das Koalitionsabkommen vor, Alternativen zur klassischen stationären Behandlung im Krankenhaus zu fördern. Das soll mit dem geplanten Gesetz geschehen, an dem seit einem Jahr gearbeitet worden sei, unterstrich sie. Womit sie dem Eindruck entgegenwirken wollte, der Entwurf sei aufgrund des sich aufbauenden Drucks wegen der Nichtzulassung von MRT-Untersuchungen im CMP ausgearbeitet worden.

Auch mit dem geplanten Gesetz wird es Ärzten und Ärztegruppen nicht erlaubt sein, schwere Geräte privat nutzen zu können. Das wird nur in Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus möglich sein. Gesprochen wird dabei von „Antennen“ der einzelnen Spitäler. Laut Gesetzentwurf sollen hier ambulante Gesundheitsdienste in den Bereichen bildgebende Verfahren, stationäre Aufenthalte bei nicht-chirurgischen Eingriffen, Dialyse und Krebstherapie angeboten werden. Diese Liste könne in Zukunft erweitert werden, so Lenert. Die Antennen können allein von einem Krankenhaus betrieben werden oder in Zusammenarbeit mit einem Arzt oder einer Ärztegruppe. Ein noch auszuarbeitendes Vertragswerk soll die Beziehungen zwischen den einzelnen Parteien, insbesondere in Sachen Organisation, Verwaltung und Entscheidungsbefugnisse der Ärzte regeln.

Kofinanziert werden die Anschaffung der Maschinen und die Bereitstellung der Räume wie bisher zu 80 Prozent vom Staat. Die Betriebskosten der Antennen würden außerhalb des dem Krankenhaus gebilligten Gesamtbudgets übernommen. Die Behandlung in der Antenne werde pauschal abgerechnet.

Derzeit betreiben die vier Krankenhäuser (CHdN, CHEM, HRS und CHL) neben ihrem Hauptsitz sechs Antennen. Aktuell gesetzlich möglich sind deren acht. Das neue Gesetz würde zusätzlich acht weitere Standorte erlauben. Mit welchen Gerätschaften eine neue Antenne ausgerüstet würde, müsse je nach Bedarf ermittelt werden, betonte Lenert. Derzeit liege eine Anfrage für das Betreiben eines zweckgebundenen Standortes („site dédié“) vor: jene des CHL für Potaschbierg. Interesse hätten jedoch bereits das CHEM für ein solches in Mondorf und die HRS für eins in Junglinster geäußert. Mit dem neuen Gesetz wäre das möglich, so Lenert.

Fundamentale Neuerungen für Luxemburgs Gesundheitswesen verspricht der Gesetzentwurf demnach nicht. Privatpraxen wird es weiterhin untersagt bleiben, selbst MRT-Geräte anzuschaffen und zu betreiben. Auch an den anderen Prinzipien Luxemburger Gesundheitspolitik wird nicht gerüttelt: freie Ärztewahl durch den Patienten, therapeutische Freiheit der Gesundheitsberufler, obligatorische Konventionierung eines jeden in Luxemburg praktizierenden Arztes, ein qualitativ hochwertiges medizinisches Angebot für jedermann, unabhängig von Einkommen und Herkunft.

Laut Sozialminister Claude Haagen wurde der Gesetzentwurf im Vorfeld mit den Sozialpartnern erörtert. Eine Rückerstattung der Kosten für eine MRT-Untersuchung im CMP sei vorerst nicht möglich, da das Gerät noch nicht zugelassen sei. Rechnungen von Patienten seien jedoch bereits bei der Gesundheitskasse eingegangen. Die Rückerstattung erfolge nach der Zulassung.

Neue Möglichkeiten bietet den Ärzten hingegen ein anderer, am Mittwoch verabschiedeter Gesetzentwurf. Er ermöglicht es Ärzten und anderen Gesundheitsberuflern Unternehmen zu bilden, um beispielsweise die Betriebskosten der Gemeinschaftspraxis zu teilen und eine kollektive Versicherung abzuschließen. Die Arbeit in derlei Gesellschaft würde eine bessere Work-Life-Balance ermöglichen, so Lenert. Gesellschafter können jedoch nur Personen werden, die einen Gesundheitsberuf ausüben. Sie müssen in Luxemburg oder in einem anderen EU-Land zugelassen sein. Auch muss mindestens ein Gesellschafter in Luxemburg tätig sein. Von seiner individuellen Verantwortung wird der in derlei Unternehmen tätige Arzt jedoch nicht entbunden sein.

Covid-19: weitere Lockerungen

Die Maskenpflicht in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln soll in Bälde fallen. Der Ministerrat verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Anders in den Krankenhäusern und den Seniorenheimen, wo Patienten, Insassen und Besucher den Nasen- und Mundschutz weiterhin tragen müssen.

Jules
19. Mai 2022 - 11.29

Nur drum herum reden, anstatt dieses politisches Gelaaber könnten schon längst Nägel mit Köpfen gemacht worden sein,diese beiden Gesundheitsvertreter werden immer mehr unglaubwürdiger, Privilegien die fonktiunieren. Konzeptlos und es stinkt bis zum Himmel