Maßnahmen nicht verlängertQuarantäne-Regelung nach Einreise aus Großbritannien nach Luxemburg entfällt

Maßnahmen nicht verlängert / Quarantäne-Regelung nach Einreise aus Großbritannien nach Luxemburg entfällt
Bis vor kurzem mussten Reiserückkehrer aus Großbritannien noch in Quarantäne. Damit ist nun aber Schluss: Die Maßnahme wurde nicht über den 31. Juli hinaus verlängert. Symbolfoto: Ennio Leanza/Keystone/dpa

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Reiserückkehrer aus Großbritannien, die ins Großherzogtum einreisen wollen, müssen künftig nicht mehr vorsichtshalber sieben Tage lang in Quarantäne. Das Luxemburger Außenministerium und das Gesundheitsministerium erklären in einer Pressemitteilung, dass die entsprechenden Maßnahmen nicht über den 31. Juli hinaus verlängert werden. Es gibt allerdings eine Ausnahme.

Reisende aus verschiedenen Ländern müssen sich derzeit mit den unterschiedlichsten Bedingungen für ihre Rückreise beschäftigen. Wer aus bestimmten Staaten nach Luxemburg einreisen will, muss sich beispielsweise bei den Behörden melden und erst einmal vorsichtshalber sieben Tage lang in Quarantäne begeben und am sechsten Tag einen PCR-Test machen. Auch für Reiserückkehrer aus Großbritannien galt die Regelung noch bis vor kurzem. Das Luxemburger Gesundheitsministerium und das Außenministerium teilten allerdings am Freitag in einer Pressemitteilung mit, dass diese Regelung nicht über den 31. Juli hinaus verlängert werde.

Die Ministerien erklären allerdings in dem Schreiben: „Für Personen, die mit dem Flugzeug aus dem Vereinigten Königreich nach Luxemburg reisen, gelten weiterhin die Bestimmungen der Verordnung vom 15. Juli 2021, die bis zum 14. September 2021 gültig sind.“ Folglich müssen alle mit dem Flugzeug Einreisenden ab zwölf Jahren mindestens eines der folgenden Dinge vorweisen können:

  • eine Impfbescheinigung, die eine vollständige Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff bescheinigt, also die Impfstoffe der Firmen AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Johnson & Johnson oder Moderna, ausgestellt von einer öffentlichen oder medizinischen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Schengen-Raums,
  • eine von einem Arzt oder einer nationalen Behörde eines EU-Mitgliedstaats oder eines Schengen-Mitgliedstaats ausgestellte Genesungsbescheinigung für Menschen, die innerhalb der letzten sechs Monate an Covid-19 erkrankt waren,
  • das negative Ergebnis (auf Papier oder elektronisch) eines Nukleinsäure-Amplifikationstests (NAT) auf Coronavirus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode), der weniger als 72 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde,
  • oder das Ergebnis eines Coronavirus-Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, durch ein medizinisches Analyselabor oder eine andere zu diesem Zweck zugelassene Stelle. Das Testergebnis muss, gegebenenfalls mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch vorgelegt werden.

Diese Verpflichtungen gelten für alle, die mit dem Flugzeug nach Luxemburg einreisen wollen – zusätzlich zu den Beschränkungen, die bereits bis einschließlich 30. September für Drittstaatsangehörige für nicht unbedingt notwendige Reisen nach Luxemburg gültig sind. Die Liste aller Ausnahmeregelungen sowie die genauen Maßnahmen, die Reisende im Vorfeld treffen sollten, können über den folgenden Link abgerufen werden: https://covid19.public.lu/fr/voyageurs/visiter-luxembourg.html.