Prozess um tödliche Brandstiftung in Saarbrücken beginnt

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Knapp ein halbes Jahr nach einem Feuer mit vier Toten und 25 Verletzten in einem Saarbrücker Mehrfamilienhaus mit 42 Apartments beginnt am (kommenden) Mittwoch (9 Uhr, Saal 38) in Saarbrücken der Prozess gegen die mutmaßliche Brandstifterin.

Angeklagt ist eine 38 Jahre alte Bewohnerin, die sich vor dem Schwurgericht des Landgerichts wegen Brandstiftung mit Todesfolge verantworten muss.

Die Frau, die laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft rauschgiftsüchtig war, soll am Morgen des 3. Dezember 2017 Alkohol und Drogen zu sich genommen haben und mittags in ihrem Bett ein Feuer gelegt haben. Anschließend habe sie ihr Zimmer verlassen und dabei die Wohnungstür offen gelassen, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor. Das Feuer erhielt so einen ausreichenden Luftzug und die Rauchgase konnten sich im Haus durch das Treppenhaus ausbreiten.

In dem sechsstöckigen Wohn- und Geschäftshaus, in dem sich überwiegend Sozialwohnungen befanden, hielten sich zu diesem Zeitpunkt 24 Menschen auf. Vier Männer im Alter von 29, 46, 69 und 70 Jahren atmeten die Gase in ihren Zimmern beziehungsweise im Treppenhaus ein und starben an einer Vergiftung durch Rauchgase und Kohlenmonoxid.

Ein Mitbewohner erlitt schwere Knochenbrüche, als er aus dem dritten Obergeschoss auf das Dach eines Restaurants sprang. Neben weiteren Hausbewohnern erlitten auch Feuerwehrleute Vergiftungen durch Rauchgas. Mehr als 100 Feuerwehrleute und 30 Polizisten waren im Einsatz. An dem Gebäude entstand ein Sachschaden in Höhe von einer halben Millionen Euro.

Die ledige Angeklagte, Mutter von drei Kindern, hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie war in der Vergangenenheit mehrfach wegen Vermögensdelikten in Konflikt mit der Justiz geraten und zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Die 38-Jährige war am Abend des Feuers noch einmal am Brandort erschienen und hatte mehrfach erklärt, dass sie es gewesen sei, die am Mittag in ihrer Wohnung das Kopfkissen angezündet und dabei Feuerzeugbenzin verwendet habe.

Nach früheren Angaben des Verteidigers wollte die 38-Jährige mit ihrem bisherigen Leben Schluss machen und ihr Zimmer zerstören. Den Tod anderer Menschen habe sie nicht beabsichtigt und sei über die Folgen des Feuers vollkommen erschüttert.

Das Landgericht hat bis zum 19. Juli noch sechs weitere  Verhandlungstage angesetzt.

Ermittlungen wegen mangelhaftem Brandschutz

Anfang April leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Hauseigentümer und die zu dem Zeitpunkt noch unbekannten Verantwortlichen der Bauaufsichtsbehörde, frühere Bauherren und Architekten wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung ein.

Ein Sachverständiger hatte Verstöße gegen die Brandschutzvorschriften der Landesbauordnung festgestellt. Unter anderem habe eine Rauchableitungsöffnung für das Treppenhaus gefehlt.

Durch den nahezu vollständig verrauchten Treppenraum seien die Personenrettung und die manuelle Brandbekämpfung erheblich eingeschränkt worden.
Ohne die beschriebenen Fehler im baulichen Brandschutz wäre dieser Brand auf die Wohnung der Beschuldigten beschränkt geblieben und der Rauch hätte sich nur im Flur, zu einem sehr geringen Teil im dem Treppenraum sowie nicht in die anderen Geschosse ausbreiten können.