Prozess: Jäger schießt bei Wohngebiet mit Kriegsmunition – und trifft eine Frau ins Gesicht

Prozess: Jäger schießt bei Wohngebiet mit Kriegsmunition – und trifft eine Frau ins Gesicht

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Bis heute leidet eine Frau darunter, was ihr im September 2016 in Fentingen passierte: Die Belgierin hatte dort Freunde besucht, um mit ihnen aufs Oktoberfest zu gehen. Als sie gemeinsam auf einer Terrasse am Ortsrand saßen, hörte sie ein kurzes Pfeifen – und war plötzlich an der rechten Wange verletzt. Ihr wurde schwarz vor den Augen. Ihre Freunde kümmerten sich um sie, bis der Notarzt sie versorgen konnte. Offenbar war sie vom Schuss eines Jägers getroffen worden.

Der Jäger, der im September 2016 in Fentingen mit zwei Kollegen viermal auf ein Wildschwein geschossen haben soll, ohne es aber zu treffen, muss sich derzeit vor Gericht in Luxemburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Dort hat der Beschuldigte die Vorwürfe eingeräumt und beteuert, das Geschehene tue ihm schrecklich leid.

Ein Gutachter und Gerichtsmediziner listete die schweren Verletzungen der Frau auf: Der Schuss ins Gesicht wirkt sich nicht nur auf ihr Aussehen aus, auch Mimik und die Kau-Funktion sind bis heute betroffen. Die Art der Verletzungen deute auf eine abgelenkte Kugel hin. Ein Ermittler, der im September 2016 als Erster vor Ort war, erklärte im Zeugenstand, dass wegen der Distanz zum Tatort die Möglichkeit eines Jagdunfalls nicht ausgeschlossen werden konnte.

Abenteuerliche Flugeigenschaften

Bei dem verwendeten Karabiner der Marke „Marlin Firearms“ (seit 2007 Remington) handele sich um eine Waffe, deren Nutzung als Jagdgewehr im öffentlichen Raum mehr als bedenklich sei. Verschossen wurde damit Munition des Kalibers 45.70: eine „Zentralfeuer“-Patrone, die um 1870 für die US-Armee entwickelt wurde. Sie entwickelt in kurzen Jagdwaffen zwar nur geringe Durchschlagskraft – als Abpraller könne sie aber abenteuerliche Flugeigenschaften aufweisen. Deshalb solle damit auch nie in die Luft geschossen werden, so der Experte weiter.

Der beschuldigte Jäger konnte jedenfalls von seiner Stellung aus nur schlecht einsehen, dass er sich in der Nähe eines bewohnten Gebiet befand, meinte der Zeuge weiter. Da es sich nicht um eine offiziell eingetragene Treibjagd handelte, hatten die Jäger ihre Aktion auch nicht mit Warnschildern angekündigt – obwohl sich viele Spazierwege in dem Gebiet befinden.

Improvisierte Treibjagd

Einer der beteiligten Jäger gab im Zeugenstand zu, dass er am Unfalltag angerufen worden sei, um der Wildschweinplage beizukommen. Man sollte nicht über den Horizont schießen, um den Kugelfang zu garantieren, so der Zeuge weiter. Da die Munition drei bis vier Kilometer unterwegs sein kann, wäre die Jagd in Luxemburg unmöglich, wenn man nicht in Richtung Wohngebiet abziehen dürfte, so sein Fazit.

Die verletzte Frau beschrieb vor Gericht ihre medizinische Odyssee: Zahlreiche Metallsplitter haben verheerende Wunden im rechten Mundbereich verursacht. Die Verletzungen konnten zwar mit mehreren chirurgischen Eingriffen grundsätzlich behoben werden, ohne aber alle Funktionen wieder komplett herzustellen. Besonders an ihrem Mienenspiel müsse sie noch hart arbeiten, sagte die Frau. Auch habe sie Angst, in einen Wald zu gehen. Der Prozess wird morgen (13.3.) fortgesetzt. ck/fgg

 

Zahlen
13. März 2019 - 19.03

"Da die Munition drei bis vier Kilometer unterwegs sein kann, wäre die Jagd in Luxemburg unmöglich, wenn man nicht in Richtung Wohngebiet abziehen dürfte, so sein Fazit." Dem ist nichts hinzuzufügen. Unser Land ist zu dicht besiedelt um die Jagd zu erlauben.

H.Horst
13. März 2019 - 17.51

Stimmt.....Spaetestens ab 1906 war 45/70 obsolet

Jek Hyde
13. März 2019 - 11.42

Richtig, hab selten sowas Dummes gelsesen. Massenverblödung.

Realist
13. März 2019 - 10.08

Bad journalism. Wenn ein 45/70er Teilmantelgeschoss zur "Kriegsmunition" hochgeschrieben werden kann, dann kann man auch jeden SUV zum "luftbereiften Truppentransporter" machen.