Prozess um Zuhälterei, Menschenhandel, Geldwäsche: Was geschah in Bonneweg?

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Zwischen 2014 und 2016 sollen mindestens 13 Frauen und drei Männer in einer Wohnung in Bonneweg festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden sein. Ein Mann und eine Frau müssen sich diesbezüglich nun wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Geldwäsche vor Gericht verantworten.

Zum Tathergang: Der Angeklagte soll eine Wohnung gemietet haben, um sie an die Beschuldigte weiterzuvermieten. Diese soll die mutmaßlichen Opfer, die keine gültigen Papiere hatten und auch kein Luxemburgisch beherrschten, von Brasilien nach Luxemburg gebracht haben, um sie anschließend zur Prostitution zu zwingen. Die Angeklagte soll die Frauen und Männer hierfür in der Wohnung untergebracht haben – und zwar ihren Aussagen zufolge für eine Miete von wöchentlich rund 150 Euro.

Vor Gericht betonte der Beschuldigte, nichts hiervon gewusst zu haben – obwohl er im Erdgeschoss desselben Gebäudes arbeitete, in dem sich die vermietete Wohnung befand. Zeugen gaben zudem bei der Polizei an, dass der Mann mehrmals in der Wohnung gewesen sein soll. Für die Vermietung selbst habe er monatlich etwa 1.400 Euro – oft aber auch nur 1.200 – erhalten. Eine Aussage, der die Angeklagte widersprach. So soll der Beschuldigte die Miete nach einigen Monaten gar auf über 2.000 Euro erhöht haben, da er am Geschäft mitverdienen wollte.

Der Verteidiger des Mannes meinte am Donnerstag, dass sein Klient die Miete niemals persönlich bekommen habe. Der Anwalt der Angeklagten sagte indes, dass seine Mandantin nie als Zuhälterin gearbeitet habe. Er wies die Schuld auf einen anderen Bewohner, der während der Abwesenheit seiner Mandantin neue Frauen für das Gewerbe rekrutiert und die Mietpreise erhöht haben soll. Die Frau sitzt nun schon ein Jahr in Untersuchungshaft. Der Anwalt forderte, diesen Umstand bei dem Urteil zu berücksichtigen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft rechnete aus, dass der Angeklagte von Juni 2014 bis Mai 2015 mindestens 15.000 Euro durch die Vermietung der Wohnung eingenommen haben soll. Sie sprach von einem besonders schweren Fall der Zuhälterei und des Menschenhandels, da die Polizei die Wohnung siebenmal kontrollierte und alle Beschuldigten wussten, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Sie forderte 30 Monate Haft und eine Geldstrafe für die 44-jährige Frau. Für den 65-jährigen Mann verlangte sie eine Haftstrafe von 18 Monaten und ebenfalls eine Geldstrafe, da zumindest der Tatbestand der Geldwäsche bewiesen werden konnte.

Das Urteil wird am 20. Dezember gesprochen.