Polizeiregister: Minister Bausch reagiert auf das Gutachten der Datenschutzkommission

Polizeiregister: Minister Bausch reagiert auf das Gutachten der Datenschutzkommission

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Am Rande der Vorstellung ihrer Bilanz hatte die „Commission nationale pour la protection des données“ am Mittwoch (18.9.) ein vom Polizeiminister in Auftrag gegebenes Gutachten zum Polizeiregister präsentiert.

Die Kommission hielt darin fest, dass das Register nicht illegal sei, allerdings seien die Datensammlungen nicht konform zur aktuellen Gesetzeslage und es müsse nachgebessert werden. Auch seien die politischen Autoritäten aufgerufen, legislativ nachzubessern bzw. die Aufgabenstellung und die Nutzung des „Fichier central“ zu präzisieren. Dieses sei eine der Datenbanken der Polizei; es gebe andere, wie während der Begutachtung herausgefunden wurde.

Das Polizeiregister ist legal, wird aber nicht bestimmungskonform genutzt, lautet das Fazit von CNPD-Präsidentin Tine Larsen (Foto: Editpress/Julien Garroy)

Die Präsidentin der Datenschutzkommission, Tine Larsen, bemängelt unter anderem, dass Garantien für besonders schwache, verletzliche Personen, vor allem für Kinder, in keiner Form bei der aktuellen Handhabung des Polizeiregisters vorhanden seien. Hier bestehe offensichtlicher Nachholbedarf.

Die Realisierung der Vorschläge der CNPD, die noch vor dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes oder eines großherzoglichen Reglements umgesetzt werden sollen, werden nun von einem sog. „Comité de suivi“, dem auch ein Kommissar der CNPD, Christophe Buschmann, angehört, überwacht.

In einer ersten Reaktion bedankte sich nun der zuständige Minister für Innere Sicherheit, François Bausch, bei der Kommission für die schnelle und detaillierte Arbeit (der Bericht umfasst 34 Seiten und kann auf cnpd.lu eingesehen werden) und unterstreicht, die Rechtmäßigkeit der Nutzung der Datenbank sei nicht infrage gestellt.

Text noch vor Weihnachten

Es gebe allerdings nur fünf europäische Staaten (plus zwei, in denen die neue EU-Datenschutzverordnung noch nicht umgesetzt ist), in denen keine spezifische gesetzliche Regelung für Datenbanken der Polizei in Kraft getreten ist, und Luxemburg sei eines davon. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten seien vor zwei Monaten angelaufen, so der Minister weiter, der betont, er wolle schnell, und zwar vor Weihnachten, zu einem Abschluss dieses Textes kommen.

Parallel werde ein neues Rahmengesetz zur Videoüberwachung ausgearbeitet, das dem Parlament am 3. Oktober vorgelegt werden soll. Die Oppositionspartei CSV reagierte ebenfalls auf das Gutachten und sieht sich in ihrer geäußerten Kritik vom CNPD bestätigt. Die Regierung solle den Vorschlägen der Datenschützer folgen und die aktuelle, nicht legale Situation so schnell wie möglich beenden.

Datenschutzkommission: „Luxemburger Polizeiregister ist legal, wird aber nicht bestimmungskonform genutzt“