Zwischen der RTL Group in Luxemburg und dem Staat gibt es Verträge, die die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragspartnern regeln. Was genau darin steht, wollte der Luxemburger Politiker Sven Clement herausfinden. Als ihm das von Xavier Bettel, Premierminister und Minister für Kommunikation und Medien, verweigert wurde, reichte Clement Klage ein.
Das luxemburgische Verwaltungsgericht hat sich jedoch in einem Urteil vom Mittwoch in der Angelegenheit für nicht zuständig erklärt. Als Grund nannte das Gericht in seiner Pressemitteilung, dass die Ablehnung des Premierministers sich der Kontrolle des Verwaltungsrichters entziehe. Der Richter sei auf der Grundlage der Gewaltenteilung nicht berechtigt, sich in die Beziehungen zwischen Legislative und Exekutive einzumischen.
Zudem hätte Clement sich in seiner Funktion als Abgeordneter zum Beispiel der Möglichkeit einer parlamentarischen Anfrage bedienen können – das habe er bisher allerdings nicht getan.
Was mann nicht alles macht nur um Aufmerksamkeit zu kriegen.
Mit der Tür ins Zimmer fallen...oder so ähnlich. Piraten entern die Schiffe ohne lange zu fackeln. Als Parlamentarier hätte er doch wissen müssen,dass ein Richter sich an die Regeln hält. Also bei der Legislative eine Anfrage stellen etc.etc.... Das macht natürlich nicht soviel her wie eine Klage,aber wehe der Schuß geht nach hinten los.