Freizeitpark bestätigtPhantasialand akzeptiert offizielle Schnelltests aus Luxemburg

Freizeitpark bestätigt / Phantasialand akzeptiert offizielle Schnelltests aus Luxemburg
Der Themenbereich Berlin im Phantasialand  Foto: Phantasialand Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG

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Nach einer Corona-bedingten Pause öffnet der Freizeitpark Phantasialand in Brühl am 10. Juni wieder seine Türen für Besucher. Eine der Voraussetzungen für den Parkbesuch sind amtliche Schnelltests. Besucher aus Luxemburg können nach einem Schnelltest bei ihrer Gemeinde, vom Arzt oder in der Apotheke den Park besuchen, bestätigte eine Sprecherin am Freitag gegenüber dem Tageblatt.

Das Warten hat auch im Phantasialand in Brühl (Nordrhein-Westfalen) ein Ende. Ab 10. Juni öffnet der bei vielen Luxemburgern beliebte Freizeitpark wieder seine Türen. Damit der Besuch dort für Klein und Groß reibungslos verläuft, sind ein paar Regeln zu beachten. Darunter ist der sogenannte „Berechtigungsnachweis“.

Als gültiger „Berechtigungsnachweis“ gelten ein negativer Test, eine vollständige Impfung oder ein Genesenen-Zertifikat. Der negative Test (PCR oder Schnelltest) muss offiziell anerkannt sein und darf nicht älter als 48 Stunden sein. „Mitgebrachte Selbsttests gelten nicht als Testnachweis“, schreibt Phantasialand auf seiner Webseite.

„Unsere lieben Gäste aus Luxemburg haben mit einem offiziellen Test (ausgestellt durch einen Gemeindeverantwortlichen, einen Arzt oder in einer Apotheke in Luxemburg, Anm. d. Red.), sprich mit Datum und Stempel, eine Berechtigung zum Eintritt bei uns“, erklärt eine Sprecherin auf eine schriftliche Anfrage des Tageblatt am Freitagmittag.

Eine zweite Möglichkeit ist ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (das Datum der zweiten Impfung muss mehr als 14 Tage zurückliegen). „Selbstverständlich akzeptieren wir bei der Impfbescheinigung jedes offizielle Dokument“, heißt es auf Nachfrage über das Luxemburger Impfzertifikat am Freitag. 

„Wichtig ist allerdings, dass die Person als ‚vollständig geimpft‘ gilt, d.h. die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage vorher stattgefunden haben (Ausnahme: beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die erste und einzige Impfung mindestens 14 Tage vorher stattgefunden haben)“, so die Sprecherin weiter. 

Als Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung gilt ein positiver PCR-Test des Besuchers. Dieses Ergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen, heißt es. Falls es älter als sechs Monate ist, muss zusätzlich der Original-Impfpass vorgezeigt werden.