Parken auf Behindertenplätzen? Das wird in Luxemburg teuer.

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Illegales Parken: Auf den Behindertenplätzen wird’s in Luxemburg teuer.

Es ist ein Ärgernis: Fahrer ohne körperliche Behinderung, die skrupellos ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abstellen. Die DP-Abgeordneten Gusty Graas und Lex Delles wollten von Infrastrukturminister François Bausch („déi gréng“) und Innenminister Dan Kersch (LSAP) wissen, ob dieses gewissenlose Verhalten in Luxemburg weit verbreitet ist oder nicht.

Seit Pfingsten 2016 wird das Abstellen des Wagens auf einem Behindertenparkplatz ohne dazugehörigen Ausweis teuer, erklären beide Minister in ihrer Antwort. Bis dahin machte das Gesetz keinen Unterschied zwischen einem Behindertenparkplatz und den anderen „reservierten Parkplätzen“. Das wurde in der Straßenverkehrsordnung geändert. Dort finden die Stellplätze für Personen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit nun besondere Erwähnung. Die Folge: Jetzt werden 145 statt 49 Euro fällig.

Drastische Erhöhung der Vergehen

Die Änderung im „Code de la route“ war notwendig geworden, nachdem eine drastische Erhöhung dieser Vergehen festgestellt wurde. Zwischen dem 1. Januar und dem 14. Mai 2016 wurden so 1.348 solcher Falschparker gezählt. Am 15. Mai trat die neue Regelung in Kraft. Bis zum 31. Dezember wurden jedoch noch 2.436 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt. Ein ähnliches Bild bot sich im vergangenen Jahr. 3.784 Fahrer bekamen ein „Knöllchen“, so beide Minister.

Die illegale Verwendung eines Behindertenparkscheins von einer Person ohne Behinderung wird übrigens mit dem gleichen Bußgeld geahndet. Ausnahme: Die behinderte Person, samt gültigem Ausweis, befindet sich an Bord des Fahrzeugs. Personen, die aufgrund ihres Geisteszustands auf Hilfe angewiesen sind, können auch eine Stationierungskarte beantragen. Diese wird nach eingehender administrativer und medizinischer Analyse des Dossiers vom Transportministerium ausgestellt. Der Bittsteller muss nachweisen, dass er körperlich stark eingeschränkt ist. Er muss unfähig sein, eine Strecke von mehr als 100 Metern allein und/oder ohne Unterbrechung zurückzulegen, auf Gehhilfen/Krücken oder einen Rollstuhl angewiesen sein oder blind sein. Die Gehbehinderung muss zudem länger als ein halbes Jahr andauern.

Die Stationierungskarte ist persönlich und besitzt eine Gültigkeit von maximal fünf Jahren. Sie ist in der ganzen EU anerkannt.

Landesweite Statistiken über die Anzahl der Behindertenparkplätze konnten die Minister aber nicht liefern. In der Hauptstadt gibt es laut Verkehrsamt aber etwa 300 solcher Plätze. Sie sind immer klar gekennzeichnet.

Schmitt Emil
31. März 2018 - 9.06

Ist doch ein schönes Geschenk von seinem Vater , dann ist das Fahrzeug auf sein Vater angemeldet , und dann spart er noch einige hundert Euro im Jahr weil man dann keine Fahrzeugsteuer zahlt !!

de Jang vun Esch
29. März 2018 - 8.22

Wann just déi eng Behënnertevignette hätten, déi wierklech eng brauchen, dann bräichte mer och vill manner däer Parkplaatzen. Bei ons an der Strooss ass ee jonke Borscht, deen virum Haus eng eege Behënnerteparkplaatz huet, awer definitiv keng Behënnerung. Déi huet säin Pap, mais dee fiert keen Auto. An dofir huet de Bouf eng Vignette. Do misst et och mol Kontrolle ginn, fannen ech. Ween wierklech behënnert ass, fiert och meeschtens keen Auto.

L.S
29. März 2018 - 8.02

2016: 1.348 + 2.436 = 3.784 Falschparker Vergangenes Jahr, also 2017: 3.784 Falschparker wenn das nicht ein sonderbarer Zufall ist. Bitte recherchieren und korrigieren. Beste Grüsse

René Charles
28. März 2018 - 22.42

Am flottsten nozekucken as et ëm d' Mëttesstonn deene jonke Banker an Ugestallten aus enger Zone Industrielle: flott mam Auito zackeg op eng Behënnerteparkplaats, an dann an daat grousst Geschäft eran fir Bréidercher, Kebab etc. fir d'Kollegen siche goen. Deem grouse Buttek seng "Survey" kuckt no: seet hien eppes kritt hien gegrinst a gesot: "une minute!", oder och emol "direkt rëm do!".

Guido
28. März 2018 - 21.22

Misst 1000€ kaschten.

Serenissima en Escher Jong
28. März 2018 - 19.24

Leider bin ich auch auf einen Behindertenparkplatz angewiesen, aber wie so oft stellt sich irgend ein rücksichtsloser Fahrer seine Karre drauf, und wenn angesprochen gibt es die Antwort: ce n'était que pour une minute...!

Rosch
28. März 2018 - 18.51

Der neue Trend ist nicht, sich auf einen Behindertenparkplatz zu stellen sondern davor.Da kann man immer sagen: ich stehe ja nicht "drauf", der Platz ist trotzdem besetzt. Ganz Rücksichtslose parken auch rückwärts ein und können dann behaupten, sie hätten das Schild nicht geshen.