VerfassungsreformNur 435 zulässige Unterschriften – Weiterer Antrag auf Referendum scheitert

Verfassungsreform / Nur 435 zulässige Unterschriften – Weiterer Antrag auf Referendum scheitert
 Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Erneut ist eine Unterschriftensammlung gescheitert, anhand derer eine Luxemburger Bürgerinitiative versuchte, ein Referendum über die Verfassungsreform zu initiieren. Bei diesem vierten Versuch der Reform-Gegner haben sich lediglich 435 Bürger in die Listen eintragen lassen, die bei den Luxemburger Gemeinden auslagen – 24.565 zu wenig.

Der vierte Referendumsantrag zur Luxemburger Verfassungsreform hat – wie auch schon die vorherigen Anträge – nicht die nötigen 25.000 Stimmen erreicht und ist somit gescheitert. Demnach wird kein Referendum zu den Kapiteln Kapitel IV und V bis der Reform abgehalten und es kommt zu einer zweiten Abstimmung innerhalb der Chamber. Insgesamt 436 Menschen ließen sich in die in den Gemeinden ausgelegten Listen eintragen, meldet das Staatsministerium in einer Pressemitteilung am Freitag. 435 davon waren gültig.

Der Antrag wurde am 26. Juli von einer Bürgerinitiative eingereicht. Die Ergebnisse könnten jedoch noch von jedem Wähler innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt angefochten werden. Eine Anfechtung über diesen Zeitraum hinaus sei hingegen nicht mehr zulässig. Derzeit wird Luxemburgs Verfassung anhand von vier Gesetzestexten reformiert. Bereits nach den Abstimmungen zu den drei vorherigen Gesetzestexten hatte eine Bürgerinitiative einen Antrag auf ein Referendum eingereicht. Doch auch die vorherigen drei Referendumsanträge sind gescheitert: Dabei kamen jeweils 7.413, 1.652 und 946 Unterschriften zusammen.

Der Antrag auf ein Verfassungsreferendum wird nach Artikel 114 der Luxemburger Verfassung geregelt. Demnach müssen spätestens zwei Monate nach der ersten Lesung durch die Chamber 25.000 Unterschriften abgegeben werden, um ein Verfassungsreferendum zu erwirken. Entsprechende Listen liegen in den Gemeinden aus. Sollten 25.000 Unterzeichner ein Referendum fordern, muss dieses innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Fällt ein regulärer Wahltermin in diesen Zeitraum, kann das Referendum um weitere sechs Monate hinausgeschoben werden.

Filet de Boeuf
4. Oktober 2022 - 10.32

T'Folleck muss d'Muejt rem ausüben, t'Polliticker sinn tse domm dovir!

jeff
3. Oktober 2022 - 9.55

@ werner - Merci fir déi grammatesch Beléierung. 632 000 Léit sinn net anerer Meenung. Kanner, Eeler Persounen deenen dat egal ass, Leit déi vertrauen an Politik verluer hunn etc . Mä egal, ären Kommentar war jo eh nëmmen als Frechheet geduecht, dofir ginn ech mech och weider net domat of. 

werner
1. Oktober 2022 - 22.50

@Jeff "Dat heescht net dass d‘Follek mat den Ännerungen aferstanen ass," Dat heescht och net, dass et muer reent oder dass Dir eng mat der Dänn hutt. Dat heescht, dass 632000 Leit net där Meenung sinn. PS. Vollek gëtt mat engem 'V' geschriwwen, genee wéi 'averstanen'.

ARM
1. Oktober 2022 - 11.21

@ Jeff / Genau esou ass et!

Jeff
1. Oktober 2022 - 4.18

Dat heescht net dass d‘Follek mat den Ännerungen aferstanen ass, mä just dass se d‘Vertrauen an Politik verluer huet. Bettel &co maachen jo eh wat se wëllen!!!