ChamberNicht nur Milch und Fleisch: Mehr Obst und Gemüse aus Luxemburger Anbau

Chamber / Nicht nur Milch und Fleisch: Mehr Obst und Gemüse aus Luxemburger Anbau
Mehr als die Hälfte der Fläche Luxemburgs wird für Landwirtschaft oder Weinbau genutzt Foto: Freepik

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Luxemburgs Landwirte sollten neben Milch und Fleisch noch andere Agrarerzeugnisse produzieren. Das Parlament hat am Donnerstag über die Diversifizierung der Landwirtschaft diskutiert.

130.000 Hektar, rund 53 Prozent der Landesfläche, werden in Luxemburg für Landwirtschaft und Weinbau genutzt. Mehr als die Hälfte davon ist Dauergrünland – die Voraussetzung für die Spezialisierung der Luxemburger Agrarbetriebe auf Milch- und Fleischproduktion. Die Landwirtschaft steht jedoch laut CSV-Kofraktionspräsidentin Martine Hansen unter großem Druck, insbesondere wegen der vorgeschriebenen Höchstwerte für Ammoniak-Emissionen.

Diversifizierung sei daher notwendig. Die Politik müsste die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen und vor allem mit den Akteuren vor Ort reden. Hansen hatte die gestrige Interpellation angeregt und dazu einen 21 Punkte umfassenden Vorschlag-Katalog vorgelegt.

Luxemburg ist lediglich bei der Milch Selbstversorger. Bei Rindfleisch beträgt der Selbstversorgungsgrad 96 Prozent, bei Geflügel und Eiern 35 Prozent, bei Gemüse und Obst fünf bis sechs bzw. zwei Prozent. Da sei noch viel Potenzial vorhanden, so Hansen. Plane jedoch ein Landwirt eine größere Geflügelfarm, regte sich Widerstand, so die Politikerin unter Hinweis auf den Protest einer Bürgerinitiative gegen das Projekt eines Hühnerstalls für etliche tausend Tiere. Die Menschen hätten oftmals eine falsche Vorstellung von der Landwirtschaft. Da herrscht ein nostalgisches Bild, ein „Heidi-Bild“. Dabei hat die moderne Landwirtschaft viel zum Wohlbefinden der Tiere beigetragen. Es sollte massiv in Informationskampagnen investiert werden, um die Akzeptanz für die landwirtschaftliche Produktion zu erhöhen, forderte sie.

Notwendig ist laut Hansen die Schaffung kompletter Wertschöpfungsketten. Förderungswürdig sind nach Ansicht der CSV die Schafs- und Ziegenzucht. Viel Potenzial sieht sie im Gemüse- und Obstanbau. Laut Schätzungen von Fachleuten könnte das Land seinen Versorgungsgrad bei Gemüse auf 35 Prozent und sogar auf 50 Prozent erhöhen, würde man mindestens ein Hektar große Treibhäuser bauen. Beim Obst könnten 25 Prozent des Konsums im Land angebaut werden. Benötigt würden dazu 2.600 Hektar Fläche – und ausreichend Wasser, wobei das nicht unbedingt Trinkwasser sein muss. Genutzt werden könnte Regenwasser oder geklärtes Abwasser. Problematisch sei der Mangel an Arbeitskräften. Man braucht Saisonarbeiter. Ob man da nicht auf Personen aus Nicht-EU-Ländern zurückgreifen könnte? Laut Hansen müsste auch der Agrartourismus gefördert werden. Dieser sei jedoch derzeit in Grünzonen nicht erlaubt.

Hohe Bodenpreise und Personalkosten

Mit allzu scharfer Kritik musste die Oppositionsrednerin gestern nicht rechnen. Sämtliche Parteisprecher unterstrichen die Notwendigkeit, den Agrarsektor auch weiterhin zu unterstützen. So etwa regte Gusty Graas (DP) an, Saisonarbeiter auch außerhalb der EU anzuwerben, etwa aus Balkanländern. Es werde immer schwieriger, Erntehelfer aus Osteuropa anzuheuern. Man sollte die Prozeduren für eine Aufenthaltsgenehmigung vereinfachen. Der Weinbau könnte Anstrengungen in Sachen veganer und alkoholfreier Wein machen, meinte Graas.

Eines der Probleme der Luxemburger Landwirte seien die hohen Bodenpreise und die hohen Personalkosten, so Tess Burton (LSAP). Daher konzentriere man sich auf die Produktion der rentabelsten Erzeugnisse. Mehr Diversifizierung bedeutet auch mehr Personen mit Fachwissen. Quereinsteiger sollten stärker gefördert werden.

Es fehlt an politischem Willen im Landwirtschaftsministerium. Wer 20 Prozent Bio will, muss sich die finanziellen Mittel dazu geben

François Benoy, „déi gréng“

Eine leichte Brise Kritik am aktuellen Landwirtschaftsminister übte der grüne Koalitionspartner. Laut François Benoy („déi gréng“) berge die Biolandwirtschaft viel Potenzial. Das werde jedoch nur unzureichend genutzt. Es fehle an politischem Willen im Landwirtschaftsministerium, so Benoy. Er vermisste ausreichende Anreize. Wer 20 Prozent Bio wolle (Regierungsziel bis 2025), müsse sich die finanziellen Mittel dazu geben. Ausbaufähig sei auch der Agrartourismus, aber nicht in Grünzonen, wie Benoy auf eine Zwischenfrage von Martine Hansen präzisierte.

Während Jeff Engelen (ADR) Kaninchenzucht als weiteres Standbein für Landwirte hervorhob und mehr Transparenz bei Lebensmittellabeln anmahnte, sprach sich Myriam Cecchetti („déi Lénk“) für eine stärkere Förderung alternativer landwirtschaftlicher Formen aus. So sollte u.a. Urban Farming ausgebaut werden. Alte Industriehallen könnten für Obst- und Gemüseanbau genutzt werden. Im Ausland würden sogar Ananas und Bananen in derlei Hallen angebaut. Solarpaneele auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen lehnt „déi Lénk“ ab. Diese sollten für die Lebensmittelproduktion genutzt werden. Marc Goergen (Piratenpartei) schlug u.a. vor, Treibhäuser für den Gemüseanbau auf staatlichem Gelände zu errichten, wobei der Staat die Gewächshäuser vorfinanzieren könnte.

Produktionsstandorte [für Obst- und Gemüseanbau] sollen dort entstehen, wo Wärme genutzt werden kann. Treibhäuser könnten auf Gewerbeflächen errichtet werden, wo Regenwasser dank Rückhaltebecken vorhanden ist.

Claude Haagen, Landwirtschaftsminister

Landwirtschaftsminister Claude Haagen (LSAP) zufolge sei Luxemburgs Landwirtschaft „immens innovativ, sonst würde sie nicht mehr existieren“. Wenn man dynamische Landwirte hat, gelingen einzelne Projekte, andere nicht. Das Ministerium gewähre Hilfe, wenn klar sei, in welche Richtung das Projekt gehen soll, nicht erst wenn das Vorhaben am Scheitern ist. Unterstützt würde die Weiterverarbeitung von Agrarerzeugnissen ebenso wie die Direktvermarktung durch den Produzenten.

Auch Haagen sieht noch etliches Potenzial im Obst- und Gemüseanbau. Die Produktionsstandorte sollen jedoch dort entstehen, wo Wärme genutzt werden kann. Treibhäuser könnten auf Gewerbeflächen errichtet werden, wo Regenwasser dank Rückhaltebecken vorhanden ist. Wo in Zukunft Fotovoltaik-Anlagen auf weiterhin nutzbaren Agrarflächen errichtet werden können, werde derzeit noch analysiert. Anschlussmöglichkeiten ans Stromnetz sollten jedoch bereits vorhanden sein.

Staatshaushalt und Leibesvisitation

Die Sitzung hatte mit einem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Staatshaushalt und die staatliche Buchhaltung begonnen. Diese wurde durch die vor kurzem beschlossene Verfassungsänderung notwendig, so Berichterstatter André Bauler (DP). Laut Verfassung muss das Parlament nun sämtliche Transaktionen des Staates, die einen gesetzlich zu bestimmenden Betrag (derzeit 40 Millionen Euro) überschreiten, durch ein Spezialgesetz genehmigen. Bisher war dies nur für Immobilien der Fall. Nunmehr benötigen auch Kauf und Verkauf „beweglicher Sachen“ (mobilier) eines Sondergesetzes. Es handelt sich dabei vor allem um Beteiligungen des Staats an Privatunternehmen. Dem Gesetz wurden an drei Stellen lediglich das Adjektiv „mobilier“ hinzugefügt.

Mit einem zweiten Gesetz wird klarer umrissen, wann Leibesvisitationen verdächtiger Personen und durch welche Amtspersonen durchgeführt werden dürfen. Berichterstatter Charles Margue („déi gréng“) sprach dabei von einer Konkretisierung der Regeln. Leibesvisitationen können durchgeführt werden, wenn der Verdacht auf Waffenbesitz vorliegt oder die Person verdächtigt wird, Gegenstände oder Substanzen zu verstecken, die eine Gefahr für sich und andere bedeuten können. Bisher konnten Personendurchsuchungen nur getätigt werden, wenn die Person in flagranti ertappt worden war.

Das Gesetz unterscheidet drei Arten von Leibesvisitationen: die einfache, die integrale und die intime Durchsuchung. Bei der ersten bleibt die Person angekleidet, das Abtasten erfolgt mit den Händen oder elektronischen Hilfsmitteln. Sie soll wenn möglich durch eine Person desselben Geschlechts vorgenommen werden. Bei der integralen Durchsuchung muss sich die betroffene Person teilweise oder ganz entkleiden. Der Beamte muss von demselben Geschlecht sein. Die strengsten Bestimmungen betreffen die intime Leibesvisitation, bei der alle Körperöffnungen kontrolliert werden. Diese Kontrolle muss vom Untersuchungsrichter angeordnet und vom Staatsanwalt genehmigt werden. Sie muss von einem Arzt bzw. einer Ärztin durchgeführt werden. Leibesvisitationen können Polizei- und Zollbeamte vornehmen.

Das Gesetz regelt auch den Schutz der betroffenen Personen. Insbesondere sollte jede Form von Erniedrigung vermieden werden und die Leibesvisitation nur so lange wie notwendig dauern. Bei einer integralen oder intimen Durchsuchung, bei der keine Drittperson dabei sein darf, muss ein Protokoll geführt werden. Laut Léon Gloden CSV) schaffe das Gesetz Rechtssicherheit. Beide Gesetze fanden breite Zustimmung im Parlament.

nomi
20. Januar 2023 - 10.54

Eis kleng Landwirtschaft sollt manner primaer an belleg qualitativ Massenwuer produzei'eren, an mei' heich an der Nahrungsketten ungesiddelt Gemeis an Friichten fir dei' lokal zu guddem preis un den Endverbraucher ze verkaafen ! Massenwuer, wei' Kaeren kann mei' belleg an an Mass an Aaner Laenner produzei'ert ginn. Do kann den Maehdrescher eng Stonn an eng Richtung fuhren, wo'u bei eis all 5 Minuten um Enn vum Feld ze sinn, an mussen eng hallef Stonn zirkelen fir d'Kei'er ze machen !

Nomi
20. Januar 2023 - 10.49

Zu Beeteburg, bei der Klaeranlaag stinn Gewaechshaiser schon mei' wei' 15 Johr eidel . Do gett et gratis Hezt vun der Klaeranlaag . Mei' genschteg geht et net !

Grober J-P.
20. Januar 2023 - 9.24

"Hohe Bodenpreise und Personalkosten." Sind Importe von grünen Bohnen aus Kenya oder Marokko also billiger? Ich liebe grüne Bohnen, gibt es Treibhäuser für solches Gemüse? Die Niederländer machen es uns doch vor mit den Tomaten, oder die Spanier mit Erdbeeren. Bekommt man als Privater Gewächshäuser wieder genehmigt?