Coronavirus Neun Fragen und Antworten zum Krisenzustand, der von der Regierung ausgerufen wurde

Coronavirus  / Neun Fragen und Antworten zum Krisenzustand, der von der Regierung ausgerufen wurde
 Foto: Tageblatt-Archiv

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Luxemburg ist im Krisenzustand. An diesem Samstag wurde nun entschieden, ihn auf drei Monate zu verlängern. Doch was bedeutet das und warum brauchen wir das überhaupt? Ein Überblick. 

Die meisten Geschäfte sind geschlossen, die Menschen stehen Schlange vor dem Supermarkt oder sitzen zu Hause. Dass die jetzige Situation keine normale ist, ist unbestreitbar. Nun hat das Parlament nachgezogen und an diesem Samstag den Krisenzustand in Luxemburg bestätigt. Die Antworten zu den wichtigsten Fragen. 

Was ist der Krisenzustand?

Der Krisenzustand kann in Luxemburg ausgerufen werden, wenn es eine internationale Krise gibt, wenn ein Teil oder die ganze Bevölkerung des Landes in Gefahr ist, oder im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit. Unter diese Definition fallen beispielsweise Kriege, befürchtete Terroranschläge oder, wie im jetzigen Fall, eine Pandemie. In seiner aktuellen Form wurde der Krisenzustand in Luxemburg noch nie verhängt. Den entsprechenden Verfassungsartikel gibt es erst seit drei Jahren. Die Vorgängerform wurde beispielsweise aktiviert, um 2008 während der Finanzkrise die Banken zu retten. 

Wieso brauchen wir den Krisenzustand?

Ein Gesetz muss normalerweise durch viele Instanzenwege gehen. Es wird geschrieben, es wird darüber diskutiert, es wird darüber abgestimmt. Erst dann ist es in Kraft. Das kann Wochen, wenn nicht sogar Monate dauern. Während einer Krise ist dieser Weg zu langwierig. Deshalb kann die Regierung im Krisenzustand Entscheidungen treffen, die sofort in Kraft treten. Das Parlament kann diese Entscheidungen erst im Nachhinein für nichtig erklären, wenn die Abgeordneten das Gefühl haben, dass die Regierung zu weit gegangen sei. 

Was darf die Regierung entscheiden?

Eigentlich fast alles. Die Entscheidungen können sogar gegen Gesetze gehen, die es bereits gibt. Die einzigen Ausnahmen: die Verfassung und die internationalen Verträge. Die Regierung könnte also nicht den Großherzog absetzen oder einfach mal entscheiden, die Menschenrechte außer Kraft zu setzen. Die Verfassung sieht auch vor, dass die Entscheidungen „notwendig, angemessen und verhältnismäßig zum verfolgten Ziel“ sein müssen. Das ist allerdings eine Formulierung, die der Regierung viel Spielraum lässt. 

Um welche Gesetze geht es?

Es geht in einer ersten Phase um alle Maßnahmen, durch die die Verbreitung des Virus eingedämmt werden kann. Dazu gehören die Ausgangssperre und die Schließung aller Bars und Restaurants. In einer zweiten Phase wird es um die direkte Bewältigung des Virus und der Krankheit Covid-19 gehen. Wenn beispielsweise die Gesundheitsministerin Entscheidungen treffen muss, die die Krankenhäuser betreffen, können diese innerhalb von Stunden in Kraft treten. In einer dritten Phase wird es darum gehen, die Auswirkungen der Krise zu reduzieren, beispielsweise in der Wirtschaft.  

Welche Rolle spielt der Großherzog?

Die gleiche wie immer. Er muss auch im Krisenzustand die Entscheidungen der Regierung mit unterschreiben, sonst sind sie nicht gültig. 

Welche juristische Form haben die Entscheidungen, die getroffen werden?

Die Entscheidungen der Regierung werden im Krisenzustand als großherzogliche Verordnungen publiziert. Diese werden eigentlich genutzt, um die Details von Gesetzen zu klären. Weil die Regierung sie einfach veröffentlichen kann, dürfen in großherzoglichen Verordnungen laut Verfassung normalerweise keine wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Das gilt im Krisenzustand nicht mehr. 

Wie lange hält der Krisenzustand an?

Die Regierung kann den Krisenzustand nur für zehn Tage ausrufen. Dauert die Krise länger, muss sie vom Parlament bestätigt werden. Was an diesem Samstagnachmittag geschehen ist. Zwei Drittel der Abgeordneten müssen nämlich einverstanden sein, dass sich das Land in einer Krise befindet, dann wird der Zustand um drei Monate verlängert. 

Kann der Krisenzustand danach noch einmal verlängert werden? 

Das ist etwas unklar. Der Krisenzustand darf normalerweise nicht verlängert werden. Die Verfassung sagt im Gegenteil, dass der Krisenmodus maximal drei Monate dauern darf. Die Experten streiten sich allerdings, ob einfach eine neue Krise aus dem gleichen Grund ausgerufen werden könnte oder nicht. 

Was passiert, wenn der Krisenzustand endet?

Der Krisenzustand endet, wenn das Parlament ihn aufhebt oder die drei Monate abgelaufen sind. Dann verfallen alle Sondermaßnahmen, die innerhalb dieser Zeit von der Regierung als großherzogliche Verordnungen getroffen wurden. Die Regierung kann im Krisenzustand allerdings immer noch Gesetze auf dem normalen Weg einbringen und vom Parlament darüber abstimmen lassen. Diese gelten über die Zeit des Krisenzustandes hinaus. 



Wie schützt man sich am besten vor einer Ansteckung?

Die Schutzmaßnahmen sind die gleichen wie bei anderen Infektionen der Atemwege: Hände regelmäßig und gründlich waschen, in den Ellbogen oder in ein Papiertaschentuch niesen und das Taschentuch sofort in einem abgedeckten Mülleimer entsorgen, Händeschütteln und Küssen vermeiden, von engem Kontakt mit kranken Menschen absehen, zu Hause bleiben, wenn man krank ist, und es unterlassen, das Gesicht mit den Händen zu berühren.

Seit dem 2. März 2020 ist eine Hotline für die Öffentlichkeit unter der Nummer 80 02 80 80 in Betrieb.

Menschen mit Symptomen einer Infektion oder solche, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, sollen nicht zum Arzt oder in die Notaufnahme gehen, sondern die Nummer 80 02 80 80 (oder im Notfall 112) anrufen. Darüber hinaus sollten sie von Besuchen bei gefährdeten Personen absehen.

Das Coronavirus im Steckbrief

– Name: Coronavirus, Covid-19
– Übertragungsweg: Tröpfcheninfektion
– Am meisten betroffene Körperregion: Lungen
– Symptome: trockener Husten, Fieber, Atemnot
– Inkubationszeit: bis zu 14 Tagen
– Gefährlich besonders für ältere Menschen oder Personen, die schon (schwere) gesundheitliche Probleme haben

 

Leila
22. März 2020 - 13.49

Drei Monate können lang sein, z. B. wenn man auf andere angewiesen ist weil man in die Kategorie der Vulnerablen fällt, sich aber durchaus fit genug fühlt, seine Einkäufe selbst zu bewältigen. Deswegen wäre es gut, wenn die Supermärkte für diese "Vulnerablen" bestimmte Zeiten zum einkaufen reserviert, wie es im Nachbarland der Fall ist.

Theo
22. März 2020 - 13.12

@Atheist "Bleiwen t’Kierchen dann och 3 Méint zou ?" Natierlech! Si sinn lo all zou, zousätzlech zu deenen 1000 déi schonn Dekaden zou sinn. Obschonn, am 'Wort' huet e Koschter zouginn, dass hie seng Kierch illegitimmerweis opléisst. Och d'Klibberen ass verbuede ginn. Ech huelen un, déi Gleeweg beichten elo per Skype an da kréie se eng Hostie mat engem hellege Liwwerservice heem bruecht. "Da mussen se mol endlech t’Glacken ausman, " Merci, merci, merci! Wollt ech och elo just soen.

J.Scholer
22. März 2020 - 9.09

@gusti: Allgemeinwohl ist Menschenrecht, aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Maßnahmen.Angesichts dieser Krisensituation ist die individualistische Freiheit des Einzeln eine Behinderung der angestrengten Gegenmaßnahmen im Kampf gegen das Virus und der Verzicht auf jene Freiheiten ein Beweis der Solidarität an all die Menschen die tagtäglich sich an der Virusfront abrackern unsere Sicherheit, Versorgung zu gewährleisten.Nebenbei bemerkt , stellen wir uns auf eine Zukunft ein , wo wir das bisherige Gesellschaftssystem von Reisefreiheit, Konsumdenken und Wirtschaftswachstum ,Machtinteressen in Frage stellen, die Zukunft der Menschen liegt in einer humanistisch, solidarisch orientierten Gesellschaft , wo Mensch , egal welcher Hautfarbe und Konfession, und Natur in den Fokus gestellt werden müssen.

Atheist
21. März 2020 - 21.20

Bleiwen t'Kierchen dann och 3 Méint zou ? Da mussen se mol endlech t'Glacken ausman, déi fir all ongehalen !!! Mass onnéideg poulriicht weider lauden, besonnesch déi extrahaard moies fréi um 8 Auer, samsdes a sonndes !!! Dat ass eng nerveg akkustesch Belästegung, fir t'Leit, och vill Kranker am Duerf, si hunn dat um Weekend net néideg:en quarantaine, och nach ouni ausschlofen, fir t'Kaz, winst ofgesoten Massen !

Jeannot M
21. März 2020 - 18.56

Lassen wir nochmalen Menschenverstand walten

Jeannot M
21. März 2020 - 18.55

Billie: Il faut avoir également confiance à son gouvernement et surtout dans une situation actuelle.

gusti
21. März 2020 - 16.08

"einfach mal entscheiden, die Menschenrechte außer Kraft zu setzen" Das heißt ja wenn die Polizei uns auf der Straße anhält um uns zu fragen wo wir hingehen, dann brauchen wir nicht zu antworten.

BillieTH
21. März 2020 - 14.50

pourquoi pas prolongation de l'état d’urgence 6-8 semaines avec évaluation et prolongation ? quels garanties on a que le gouvernement ne restreindra pas la liberté de la population plus que necessaire ?