Sonntag2. November 2025

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KopstalNeun Bürger intervenieren schriftlich beim Umweltminister wegen Sendemastprojekt

Kopstal / Neun Bürger intervenieren schriftlich beim Umweltminister wegen Sendemastprojekt
Ursprünglich sollte der geplante Sendemast im „Chemin de Steinsel“ errichtet werden Foto: Editpress/Julien Garroy

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Der Plan des Telekommunikationsunternehmens Proximus, einen 35 Meter hohen Sendemast in der Gemeinde zu errichten, erhitzt weiterhin die Gemüter. Nach dem Antrag der Firma auf eine Baugenehmigung haben sich neun Bürger mit einem Brief an den Umweltminister gewandt, um auf Formfehler hinzuweisen. Die Firma eigne sich widerrechtlich den Titel des Bauherrn an.

Die Firma Proximus möchte die Antennen auf dem Dach des Rathauses durch einen 35 Meter hohen Sendemast ersetzen. Für dessen Bau hatte die Gemeinde der Firma einen Standort auf Bridel in Aussicht gestellt. Im Juli hatten rund 200 Bürger eine Petition gegen dieses Projekt unterschrieben, in dem sie bereits auf einige Versäumnisse hinwiesen, u.a. das Fehlen einer geotechnischen Studie. In der Sitzung vom 9. Juli sollte der Gemeinderat eine Konvention mit der Firma Proximus gutheißen; der Punkt war allerdings nach Protesten kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden. Im Oktober sollte dann eine öffentliche Informationsversammlung zu dem Projekt stattfinden, die allerdings wenige Tage vor dem geplanten Termin abgesagt wurde.

Wie aus der letzten Gemeinderatssitzung zu erfahren war, hält der Schöffenrat nun offenbar nicht mehr am ursprünglich geplanten Standort fest und hat Proximus Alternativen angeboten. Bei der gleichen Gelegenheit gab Bürgermeister Thierry Schuman bekannt, dass die erwähnte Informationsversammlung nachgeholt werde, wenn mehr Informationen aus dem Umweltministerium vorlägen. Proximus hat nämlich dort bereits eine Baugenehmigung beantragt.

Schriftlicher Protest beim Minister

Neun engagierte Bürger haben sich kürzlich in einem Brief an den Umweltminister gewandt, um gegen das Vorgehen der Firma und der Gemeinde zu protestieren. In diesem Schreiben weist das Kollektiv den Umweltminister auf einen schwerwiegenden Formfehler hin. Die Firma Proximus habe sich widerrechtlich den Titel des Bauherrn angeeignet, als sie eine Baugenehmigung anfragte. Um einen solchen Antrag erfolgreich stellen zu können, muss der Antragsteller auch Bauherr sein. Das wiederum könne allerdings nur derjenige sein, der entweder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks oder aber Mieter oder sonstiger Nutznießer ist. Die diesbezügliche Konvention zwischen Gemeinde und Proximus ist, wie oben erwähnt, allerdings noch nicht verabschiedet.

Mit ihrer Vorgehensweise verstoße die Firma außerdem gegen geltendes Recht, insbesondere gegen den Artikel 6.5 der Aarhus-Konvention*: „Jede Vertragspartei sollte, soweit angemessen, künftige Antragsteller dazu ermutigen, die betroffene Öffentlichkeit zu ermitteln, Gespräche aufzunehmen und über den Zweck ihres Antrags zu informieren, bevor der Antrag auf Genehmigung gestellt wird.“

Proximus sei seiner Informationspflicht, d.h. die interessierte Öffentlichkeit über seine Absichten zu informieren, nicht nachgekommen. Wer diese Öffentlichkeit sei, sei bekannt: Deren Namen und Adressen ständen in der Petition vom Juli. Die Unterzeichner fordern den Umweltminister auf, Proximus auf die Einhaltung seiner Pflichten hinzuweisen und die Firma dazu zu bewegen, ihren Antrag zurückzuziehen, oder diesen als verfrüht und unzulässig zu verwerfen.

* Die Konvention aus dem Jahr 1998, die alle EU-Staaten ratifiziert haben, regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidungsverfahren sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.