RegierungsratNeue Corona-Maßnahmen in Luxemburg: 2G im Freizeitbereich, Covid-Check ab Januar am Arbeitsplatz

Regierungsrat / Neue Corona-Maßnahmen in Luxemburg: 2G im Freizeitbereich, Covid-Check ab Januar am Arbeitsplatz
Gesundheitsministerin Lenert und Premierminister Bettel sind am Montag vor die Presse getreten Foto: Editpress/Julien Garroy

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Einen zwanglosen Winter scheint es wohl nicht zu geben: Luxemburgs Regierung hat neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Im Freizeitbereich soll das 2G-System eingeführt werden, in den Betrieben ab Mitte Januar der Covid-Check obligatorisch werden. Das heißt: Jeder muss dann geimpft,  genesen oder getestet sein, um vor Ort arbeiten zu können. 

Einen zwanglosen Winter scheint es wohl nicht zu geben: Nach den Diskussionen des Regierungsrates am Freitag haben Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel (DP) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) neue Corona-Maßnahmen vorgestellt.

Alle PCR-Tests sollen künftig nur noch 48 Stunden gültig sein (anstelle von 72), bei Schnelltests sind es sogar nur noch 24 Stunden. Diese neue Regelung könnte laut Bettel schon diese Woche in Kraft treten. Des Weiteren soll die maximale Zahl an Tagen, an denen im öffentlichen Dienst im Homeoffice gearbeitet werden kann, von drei auf vier Tage wöchentlich hochgeschraubt werden.

Künftig will die Regierung zwischen dem Bereich der Arbeit und der Freizeit unterscheiden. Im Freizeitbereich soll das 2G-System eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem die gesamte Gastronomie (auch die Terrassen), der Sport, Kinos, Kulturaktivitäten, Weihnachtsmärkte und andere Veranstaltungen. Somit gelte das 2G-System sowohl für Aktivitäten, die in Innenbereichen als auch im Außenbereich stattfinden. Die neuen Maßnahmen sollen noch vor dem 18. Dezember eingeführt werden. Das Gesetzesprojekt soll diese Woche eingereicht werden und voraussichtlich nächste Woche in Kraft treten.

Ausweis plus Covid-Check

Darüber hinaus wird künftig zusätzlich der Ausweis des Zertifikatsinhabers zu den Covid-Check-Kontrollen abgefragt. Das soll weitere Betrügereien verhindern. Bei Verweigerung der Identitätskontrolle werde der Zugang verwehrt. Sämtliche neuen Maßnahmen sollen bis Februar gelten.

Die Regierung möchte zudem den obligatorischen Covid-Check in Betrieben einführen. Das heißt, jeder muss geimpft, getestet oder genesen sein, um arbeiten zu können. Diese Neuerung soll allerdings erst ab Mitte Januar eingeführt werden. Das Datum werde erst für Januar angesetzt, damit Ungeimpfte ausreichend Zeit hätten, sich impfen zu lassen.

Außerdem wird der Zeitraum, um eine Booster-Impfung zu erhalten, für Personen, die mit AstraZeneca geimpft wurden, auf vier Monate heruntergesetzt. Davon sind laut Bettel rund 45.000 Menschen betroffen.

Das Pandemiegeschehen hat in den vergangenen Tagen stark angezogen, darüber hinaus bereitet die neue Corona-Variante B.1.1.529 – auch Omikron genannt – Sorgen. „Die Aktualität in den letzten Tagen hat uns vor Augen geführt, wie unberechenbar das Virus ist“, sagt Bettel. Momentan sei aber noch zu wenig über Omikron bekannt, um die Einflüsse auf Luxemburg bewerten zu können. Dafür müsse man noch auf die Einschätzung der Spezialisten warten. Die neuen Maßnahmen sollen eine weitere Ausbreitung des Virus unterbinden und vulnerable Personen schützen helfen.

„Die Zahl der Infektionen steigt“, betont Bettel. Die höchste Inzidenz gebe es in der Altersgruppe der unter 12-Jährigen. Die momentane Impfquote erlaube es noch nicht, eine Überlastung des nationalen Gesundheitssystems zu vermeiden. „Wir wollen einen Lockdown verhindern“, sagt Bettel. Weitere Restriktionen könnten aber nicht ausgeschlossen werden.

T.K.
5. Dezember 2021 - 20.17

@S.N., vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung hinsichtlich der Verfassungskonformität. Ist es möglich mit Ihnen in Kontakt zu treten?

Gast mat kengem blaat. .......
2. Dezember 2021 - 10.40

@S.N./ Dir sid een seriösen Här , deen leider meng Ironie an « Sadismus „ déi den Ëmstänn halwer « „bedingt „mat den Hooren erbei gezunn schéngen , nët apräzéieren kann . Ech sinn iwregens komplett ärer Meenung an hunn zënter menger Assoszeit d.h.zënter iwer 70 Jooeren meng Meenung waat Politik an Gesetz hei sm Land berëfft nët geännert . Engem aalen Aaf kann keen, speziell fun den jongen oder neien Aalen méi eppes fiirmaachen, awer ëmgekéiert ass och nach ëmmer gefuer !!! Neischt fir Ongudd , fuert weider deenen heidegen Alleswësser déi mengen eist Land féieren ze können ouni and d’ Mauer ze rennen , ze erklären an waat fir engem Film si matspillen an eis zwéngen matzespillen , ouni ët zë wëssen. Fir bei esou Leit méi präzies ze sin ass Pärlen firun d’Sei werfen, oder ? waat direkt sinn betrëfft huet och keen Wert week déi Sort sëch neischt sooen léisst, au Contraire !. Mä ewéi gesoot een aalen Aaf kann keem méi........!!!

S.N.
1. Dezember 2021 - 19.07

@Gast mat kengem blaat awer engem bookemool firm mond. Ech hun duerchaus vun Letzebuerg geschwaat. An dat war och nemmen en klengen Abschnitt vun menger wessenschaftlecher Aarbescht zu dem ganzen. Puer Korrekturen mussen nach gemaach gin awer publizéieren wäert ech se secher. Ech kann iech gären meng Zesummenfaasung vun der Aarbescht zoukommen looßen. Nee sie brauchen net oofschreiwen, sie maachen einfach no, wat Daitschland oder Frankreich mescht geet duer, ebessen méi spéit an et geschitt. An falls äeren Kommentar falsch verstaanen sollt hun wier ech froen wann dir ebessen méi präzis an roueg mei direkt wiert. MbG. S.N.

Zelja
1. Dezember 2021 - 2.09

Mein Status....zur Zeit ein wichtiger Indikator!!! Ehemals Genesene folglich laut Ihrer Definition wieder eine UngeImpfte .( meine T Zellen wurden dabei außer Acht gelassen.) Meine Damen und Herren, hören Sie auf erzieherische Maßnahmen an uns zu testen und stellen Sie herkömmliche Impfmöglichkeiten zur Verfügung, noch besser eine Antigen Impfung, vielleicht kriegen Sie ja dann die fehlenden Prozente noch zusammen. In England läuft gerade ein Antrag auf Zulassung eines solchen Impfstoffs. Nur als Beispiel. Zur Ausführung Ihrer Apartheid ähnlichen Maßnahmen kann ich nur sagen. Ich für meine Person kann dieses nicht umsetzen ohne alle meine Grundsätze zu verraten die des persönlichen Rechts eines jeden Einzelnen betrifft. Am Ende meines Tages möchte ich mich noch mit Achtung im Spiegel anschauen. Des Weiteren widersprechen Sie sich alle paar Wochen in Ihren Aussagen was nicht gerade das Vertrauen in Ihre Entscheidungen stärkt. Mitte Oktober meinten Sie 80% Geimpfte da wäre wir schon mal auf der sicheren Seite. Heute lese ich die Aussage das ja20% (100% -20% =80%) in Luxembourg nich geimpft sind. 50% der Intensiv Patienten sind nicht geimpft .... folglich sind 50% der Intensiv Patienten geimpft!!!! Die ganzen letzten Wochen war zu lesen das der Impfstoff vor schwerer Erkrankung schützt. Was den jetzt.... schützt er jetzt oder schützt er nicht??? ich für meinen Teil komme zu dem Schluss das weder Sie noch weniger die Hersteller mit Sicherheit verbindliche Aussagen machen können und wollen wie sicher die Impfstoffe sind die Sie uns hier auftischen , weder was die Nebenwirkungen anbetrifft noch deren Wirksamkeit. Keine gute Grundlage für mich um eine Impf Entscheidung zu treffen. Zu viele offene Frage auf die ich keine Logische Antwort bekomme. Dann sind wir die „nicht geimpften“ die letzten Wochen die Wurzel des Übels jetzt auf einmal sind die Maßnahmen notwendig um uns vor unsselbst zu schützen. Haben Sie den MUT und lassen endlich A L L E Möglichkeiten der Bekämpfung dieses Virus ? zu .... statt uns unserer Bürgerrechte zu berauben. Haben Sie den MUT nicht die Fehler unserer Nachbarn nach zu äffen ,und nur Angst und Schuld Zuweisungen zu machen. Ich bitte um Entschuldigung das ich ein Gehirn besitze das eigenständig denkt und zu Schlussfolgerungen kommt die den Ihren eventuell abweicht. Deshalb sind wir menschliche Individuen. Mit Respekt und Hochachtung an alle Bürger dieses Luxembourgs Ich wünsche Ihnen beste Gesundheit.

Öllemuhs
1. Dezember 2021 - 0.18

Warum öffnen wir nicht die Grenzen für Menschen aus dem Südlichen Afrika? Wenn die neue, mildere Variante uns alle infiziert und damit auf natürliche Weise impft, können wir das ganze Zirkus schnell beenden. Aber woher sollen die machtvollen Pharmakonzerne dann ihr Geld verdienen...

Göllemiir
1. Dezember 2021 - 0.16

Werde nie und niemals verstehen, warum sogenannte Geimpfte nicht getestet werden müssen.

Gast mat kengem blaat awer engem bookemool firm mond.
30. November 2021 - 18.42

@SN Dir hut Iech zwar vill Méi gemaacht iwërt Freiheet, Recht, Verfassung , Mënschenwürde an esou weider ze schreiwen , awer vergiesst eis de Numm fun deem Land ze sooen fun deem ët sëch handelt. Hei zu Lëtzëbuerg wär esou eppes nët dran, oder ? Am Grand Duchemong hun mir d‘Chance zu dëser Seuchenzeit erfueren Experten an der Virologie an an mat Mönchen emzugoen , an der Spëtz sëtzen ze hun déi bei kengem brauchen oofzëschreiwen wéi sie dem Corona an Consorten lass ginn. Daat wëllt awer nët heeschen, dass wann sie ären Kommentar liesen deen nèt ëmzesetzen ze wellen, awer mat natierlèch nët vergiessen wärden ären Numm dohannert ze setzen. Mat Faalen léiert een jo anscheinend bekanntlech gooen !

Luss
30. November 2021 - 15.43

Eine Mehrheit der Bevölkerung Luxemburgs ist zweimal geimpft. Wir können nur durch eine Durchimpfung von 90% der Bevölkerung eine Herdenimmunität erreichen. Dies erreichen wir nur durch eine Impfpflicht. Diese Impflicht kann die Politik durchsetzen , da Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber den Menschen die in Luxemburg leben hat.

lully
30. November 2021 - 11.19

ëch hat de Kommentar ouni den @ S.N. ragescheckt, sorry @ S.N. OUFF, mol eng Kéier Een, dee sëch nach traut hart ze schwätzen, an dësem Fall ze schreiwen mër bräichte nach esou Läit déi de Courage fanne, hiiert Wëssen mat Aaneren ze deelen, a soën wou de Bock d’Lach huet An enger Pandemie, wéi mër am Moment erliewen, ass ët jo fiir baal all Mënsch, dee nodenkt, eng Selbstverständlëchkeet, sëch och dementsprechend ze verhaalen, dat fonktionniéiert am Beschten, wann ët vum Mënsch selwer könnt, well dann huet hien dat Gefill nët, vun Zwang oder Verloscht op sëng Fräiheet jidder Aart. Ass ët awer ee Gefill vun Zwang, an ee Gefill vun der Onsëcherheet an der Ongläichheet, wéi ët an den Decisiounen vun der Regierung erviirbruecht gët, nach een Tour un der Schrauw ze dréinen, an dat ouni Erfolleg, well d’Realitéit ass eng ganz Aaner, trotz Impfung an Zwang, gin ët all Dag méi Fäll, an Doudesfäll, dat sën Mënschen, geimpft oder nët geimpft, de Viirus, mëcht do keen Önnerscheed, wou ët awer vun héiger Stell, Aanescht klengt, an déi meeschte Läit, doru gleewen, wann ët nët geet, da sën ët déi Ongeimpft. Nee, ët bertrëfft ons All dem Auteur, ee grousse Merci

Serge
30. November 2021 - 9.59

@S.N. Danke für die substantiierte Analyse der gegenwärtigen Situation.

lully
30. November 2021 - 8.41

OUFF, mol eng Kéier Een, dee sëch nach traut hart ze schwätzen, an dësem Fall ze schreiwen mër bräichte nach esou Läit déi de Courage fanne, hiiert Wëssen mat Aaneren ze deelen, a soën wou de Bock d'Lach huet An enger Pandemie, wéi mër am Moment erliewen, ass ët jo fiir baal all Mënsch, dee nodenkt, eng Selbstverständlëchkeet, sëch och dementsprechend ze verhaalen, dat fonktionniéiert am Beschten, wann ët vum Mënsch selwer könnt, well dann huet hien dat Gefill nët, vun Zwang oder Verloscht op sëng Fräiheet jidder Aart. Ass ët awer ee Gefill vun Zwang, an ee Gefill vun der Onsëcherheet an der Ongläichheet, wéi ët an den Decisiounen vun der Regierung erviirbruecht gët, nach een Tour un der Schrauw ze dréinen, an dat ouni Erfolleg, well d'Realitéit ass eng ganz Aaner, trotz Impfung an Zwang, gin ët all Dag méi Fäll, an Doudesfäll, dat sën Mënschen, geimpft oder nët geimpft, de Viirus, mëcht do keen Önnerscheed, wou ët awer vun héiger Stell, Aanescht klengt, an déi meeschte Läit, doru gleewen, wann ët nët geet, da sën ët déi Ongeimpft. Nee, ët bertrëfft ons All dem Auteur, ee grousse Merci

Therese
30. November 2021 - 7.33

@Fern richteg letzebuerger engstirnegen Kleinbürgertum.

S.N.
29. November 2021 - 22.46

@Fern Das Gesetz vom 17ten Juli 2020 über die... wurde zwar durch die komplette Abgeordnetenkammer abgestimmt, allerdings sind die Freiheitseinschränkungen zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig, denn die Situation ist eine andere. Ebenfalls wurde zwar festgestellt, das wir eine Pandemie haben, so dass die Feststellung als formelle Voraussetzung gegeben ist, aber solche Beschlüsse mit diesen Maßnahmen dürfen nur dann Anwendung finden, wenn auch die materiellen Kriterien dafür erfüllt sind. Dies ist hier definitiv nicht der Fall. Unabhängig dem nicht gegebenem Umstandes des Bestehens von materiellen Kriterien sind sämtliche beschlossenen Freiheitseinschränkungen nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar. Als Argument wird die Vermeidung einer möglichenÜberlastung von luxemburgischen Intensivstationen aufgeführt. Zu dieser Vermeidung sind aber die genannten G-Regelungen nicht erforderlich. Selbst die Idee der sogenannten 2G­Regelung ist in ihrer gebührenpflichtigen Form nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar. Die Grundlage hierfür ergibt sich daraus das jedes Individuum nicht nur -entgegen dem rechtsstaatlichen Freiheitsprinzip – seine Ungefährlichkeit mittels eines Tests belegen und beweisen muss, sondern, dass ihm sogar zusätzliche Kosten aufgetragen werden. Kosten für die – eigentlich dem Staat obliegende – Beweisführung auferlegt werden, ohne dass diese aufgezwungenen Kosten sich in irgendeiner Form rechtlich rechtfertigen ließen. Um die Kraft seiner Menschenwürde garantierten Freiheiten leben und ausüben zu dürfen, wird somit jedes Individuum dazu genötigt sich einen zeitlich begrenzten Stempel oder Karte zu erstehen. Restriktionen der verfassunggebenden Freiheiten Ist die Einführung des indirekten Impfzwanges verfassungskonform? Erstellt von: Skrijelj Nermin Aus eigener Initiative am 12ten Oktober 2021 Konspekt: In dieser Zusammenfassung werden kurz, die von Seiten der Regierung Luxemburgs folgenden Maßnahmen vom vorgelegten Gesetzesentwurf N°7897 untersucht. Diesbezüglich wird die mögliche Ungleichbehandlung von Ungeimpften und die sogenannten 2G und 3G Regel auf ihre Verfassungsmäßigkeit untersucht. Es konnte festgestellt werden, dass diese Maßnahmen und Regelungen nicht verfassungskonform sind. Die aktuell vorgelegten Bestimmungen vom 8ten Oktober 2021 mit der N°7897 über die Weisung beziehungsweise Verminderung des Zugangs zum öffentlichen Leben für Menschen die die Covid-19 Impfung ablehnen (2G-Regelung und 3G-Regelung) werden vorläufig, ohne das Hinzuziehen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Anschließend folgt die Analyse ob sich die Fürsprache einer Ungleichbehandlung von den Menschen die die Impfung ablehnen gegenüber den Menschen die die Covid-19 Impfung für sich bewilligen rechtfertigen lässt. Im dritten und somit letzten Teil dieser kleinen Arbeit wird die Fragestellung ob der durch die Ungleichbehandlung erzeugte Druck zur Bewilligung einer Covid-19 Impfung mit der luxemburgischen Verfassung konform sein kann. Gleichwohl soll in diesem Teil auch der Aspekt der Problematik hinsichtlich der unterschiedlichen Regelungen der Quarantäne-Maßnahmen von Geimpften und Ungeimpften betrachtet werden. Zu jedem genannten Punkt konnte definitiv die Verfassungswidrigkeit festgehalten und somit festgestellt werden! 1. Freiheitseinschränkungen durch verfassungswidrige Regelungen (2G und 3G) Durch die erste Regelung wird Menschen die die Covid-19 Impfung ablehnen der Zugang zum öffentlichen Leben indirekt verwehrt. Sie werden ausgeschlossen. Durch die zweite Regelung also 3G wird ihnen dieser Zugang erschwert, vor allem dann, wenn der Gesetzesentwurf vom 8ten Oktober 2021 Anwendung findet. Das Tragen der Kosten als Zugangsvorrausetzung ist hier ebenfalls ein wesentlicher Faktor. Diese Verordnungen führen zu einer massiven Freiheitseinschränkung der Menschen die die Covid-19 Impfung ablehnen. Allein schon bei der Anwendung der 2G-Regelung sind diese Menschen nahezu vom sämtlichen öffentlichem Leben verbannt, hierzu zählen Sportclubs, jeder Besuch von Kunst-und Kulturveranstaltungen, Seminaren, Besuch von öffentlich rechtlichen Gebäuden...usw. Das Einkaufen und somit das Recht auf Inanspruchnahme des Rechts auf Grundversorgung wird somit nicht garantiert. Durch die Forderung einen nahezu max. 24St./48St. alten und somit gültigen Test der eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV2 ausschließt, wird auch diesen Menschen das Recht der Teilnahme am öffentlichen Leben erschwert. Die Unvermeidlichkeit der dadurch entstehenden Einschränkungen einer Ausübung von spontanen Entscheidungen wie zum Beispiel einkaufen zu gehen, wird nahezu nicht durchführbar. Gleichwohl wird durch die hohe Preislast der Tests ein einziger Besuch eines Supermarktes oder einer Bäckerei zum Erwerb eines Brotleibes fast zum Großeinkauf, da diese Kosten sich nahezu verzehnfachen. Die Maßnahmen führen zu erheblichen Eingriffen in die Freiheitsrechte der Bevölkerung. In diesem Fall wird in das Recht auf Handlungsfreiheit eingegriffen, sowohl auch unter anderem Gesichtspunkt in das Recht der Berufsfreiheit aber auch das Ausbildungsrecht ist hier ebenfalls betroffen. Unter anderem können hier noch weitere Punkt angeführt werden und zwar die Kunstfreiheit aber auch Wissenschaftsfreiheit, die alle seitens unserer Verfassung garantiert sind. Solche Einschränkungen von verfassungsgarantierten Rechten sind und können nur auf einer absolut verfassungsmäßigen und gesetzlichen Grundlage, die in allen Punkten dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen durchgesetzt werden. In diesem Fall ist dieses Prinzip zu keinem Zeitpunkt gegeben. Das Gesetz vom 17ten Juli 2020 über die... wurde zwar durch die komplette Abgeordnetenkammer abgestimmt, allerdings sind die Freiheitseinschränkungen zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig, denn die Situation ist eine andere. Ebenfalls wurde zwar festgestellt, das wir eine Pandemie haben, so dass die Feststellung als formelle Voraussetzung gegeben ist, aber solche Beschlüsse mit diesen Maßnahmen dürfen nur dann Anwendung finden, wenn auch die materiellen Kriterien dafür erfüllt sind. Dies ist hier definitiv nicht der Fall. Unabhängig dem nicht gegebenem Umstandes des Bestehens von materiellen Kriterien sind sämtliche beschlossenen Freiheitseinschränkungen nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar. Als Argument wird die Vermeidung einer möglichenÜberlastung von luxemburgischen Intensivstationen aufgeführt. Zu dieser Vermeidung sind aber die genannten G-Regelungen nicht erforderlich. Aufgrund, dass die Gefahr einer Überbelastung der Stationen in den Hospitalen zur Zeit nicht gegeben ist und weil auch durch nicht freiheitseinschränkenden Maßnahmen dieser sogenannten Gefahr entgegengewirkt werden kann. Die Freiheitsrechte von den Menschen die zu keinem Zeitpunkt für diese „Gefahr“ verantwortlich sind dürfen so in dieser Form nicht eingeschränkt werden. Unabhängig der Argumentation einer angenommenen Überbelastung der Krankenhäuser ist auch hier die Einschätzungsprärogative die der Politik zusteht begrenzt. Vor allem dann, wenn es sich um schwere Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung handelt. Die dafür benötigte Normenkontrolle wurde nicht durchgeführt. Ungeachtet dessen, ist eine allgemeine Absonderung der Menschen vom Zugang zum öffentlichen Leben im Sinne der 2G-Regelung im engeren Sinne unverhältnismäßig. Selbst die Idee der sogenannten 2G­Regelung ist in ihrer gebührenpflichtigen Form nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar. Die Grundlage hierfür ergibt sich daraus das jedes Individuum nicht nur -entgegen dem rechtsstaatlichen Freiheitsprinzip – seine Ungefährlichkeit mittels eines Tests belegen und beweisen muss, sondern, dass ihm sogar zusätzliche Kosten aufgetragen werden. Kosten für die – eigentlich dem Staat obliegende – Beweisführung auferlegt werden, ohne dass diese aufgezwungenen Kosten sich in irgendeiner Form rechtlich rechtfertigen ließen. Um die Kraft seiner Menschenwürde garantierten Freiheiten leben und ausüben zu dürfen, wird somit jedes Individuum dazu genötigt sich einen zeitlich begrenzten Stempel oder Karte zu erstehen. Ein weiterer Punkt der von der Regierung präsentierten Rechtfertigung zur 2G -und 3G­Regelung, ist, dass diese zur Eindämmung von Todesfällen und schweren Krankheitsverläufen beitragen sollen. Es geht hier aber nicht um Gefahrenabwehr, sondern vielmehr um eine vehemente Verbesserung oder Optimierung des Gesundheitsschutzes im Interesse einer Risikovorsoge unterhalb der Gefahrenschwelle! Damit möglichen Gefahren, die an sich nicht größer sind als andere generelle Lebensrisiken, die schon immer und überall wahrgenommen und akzeptiert wurden entgegengewirkt werden kann ist die Intervention von Seiten der Regierung mittels Freiheitsbeschränkungen für die Allgemeinheit nicht zu rechtfertigen. Die Freiheit der Menschen, die in keiner Weise für diese Risiken verantwortlich sind darf nicht willkürlich eingeschränkt werden. Allerdings wird mit den Regelungen den Menschen die nicht infektiös und somit auch nicht verantwortlich für Infektionsgefahren sind, das Recht auf Freiheit eingeschränkt. Noch immer gilt aber der Grundsatz, dass jedem Individuum seine Freiheit durch seine ihm zustehende Menschenwürde zusteht. Dies geht auch aus unserer allgemein anerkannten Rechtsphilosophie hervor und vor allem wird dieses nicht dem Individuum von der Obrigkeit zugeteilt oder zugestanden, wenn er/sie beweisen kann, dass er/sie vom Rechtsstaat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.

Gaston de la Piquouze
29. November 2021 - 21.32

Zu probierende Massnahme : Entwicklung anti Covid Medikamente, oder ?

ROBIN
29. November 2021 - 21.16

Da unsere Regierung ja offensichtlich immer nur die deutschen Regelungen kopiert, hoffe ich, daß die Tests dann wohl auch, wie in Deutschland, kostenlos sein werden.

Grober J-P.
29. November 2021 - 20.35

@ ARM: Kenne jetzt direkt ein Altenheim, dort sind die Tests gratis. A propos Menschenwürde: ALLE Menschen müssen vom Staat geschützt werden! Habe das irgendwo aus einem Gesetzestext. Wie macht man das denn?

Ujheen
29. November 2021 - 20.16

A riicht an d’Mauer! Si sollen nees testen. Déi Geimpft (zu deenen ech och zielen) deenen dat net schmaache waert well se sech iwwert allem erhaben fillen, an déi Ongeimpft. Dat do geet an d’Box! Dat waert net zu enger Besserung bäidroen. Vum mënscherechtlechen emol guer net ze schwätzen. An et soll mer kee mat Selbstverantwortung a Solidaritéit kommen! Eis Gesellschaft ass dat egoisteschst wat et gët! Dat gesäit een am Alldag ganz gutt. Jeder ist sich selbst am nächsten…

Arm
29. November 2021 - 19.27

Ich glaube Unsere Regierung verarscht Uns Wir lassen uns Impfen und müssen jetzt Tests kaufen damit wir in Krankenhäuser Altenheime gehen können ich glaube wir müssen mal eine Klage einreichen oder ein Referendum Abhalten Ob unser Regierung noch Tragbar ist Weiß ja nicht wie viel unsere Regierungsmitglieder mit verdienen an den Test und Impfungen

Fern
29. November 2021 - 19.22

@S.N. Ech wees net ob Dir et matkritt hutt: Mir sinn matten an enger Pandemie. Är Iwwerleeungen kënn Dir duerno maachen an och Är Aarbecht doriwwer schreiwen.

S.N.
29. November 2021 - 18.40

Verfassungs- aber auch Arbeitsrechtlich so nicht haltbar, hinzukommt Eingriff in die Menschenwürde und weitere Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention. ​ Wie kann man nur so vermessen sein? Das wird mir definitiv eine wissenschaftliche Arbeit wert sein.