LuxemburgNeue Betrugsmasche: Staatsanwaltschaft warnt vor Diebstahl von Gehältern

Luxemburg / Neue Betrugsmasche: Staatsanwaltschaft warnt vor Diebstahl von Gehältern
Die Luxemburger Staatsanwaltschaft warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der sich die Kriminellen an Firmen wenden und das Gehalt zu sich selbst umleiten lassen wollen Symbolfoto: Fabian Strauch/dpa

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Eine neue Betrugsmasche, bei der Gehälter auf Konten von Kriminellen umgeleitet werden sollen, greift derzeit in Luxemburg immer mehr um sich. Inzwischen appelliert die Staatsanwaltschaft an Firmen, Kontoänderungen bei Mitarbeitern „dringend“ genau zu überprüfen.

Bei vielen Luxemburgern trudelt an jedem Monatsende zuverlässig das Gehalt ein – doch bei einigen davon blieb die Zahlung in letzter Zeit offenbar plötzlich ohne Vorwarnung aus. Was ist da passiert? – Der Grund ist laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft eine neue Betrugsmasche namens Lohnkontenbetrug, vor der die Arbeitgeber im Land nun gewarnt werden sollen. Die Betrüger kontaktieren dabei Mitarbeiter in Firmen, die für Personalangelegenheiten oder Lohnabrechnungen zuständig sind – im Namen eines anderen Mitarbeiters des Unternehmens. Dann informieren sie den Zuständigen über eine vermeintliche Änderung der „eigenen“ Kontoverbindung und geben eine neue Bankverbindung an, auf die das Gehalt künftig überwiesen werden soll.

„Unentdeckt führt dieser Betrug also dazu, dass der Arbeitgeber die fällige Vergütung direkt an die Betrüger überweist, und läuft Gefahr, unbemerkt zu bleiben, bis der betreffende Arbeitnehmer feststellt, dass er keine Vergütung erhalten hat“, so die Staatsanwaltschaft. Die Masche betreffe sowohl kleine als auch große Unternehmen und habe in den vergangenen Monaten im Großherzogtum stark zugenommen. Sollte sich die Bankverbindung eines Arbeitnehmers ändern, rät die Staatsanwaltschaft daher Firmen „dringend“ dazu, den Antrag persönlich oder telefonisch zu überprüfen, bevor die Gehaltsüberweisung vorgenommen wird.

Bei Betrugsfall sofort die Polizei einschalten

Um Betrugsfälle dieser Art zu vermeiden, solle man sich daher folgende Fragen stellen: „Stimmt die verwendete E-Mail-Adresse des Absenders mit der E-Mail-Adresse überein, die der betreffende Arbeitnehmer normalerweise verwendet? Entspricht die Form der Anfrage der üblichen Art und Weise, wie innerhalb des Unternehmens miteinander kommuniziert wird? Wird bei jeder Änderung der Bankverbindung ein authentischer ‚Bankidentifikationsnachweis’ (BIB) vorgelegt und überprüft?“ Sollte ein Betrugsfall bemerkt werden, solle man so schnell wie möglich die Polizei kontaktieren, ergänzt die Staatsanwaltschaft.

Laut einem Bericht des Trierischen Volksfreunds, in dem der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Henri Eippers, befragt wurde, seien in letzter Zeit drei in Luxemburg ansässige Gesellschaften betroffen gewesen. Diese Zahl könne sich laut dem Artikel jedoch noch erhöhen. „Es kann nämlich sehr gut sein, dass verschiedene Fälle noch auf lokaler Ebene in Bearbeitung sind und erst in nächster Zeit an die zuständige Kriminalpolizei weitergeleitet werden“, so Eippers. Zudem gehe die Kriminalpolizei von einer höheren Dunkelziffer aus, weshalb die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vor allem präventiv wirken solle. Laut Volksfreund hätten Betrüger für die Masche sogar Konten bei Banken in Luxemburg angelegt, damit der Arbeitgeber bei dem Kontenwechsel nicht sofort Verdacht schöpfe. 

cmjul
6. März 2023 - 14.10

Normalerweis misst Ee jo perséinlech an de Buro kommen, oder bei de Comptabel fiir esou eng Ännerung ze maachen, dass dat einfach esou iwer Telefon geet, ass jo och nët üblech, dat ët esou Haut gehandhabt gët stellen ëch awer dann och a Frô.. wat Saache gin ët .. bal onméigleg ze gleewen