Nach Reform: Polizisten dürfen jetzt auch im Ausland wohnen

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Seit der Polizeireform dürfen Polizisten im Ausland wohnen. Vorher war dies nicht möglich. Ihre Waffen und ihre Dienstwagen müssen allerdings in Luxemburg bleiben.

Von Lisa Rock

Hahn möchte gerne wissen, ob die Abschaffung des Perimeters, in dem sich der Wohnort und die Arbeitsstelle der Bediensteten sonst immer befinden mussten, Auswirkungen auf deren Leistung hat. Vor allem bei denjenigen, die Bereitschaftsdienst ausführen und ihr Dienstfahrzeug und ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen. Darüber hinaus möchte Hahn in Erfahrung bringen, ob eine solche Praktik ein grenzüberschreitendes Abkommen mit den Nachbarländern benötigt.

Die Antwort des Polizeiministers Etienne Schneider (LSAP) ist knapp, aber informationsreich. Infolge des Gesetzes vom 18. Juli, das kürzlich in Kraft getreten ist, können die Polizeibeamten sich künftig frei dazu entscheiden, ihren Wohnsitz über die Grenzen des Landes hinaus anzusiedeln. Jedoch nur unter der Bedingung, dass die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sich nicht negativ auf das Ausfüllen ihres Amtes auswirkt.

Theoretisch können in einigen Fällen Dienstfahrzeug und Dienstwaffe mit nach Hause genommen werden, insbesondere bei Bediensteten im Bereitschaftsdienst. Jedoch müssen diese gemäß der spezifischen Sicherheitsvorschriften gelagert werden. Die Beamten, die im Ausland leben, müssen sich an die Sicherheitsregeln des Landes halten, in dem sie wohnhaft sind, erklärt Schneider. Aktuell sei es deshalb keinem Polizisten erlaubt, seine Dienstausrüstung und seinen Dienstwagen mit an seinen Wohnort im Ausland zu nehmen. Die Frage, ob grenzübergreifende Abkommen benötigt und eingesetzt werden, verneint der Minister.

J.C.KEMP
29. November 2018 - 18.09

Ob der Polizist jetzt von Perl oder Wellen statt Echternach oder Esch nach Luxemburg fährt, dürfte wohl Speck und Schweinefleisch sein. Dass die Waffe an der Dienststelle bleibt, müsste sowieso die absolute Regel sein.

René Charles
29. November 2018 - 8.45

In Sachen Polizei und Justiz lief in der letzten Regierung einiges schief. Das werden sie diesmal besser machen, denn ein wenig Ahnung haben alle womöglich dazugelernt.

Dingo
28. November 2018 - 22.24

Die Dienstwohnungen waren bis zum Antritt der letzen Regierung vorhanden, wurden aber dann abgeschafft und anschliessend durch Privathaushalte belegt.

Dingo
28. November 2018 - 14.49

Zu Ihrer Beruhigung, eine Dienstwohnung war nicht kostenlos. Bei der Gendarmerie galt übrigens bis auf einige Ausnahmen, die einer Genehmigung bedurften die sogen. Kasernierung, also das Wohnen in der Dienstwohnung als Pflicht.

René Charles
28. November 2018 - 13.28

Sogar Dienstwohnungen in "Kasernen" (Reihen- oder Appartement mit Dienststelle) waren nie kostenlos. Mal in der Familie oder bei Bekannten nachfragen.

Laird Glenmore
28. November 2018 - 12.59

Da die Polizei angeblich immer im Dienst ist auch wenn sie frei haben, finde ich das nicht gut. Polizei die hier im Staatsdienst arbeitet sollte oder besser gesagt muß in Luxemburg wohnen, was passiert im Ernstfall oder bei einem Großeinsatz, dann müßten die Beamten erst mal aus dem benachbarten Ausland anreisen was zu viel Zeit kostet. Was passiert wenn Baustellen oder Unfälle die Anfahrt zum Dienst verhindern, was geschieht im Winter und das bei einem Job der im Schichtdienst eingeteilt ist. Polizei muß dienstlich und Privat im Land präsent sein, dann müssen eben Dienstwohnung angeschafft werden, besser als das Kapital in utopische Weltraumunternehmungen zu verplempern. Minister E. Schneider gebrauchen sie doch mal ihren Kopf.

Pierre Wollscheid
28. November 2018 - 12.49

Es wir immer besser gegen Dummheit ist eben kein Kraut gewachsen. Eine Sicheren Arbeitsplatz garantierter Lohn Unkündbar dann noch billig Wohnen und nicht immer erreichbar Wie blöd ist unsere Politik und Politiker Eine Frechheit

Le républicain
28. November 2018 - 8.49

Andere Leute können es sich auch nicht leisten in unserem schönen Luxemburg zu wohnen, weil der bezahlbare Wohnungsraum immer kleiner wird, und weichen ins nahe Grenzgebiet aus...also nichts Neues ...villeicht macht die neue Regierung da mal was dagegen...oder auch nicht!

Jang
28. November 2018 - 8.04

Fir verschidde Leit ass daat dooten wëllkomm, ëlo kënnen se do hier Topechkeeten erauslossen an aaner Dommheten dréinen,do fällt daat manner op. Méi domm geet ëtt nëtt.

Flick
27. November 2018 - 21.04

Vollkommen richtech !!! Man wird wohl bald anfangen müssen Spenden zu sammeln für die armen Staats-Bediensteten.

L.Marx
27. November 2018 - 14.51

Cool. Heisst dann ja wohl im Klartext dass Polizisten die ihren Wohnsitz ausserhalb der Landesgrenzen haben "d'office" vom Bereitschaftsdienst entbunden sind. Oder müssen die bei einem Einsatz zunächst mit dem Privatwagen zu Leitstelle und dort ihre Waffe abholen bevor es mit dem Dienstwagen an den Einsatzort geht. Die Verbrecher sind bis dahin natürlich längst über alle Berge. (c/f Einfluss auf die Leistung) Wusste auch nicht, dass sogar der Staat seine Bediensteten mittlerweile so schlecht bezahlt, dass diese auf dem nationalen Wohnungsmarkt nicht mehr fündig werden. Waren das noch Zeiten, als Polizisten es sich leisten konnten, eine kostenlose Dienstwohnung auszuschlagen um lieber privat zu wohnten.