Nach dem Budget wird geklotzt

Nach dem Budget wird geklotzt

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Nach dem Votum des Budget 2018 in der Vormitttagssitzung   ging  es am gestrigen Nachmittag um gleich drei große Infrastrukturprojekte. 365 Mio. Euro werden in den  Ausbau der A3  investiert. 214 Millionen wird die Verlängerung des Tramnetzes vom Kirchberg Richtung Findel und vom Hauptbahnhof Richtung „Cloche d’Or“ kosten.

„Das richtige Budget zur richtigen Zeit“ bemerkte in seiner Analyse zum Abschluss der Budgetdebatte Finanzminister Pierre Gramegna. Er erinnerte auch daran dass das Budget 2017 mit einem Saldo von weniger als 500 Millionen abschließen werde. Der Haushaltsentwurf sah ein Defizit von fast einer Milliarde vor. Diese aktualisierten Zahlen seien in der Debatte leider untergegangen.

Er hätte sich eine etwas nuanciertere, konstruktivere Analyse erwartet. Mit einem      heftigen Schlagabtausch zwischen dem Minister und Gilles Roth (CSV) über die finanzpolitische Vision der nächsten Jahre wurde dabei zumindest inoffiziell der Wahlkampf 2018 eingeleitet. Der Haushaltsentwurf 2018 wurde am Ende mit den 32 Stimmen von DP, LSAP und  déi gréng  angenommen. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen.

Wichtige Infrastrukturprojekte

Nach dem Budget ging es ans Angemachte: Die Infrastrukturprojekte. Die 1978 gebaute, rund 12 Kilometer lange A3 (Düdelinger Autobahn) gehört zu den wichtigen europäischen Nord-Süd-Achsen. Seit Jahren wird über den Ausbau diskutiert. Die Bauzeit wird bei rund 7 Jahre liegen. Die Kosten in Höhe von 365 Millionen enthalten auch den Bau eines parallel zur Autobahn verlaufenden Radwegs und zwei Wildbrücken. Wichtig sei, dass es gelinge, die französische Regierung „en Marche“ zu setzen, um auch die A31, die französische Fortsetzung der A3 auszubauen, meinte Laurent Zeimet (CSV). Weg mit alten Ideologien à la „wer Straßen baut zieht Verkehr an“ und Platz für Pragmatismus, meinte Yves Cruchten (LSAP): „Der Ausbau der A3 wird gebaut für Verkehr, der längst da ist“.

Die dritte Spur soll ganz oder zumindest zeitweise für den öffentlichen Transport und den „Covoiturage“ reserviert sein. Diese Position des Ministers teilen in einer Resolution auch die Abgeordneten. Mit den früheren grünen Argumenten über „mehr Verkehr durch mehr Straßen“ sprachen sich „Déi Lénk“ gegen den Ausbau aus. Eine knappe Woche nachdem die erste Tram auf Kirchberg ihren Betrieb aufgenommen hat, beschlossen die Abgeordneten auch den Ausbau des Tramnetzes vom Bahnhof Richtung „Cloche d’Or“ und von Kirchberg Richtung Findel für 115 beziehungsweise 99 Millionen Euro. Zeithorizont für die Inbetriebnahme der beiden Teilstücke ist das Jahr 2021.

 „Pappecongé“ und mehr

Die Ausdehnung des „Pappecongé“ von derzeit zwei auf zehn Tage“  wurde in den vergangenen Wochen eifrig und kontrovers diskutiert. Der Punkt ist aber nur einer von vielen im Rahmen der Reform von „Congé parental“, „Congé familial“ und „Congé extraordinaire“, die am Donnerstag vom Parlament angenommen wurde. Der „Congé maternité“ wird global auf 12 Wochen angehoben (bislang 8 plus 4, wenn das Kind gestillt wird). Der Anspruch auf Spezialurlaub zur Betreuung kranker Kinder unter 18 Jahren steigt  auf 35 (bislang 30 Tage) für jedes Elternteil. Die Handhabung wird flexibilisiert und nach Altersstufen des Kindes gestaffelt.

Bei der Heirat  gibt es künftig nur noch 3 (aktuell 6 Tage) Spezialurlaub und einen Tag  für die  Eltern des Paares (derzeit 2). Anspruch auf  zwei Tage  bei einem Wohnungswechsel besteht künftig nur einmal alle drei Jahre  bei dem gleichen Patron. Allein die Ausweitung des „Pappecongé“ lässt sich der Staat  12 Millionen pro Jahr kosten.

Hier alle Änderungen im Überblick (wenn auf Ihrem Handy die Tabelle nicht ordentlich angezeigt wird, drehen Sie ihr Handy um 90 Grad)

Sonderurlaube  Momentan  Ab dem 1. Januar
Vaterschaftsurlaub bei Geburt oder Adoption eines Kindes unter 16 Jahren 2 Tage 10 Tage
Mutterschaftsurlaub 8 Wochen; 12 Wochen, wenn das Kind mindestens 5 Wochen lang gestillt wurde

12 Wochen
Urlaub, falls die Kinder krank werden (schwere Krankheit ausgenommen)  2 Tage pro Jahr (bei Kindern von 0 bis 15 Jahren)

  • 12 Tage bei Kindern von 0 bis 4 Jahren
  • 18 Tage bei Kindern von 4 bis 13 Jahre
  • 5 Tage bei Kindern von 13 bis 18 Jahren, wenn sie sich im Krankenhaus befinden
Heirat  6 Tage 3 Tage
Eingetragene Partnerschaft (Pacs) 6 Tage 1 Tag
Umzug 2 Tage

2 Tage alle drei Jahre

Sterbefall eines minderjährigen Kindes  3 Tage 5 Tage

 

Institut grand-ducal

Kurz vor seinem 150-jährigen Jubiläum erhält das „Institut grand-ducal“ eine neue juristische Basis. Genauer müsste es eigentlich heißen: überhaupt eine legale Basis. Mit dem „Arrêté royal“ zur Gründung 1868 passt das Institut in keines der aktuell bestehenden juristischen Modelle. Das Gesetz sieht neben der Klärung des Statuts auch die Zusammenführung der verschiedenen Archive des Instituts vor, dies in enger Zusammenarbeit mit der Nationalbibliothek.

Alles was vorhersehbar sei, gehöre in ein Budget. So die unmissverständliche Antwort von Innenminister Dan Kersch (LSAP) auf eine dringende Anfrage der Abgeordneten Zeimet und Gloden (CSV). Die hatten sich erstaunt über rezente Rundschreiben geäußert, in denen den Gemeinden konkrete Summen für die Beteiligung am künftigen Rettungsdienst    mitgeteilt wurden, die in den kommunalen Haushalten zu berücksichtigen seien. „Ja, das entsprechende Gesetz ist noch nicht vom Parlament gestimmt, es ist aber klar, dass diese Abstimmung kommen wird“, so Kersch.

Ob die CSV das Gesetz  mittragen wird ist allerdings nicht klar. Zwar meinte Zeimet, es gehe ihm nicht um eine grundlegende Debatte um die Reform des Rettungsdienstes. „Aber  wir wollen wissen, was da an Kosten auf die Gemeinden zukommt, bevor  wir uns  festlegen.“