Nach Bomben-Attacke: Angeklagter fragt Gericht, ob er jetzt Geld vom Vater bekommt

Nach Bomben-Attacke: Angeklagter fragt Gericht, ob er jetzt Geld vom Vater bekommt
Foto: Julien Garroy

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In Bergem hat vor zwei Jahren ein Mann versucht, seinen Vater mit einem Sprengsatz in die Luft zu jagen. Jetzt hat er vor Gericht Stellung zu den Vorwürfen genommen: Seine Strafe interessierte ihn dabei eher weniger – dafür umso mehr das Geld des Vaters.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 1. Oktober 2016 eine selbst gebastelte Rohrbombe mit einer Länge von fünf Zentimetern in der Mittelkonsole des Autos seines Vaters versteckt und mit einem Zünder aktiviert zu haben. Der Sprengsatz war mit 13 Geschossen sowie Schwarzpulver gefüllt. Auf der einen Seite war er nur mit Klebeband zugeklebt, um die Wucht der Explosion noch zu erhöhen und besser zu leiten.

Nachdem mehrere Kriminalexperten am Montag ihre Einschätzungen zum Tathergang und dem Sprengsatz geschildert hatten, kamen am Dienstag ein Psychologe und ein Psychiater zu Wort. Auch das Opfer wurde an diesem Tag gehört. Aufgrund gesundheitlicher Probleme musste er jedoch keinen Eid vor Gericht ablegen.

Beim Vater gelebt – aber doch allein

Für Mittwoch hatte die Verteidigung den Onkel des Beschuldigten als Zeugen geladen. Dieser gab an, dass sich das Opfer nie um den Angeklagten gekümmert habe. Nachdem der Beschuldigte mehrere Jahre in Deutschland gelebt hatte, zog er wieder zu seinem Vater nach Luxemburg, wo er erst in einem Zimmer im Keller hauste. Zum Zeitpunkt der Tat lebte er in einer kleinen Wohnung, die sein Vater ihm zur Verfügung gestellt hatte. Irgendwann sei der Angeklagte immer mehr in sich gekehrt und habe niemanden mehr an sich herangelassen. Der Mann habe in diesem Zusammenhang den Kontakt zu seinem Onkel vor mehreren Jahren abgebrochen.

Der Angeklagte hatte eigentlich angekündigt, nichts zu seiner Situation zu sagen. Nach einer kurzen Absprache mit seinem Anwalt trat er dann doch vor die Richterin. „Wie geht es jetzt mit meiner Wohnung weiter? Wird mein Vater mir zukünftig das geforderte Geld zukommen lassen?“, so die ersten Fragen des Angeklagten. Die Richterin verwies auf den schlechten Gesundheitszustand des Opfers und erklärte dem Angeklagten, dass erst einmal ein Urteil in diesem Prozess gesprochen werde.

Anwalt: Bombe sollte nur „erschrecken“

Alles andere sei noch zu weit entfernt. „Es ist geschehen, weil er mir nie etwas gegeben hat“, gab der Angeklagte an. Niemand habe den Vater oder den Bruder auf die Drohbriefe angesprochen und nun sei seine Situation immer noch nicht geklärt. Er würde gerne wissen, wie es nach seiner abgesessenen Strafe für ihn finanziell weitergeht.

Der Anwalt des Beschuldigten hob hervor, dass sein Mandant seinen Vater nur erschrecken und wachrütteln wollte, damit dieser ihm zukünftig mehr Geld überweise. Trotz seiner akribischen Planung habe der Täter nur eine Bombe mit relativ geringer Sprengkraft gebaut. Der Angeklagte brauche auf jeden Fall medizinische Hilfe. In diesem Fall müsse Artikel 71 berücksichtigt werden und eine Haftstrafe von minimal fünf Jahren anfallen, zudem forderte die Verteidigung, den Angeklagten auf Bewährung mit Auflagen zu verurteilen.

Die Verteidigung gab an, der Beschuldigte würde in einer Scheinwelt leben. Dem widersprach der Angeklagte jedoch sofort. Er sei nicht psychisch krank, sagte er der Richterin.

Staatsanwalt fordert lange Haft

„Der Angeklagte ist überzeugt, dass der Vater seinen Wohlstand mit ihm teilen müsste. Als das nicht passierte, hat er Konsequenzen gezogen“, so die Staatsanwaltschaft. Aus den Expertenberichten sei hervorgegangen, dass die Bombe das Opfer töten sollte. Es sei pures Glück, dass das Opfer überlebt habe, so die Staatsanwältin weiter. Der Angeklagte habe den Tod seines Vaters billigend in Kauf genommen, dazu komme noch die Tatsache, dass der Angeklagte ihm schon vor der Tat mit dem Tod gedroht hatte.

Außerdem sei die Tat von langer Hand geplant gewesen, das würden die Fotos der fertigen Rohrbombe belegen. Diese wurden von der Polizei ausgewertet und rund einen Monat vor der Tat aufgenommen. Aufgrund dieser erdrückenden Beweislage forderte die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft, ohne Bewährung. Das Urteil wird am 31. Oktober gesprochen.