Mutmaßlicher Baby-Mord in Frankenthal: Prozess beginnt von vorn

Mutmaßlicher Baby-Mord in Frankenthal: Prozess beginnt von vorn

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Der Fall sorgte 2016 für Entsetzen, die Anklage lautet auf Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme. Jetzt muss sich ein Mann erneut vor Gericht verantworten.

Der Fall sorgte 2016 für Entsetzen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat ein extrem eifersüchtiger Mann seiner Freundin vorgeworfen, sie verbringe zu viel Zeit mit dem Kind. In der Nacht zum 14. Mai habe er in der Annahme, dass ihn die Frau betrüge, in der Wohnung in Frankenthal auf die Schlafende eingestochen und sie und einen zu Hilfe eilenden Bekannten verletzt. Um sich an der flüchtenden Mutter zu rächen und aus Eifersucht auf das Baby habe der Mann das Kind vom Balkon geworfen. Bei dem Sturz wurde die Tochter tödlich verletzt.

Ein erster Prozess hatte bereits im November 2016 begonnen, war aber Ende September „geplatzt“. Grund ist eine längere Erkrankung der Vorsitzenden Richterin. Weil die Fristen für die maximal zulässige Unterbrechung nicht eingehalten werden können, muss das Verfahren neu angesetzt werden. Dafür sind bis 20. März noch zehn weitere Termine angesetzt.

Weitere Tochter verletzt

Der Mann soll gedroht haben, zwei weitere Töchter zu töten. Nachdem er einer Tochter in den Bauch gestochen haben soll, stürmten Beamte die Wohnung und überwältigten den Vater. Das Kind wurde in einer Not-Operation gerettet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme vor.

Mit einem emotionalen Auftritt des heute 34-Jährigen begann der erste Prozess. „Ich habe meine eigene Tochter – unser kleines süßes Baby – mit eigenen Händen umgebracht“, hieß es in einer Erklärung, die der Anwalt Alexander Klein damals für seinen Mandanten verlas. „Ich trage schwer an meiner Schuld und bereue meine Tat zutiefst.“

„Nur“ ein Unglücksfall?

Nach Darstellung von Rechtsanwalt Klein geht aus diesen Sätzen nicht hervor, dass der Mann das Kind absichtlich tötete. Der Verteidiger verweist darauf, dass sein Mandant das Geschehen als furchtbaren Unfall dargestellt habe. „Er hat bei der Ermittlungsrichterin von einem Unglück gesprochen und dass das Kind vom Balkon gefallen sei.“ Ein Geständnis im Sinne eines Mordes oder einer vorsätzlichen Tötung werde es auch diesmal nicht geben.

Eine Rolle spielte im ersten Prozess auch der Drogenkonsum des Mannes, der vor der Tat Kokain genommen haben soll. Ein Gutachter geht nach Angaben des Anwalts wegen des Kokains von verminderter Steuerungsfähigkeit aus. Ein abschließendes Gutachten steht noch aus.