Mittwoch12. November 2025

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Google-Datenzentrum„Mouvement écologique“ legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts ein

Google-Datenzentrum / „Mouvement écologique“ legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts ein
Gegen das Datencenter wurde bereits mehrfach protestiert  Foto: Editpress/Isabella Finzi

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Die Umweltorganisation „Mouvement écologique“ bleibt in der Affäre um das Google-Datencenter Bissen auch juristisch aktiv. Sie will nun Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts einlegen. Dieses hatte einen ersten Einspruch der Organisation gegen die Entscheidung von Gemeinde, Innen- und Umweltministerium, 35 Hektar Grünzone für die Schaffung einer „zone spéciale Datacenter“ umzuklassieren, zunächst abgewiesen. 

Das Rechenzentrum von Google, das in der Gemeinde Bissen entstehen soll, beschäftigt weiter die Gerichte. Die Umweltorganisation „Mouvement écologique“ ist bereits mehrfach gegen die Pläne der Gemeinde sowie des Innen- und Umweltministeriums vorgegangen – bisher mit wenig Erfolg. Nun versucht die Organisation, einen weiteren Anlauf und geht in Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, einen früheren Einspruch von Juli 2019 abzuweisen. Es geht dabei um die Umklassierung von etwa 35 Hektar Grünzone für die Schaffung einer „zone spéciale Datacenter“, die von der betroffenen Gemeinde und den beiden Ministerien akzeptiert wurde. 

Man habe bei jedem administrativen Schritt die bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Entscheidungsträgern die eigenen Argumente und Einsprüche gegen das Projekt vorzutragen, heißt es von der Organisation gegenüber dem Tageblatt. Die Vereinigung argumentiert, dass laut kommunaler Gesetzgebung die „Schaffung einer derartigen Zone an die Voraussetzung gekoppelt sein muss, dass die Fläche sich nachweislich im Besonderen für die geplante Aktivität eignet“. Genau das stehe aber zur Debatte. Für Gemeinde und Ministerien würden Aspekte wie die Nähe zur elektrischen Umspannstation „auf Roost“ bereits ausreichen, um die Fläche als geeignet einzustufen. Die Umweltschützer vermissen aber wesentliche Informationen, etwa hinsichtlich des Wasserverbrauchs.

Bei der ersten Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht argumentiert, dass der Bebauungsplan derzeit noch ein „acte abstrait“ sei und deswegen Informationen zum Wasserverbrauch noch nicht vorgelegt werden müssten. Für das „Mouvement écologique“ müsse die Eignung einer Zone und alle ökologischen Konsequenzen einer Ansiedlung des Betriebs im Vorfeld nachgewiesen werden und man dürfe sich nicht auf nachfolgende Prozeduren berufen. Mit der Berufung will die Organisation in dem Punkt nun Klarheit schaffen. 

Amira
14. Juli 2021 - 21.03

Was wollen die Leute denn?
Es macht keinen Lärm, keinen Staub, keinen Rauch, keinen Gestank, keine giftigen Abgase, keine riesigen Dampfwolken, keinen Verkehr...besser geht doch gar nicht.