Neue Exit-PhaseMindestabstände und Tragen der Masken werden konsequent kontrolliert

Neue Exit-Phase / Mindestabstände und Tragen der Masken werden konsequent kontrolliert
Es sei noch nicht an der Zeit, Feste zu feiern, unterstrichen Polizeiminister François Bausch und Polizeidirektor Philippe Schrantz am Freitag Foto: SIP/Emmanuel Claude

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„Bleift doheem“ ist ab diesen Montag Geschichte, nun gelten neue Regeln: das Einhalten der Mindestabstände und das Tragen eines Mundschutzes. Somit dürfen auch nicht mehr als sechs Personen eingeladen werden, die nicht im eigenen Haushalt leben. Bei Treffen in der Öffentlichkeit sind maximal 20 Personen erlaubt. Zuwiderhandlungen will die Polizei konsequent ahnden. Der Minister für Innere Sicherheit François Bausch appelliert indessen an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen.

Mit der Lockerung der Ausgangsbeschränkungen beginnt in Luxemburg an diesem Montag eine neue Phase der Exit-Strategie. Diese soll denn auch zeigen, ob das Land die sanitäre Krise mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung in den Griff zu bekommen vermag. Statt strenge Regeln aufzustellen, will die Regierung in den kommenden Wochen an erster Stelle an die Vernunft der Bürger appellieren, um das Virus in Schach zu halten.

Vorbei ist die Zeit der Ausgangsbeschränkungen und Fahrverbote. Ab diesen Montag dürfen die Luxemburger wieder ihre Häuser verlassen, ohne dass sie einer Behörde Rechenschaft schuldig wären. Das „Bleift doheem!“ ist damit de facto Geschichte. Eine gewisse Zurückhaltung bleibt dennoch geboten, wie auch Polizeiminister François Bausch („déi gréng“) am Freitag während einer Pressekonferenz immer wieder betonte. Denn: Distanz sei immer noch das beste Rezept gegen das Virus.

Somit fußt die Herangehensweise der Regierung in der nächsten Phase auf zwei Prinzipien: dem „social distancing“ und dem Tragen einer Maske. Und das sowohl in Geschäften als auch im öffentlichen Transport und überall dort, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. „Die zwei Elemente gehören absolut zusammen“, unterstrich Bausch. „Diese Regeln erfinden wir nicht, weil uns nichts Besseres einfällt, sondern weil sich das Virus im direkten Austausch zwischen Menschen durch das Versprühen von Tröpfchen am stärksten verbreitet“, so der Minister weiter.

Nun da die Bürger ihre Freiheiten wiedererlangen, sei es umso wichtiger, dass sie sich an diese Regeln halten. Jeder Einzelne müsse nun Eigenverantwortung beweisen. „Sämtliche Aktivitäten dürfen nur unter den sanitären Bestimmungen stattfinden, die jetzt angekündigt wurden“, so Bausch. Und das wären: das Beachten der Mindestabstände, das Tragen von Masken und das Einhalten der Versammlungsregeln. So dürfen sich im Freien nicht mehr als 20 Personen gleichzeitig an einem öffentlichen Ort aufhalten, während in den Haushalten selbst maximal sechs Besucher empfangen werden dürfen, die nicht unter dem gleichen Dach wohnen.

Ausschlaggebend seien die nächsten drei Wochen: Diese sollen dem Minister zufolge nun zeigen, ob Luxemburg das Virus mit Vernunft und Eigenverantwortung in den Griff bekommt. Vom Benehmen jedes Einzelnen hänge ab, wie es in Zukunft weitergeht, so Bausch. Also auch, ob die Gastronomiebranche, wie erhofft, bereits Anfang Juni wieder öffnen kann. „Wir tragen enorme Verantwortung nicht nur gegenüber uns selbst, sondern auch gegenüber von Menschen, die noch etwas warten müssen“, schlussfolgerte Bausch.

„Ein hohes Maß an Disziplin“

„Mehr Freiheit bedeutet mehr Verantwortung“, pflichtete Polizeidirektor Philippe Schrantz seinem politischen Vorgesetzten bei. Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass es durchaus möglich sei: Die Bürger hätten die Botschaft rasch verinnerlicht und ein hohes Maß an Disziplin bewiesen. „Hoffen wir, dass es jetzt auch so weitergeht“, unterstrich Schrantz.

Rund 6.000 Kontrollen hat die Polizei in den vergangenen sieben Wochen im Rahmen des Notstandes durchgeführt. Dabei wurden fast 2.000 Strafzettel ausgestellt, das in erster Linie wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen. In 80 weiteren Fällen sahen sich die Beamten gezwungen, Protokolle auszustellen. „Etwa wenn Geschäfte oder Lokale nicht geschlossen oder Privatleute regelrechte Feste zu Hause gefeiert hatten“, so Polizeichef Schrantz. „Das klingt nach einer ganzen Menge. Doch insgesamt hatten die Beamten vor Ort eher das Gefühl, dass sich die meisten an die Regeln gehalten haben“, relativierte der hohe Polizeioffizier. Ähnlich sah es auch François Bausch: „Eigentlich hatten wir in den vergangenen Wochen nur wenig Probleme. Die meisten Leute haben ein hohes Maß an Disziplin bewiesen.“

Im Gegenzug sei auch die Arbeit der Polizei nur bedingt infrage gestellt worden. Insgesamt seien nur 40 Beschwerden eingegangen, die meisten davon bei der Polizei (26), die restlichen beim Ministerium (5) und bei der Polizeiinspektion (9). „Die geringe Anzahl an Beschwerden zeigt, dass in den letzten Wochen gut gearbeitet wurde“, freute sich Polizeiminister François Bausch.

Tatsächlich waren die Beamten im Lockdown dazu angehalten, in erster Linie präventiv zu handeln und Betroffene bei Zuwiderhandlungen zur Räson zu bringen. „Das war die richtige Entscheidung“, so Schrantz. Es sei nicht Sinn und Zweck der Polizei, die Bürger zu schikanieren. „Die Zeiten waren schwierig genug“, fuhr der Polizeichef fort.

Ab diesen Montag aber will die Polizei bei Zuwiderhandlungen konsequenter durchgreifen. „Jetzt dürfte nämlich auch der Letzte verstanden haben, was auf dem Spiel steht“, so Schrantz, der in diesem Zusammenhang ebenfalls an die Eigenverantwortung jedes einzelnen Bürgers appellierte. Ganz ohne Kontrollen werde die öffentliche Macht aber nicht auskommen, schließlich gehe es darum, die Verbreitung des Virus auch weiterhin einzudämmen.

Drei goldene Regeln

Deshalb werden die Beamten ab diesen Montag ihr Augenmerk den drei neuen Regeln zukommen lassen, die von der Regierung für die zweite Phase der Lockerungen vorgegeben wurden. Bei Verstößen gegen die Mundschutzpflicht, die Mindestabstände oder das Versammlungsrecht drohen demnach mindestens 145 Euro Strafe. Gleiches gilt für Fahrgäste, die in den öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Masken nicht aufsetzen wollen.

Auch sei es noch zu früh, um Partys zu feiern, betonte François Bausch, der falschen Interpretationen der neuen Regeln gleich einen Riegel vorschieben wollte. So gelte etwa die Obergrenze bei Ansammlungen von 20 Personen nur in der Öffentlichkeit. „Das gilt für Versammlungen an öffentlichen Plätzen. Aber nicht für den eigenen Garten. Grillfeste sind weiterhin verboten“, erklärte Bausch.

Von Hashtag zu Hashtag: Auch in der Exit-Phase setzen die Behörden auf griffige Slogans
Von Hashtag zu Hashtag: Auch in der Exit-Phase setzen die Behörden auf griffige Slogans Foto: SIP

Zu Hause gilt immer noch die Obergrenze von sechs Personen, sei es nun innen oder im Freien. „Wir alle haben darunter gelitten, Familie und Freunde nicht mehr sehen zu dürfen. Deshalb gibt es nun die Möglichkeit, soziale Kontakte wieder zu pflegen“, fuhr der Minister fort. Allerdings müssten in diesem Zusammenhang sämtliche sanitären Regeln berücksichtigt werden – also auch das Tragen von Masken, sollte der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden können.

Auch appellierte er an die Vernunft der Menschen: „Sollte man in einem kleinen Studio leben, ist es quasi unmöglich, bei sechs Besuchern auf Distanz zu gehen. Und wenn man nur einen Tisch für vier Personen hat, sollte man nicht noch sechs zusätzliche Gäste dazwischen quetschen“, gab der Minister zu bedenken. Gemütliche Abende seien zwar erlaubt, Partys und Feste hingegen nicht. „Die Menschen können noch mit den besten Absichten erscheinen. Im Laufe des Abends aber werden die Leute lockerer und sanitäre Aspekte werden plötzlich nicht mehr eingehalten. Das müssen wir verhindern“, betonte Bausch.

Anstelle von „Bleift doheem“ tritt nun das Motto „Ze fréi fir Party“. „So glücklich wir auch sind, wieder soziale Kontakte pflegen zu können: Für Feste ist es noch zu früh. Lasst uns doch einen Moment lang den Umstand genießen, dass die schweren Zeiten hinter uns liegen“, verkündete Bausch.

In diesem Zusammenhang werde die Polizei wieder eine „verstärkte Präsenz vor Ort“ beweisen, wie Polizeidirektor Schrantz ankündigte. „Vor allem müssen wir dafür sorgen, dass die Regeln nicht falsch ausgelegt werden. Deshalb auch von uns der Aufruf: Es ist noch zu früh, um Partys zu feiern“, so Schrantz. Zwar ist es den Beamten nicht erlaubt, Haustüren aufzubrechen und Wohnungen zu durchsuchen. „Wir haben aber andere Möglichkeiten, um herauszufinden, ob gerade eine Party stattfindet. Diese Elemente werden dann dem Dossier beigefügt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet“, so der Polizeidirektor.

Sollte ein Nachbar die Polizei verständigen, sei es nun mal die Pflicht der Beamten, vorbeizukommen, ergänzte Bausch. Einen Polizeistaat aber wolle man verhindern. „Wichtig ist, dass jeder Einzelne Eigenverantwortung beweist und ein besonnenes Benehmen an den Tag legt. Wir müssen noch eine Zeit lang mit dieser Krise leben.“

Romain K
12. Mai 2020 - 11.22

Geschter Meindig mettig mam Bus vun Veianen op Dikkrech gefuer.7 Leit am Bus bis op Dikkrech. 3 haaten keen Mondschutz un an keen dobei. Buschauffeur absolut net reageiert. Haut den moien wuer ech am Bauhaus. Op mannst 4 Leit hun ech gesinn ouni Mondschutz dobannen. Wie ech meng Wuer an der Kees bezuelt haat, sin ech an hier Rezeptioun gangen fier ze froen op sie den Leit net soen fier den Mondschutz opzesetzen. Aentwert: Wir können nicht jeden kontrollieren und wenn die Leute nicht wollen.....an do gin et elo nach vill mei der Beispiller…...

Jean Muller
12. Mai 2020 - 0.42

„Wichtig ist, dass jeder Einzelne Eigenverantwortung beweist und ein besonnenes Benehmen an den Tag legt. Wir müssen noch eine Zeit lang mit dieser Krise leben.“ Klar doch. Ich mache ja z.B. den Beamten keinen Vorwurf: Sie tun ihre Arbeit und entscheiden dann vor Ort aufgrund ihrer Entscheidungsmöglichkeiten was läuft bzw nicht läuft. Die eigentliche Frage ist doch: *Wer* hat denn nun ggfls eine Verleumdung begangen? Die Anrufernummer wird ja aufgezeichnet; es ist also nachfolgbar wer den ggfls verleumderischen Gielen-Männercher-Anruf getätigt hat. Notfalls per Anwalts-Klage. Was sieht denn nun das Gesetz d'office in so einem Falle vor? Oder muss der Verleumdete evtl den Verleumder zur Rede stellen? Hmmmmm...... Fragen über Fragen.