Covid-19 / Maskenfrei mit Bus und Zug durch Luxemburg: Chamber beschließt weitere Lockerungen
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Zug und Bus gehört der Vergangenheit an. Das Parlament hat am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Wer aber in ein Krankenhaus oder ein Seniorenheim will, muss weiterhin eine Maske tragen.
Covid-19 ist noch immer präsent, doch die Zahl der schweren Erkrankungsverläufe ist gering. Daher hat das Parlament am Donnerstag die Aufhebung einer weiteren sanitären Vorschrift beschlossen. Die Maskenpflicht in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln entfällt. Vulnerablen Personen wird jedoch weiterhin geraten, auf einen Mund-Nasen-Schutz zurückzugreifen und dabei die wirksameren FFP2-Masken zu benutzen, wenn sie in Bus, Tram oder Zug steigen oder sich an stark besuchten Orten aufhalten. Auch die Isolationsvorschriften bleiben bestehen.
Laut Berichterstatter Mars di Bartolomeo (LSAP) sei die sanitäre Situation wohl unter Kontrolle. Er berief sich dabei auf Expertenaussagen. Das gehe auch aus den neuesten Zahlen hervor. Die Zahl der Neuinfektionen sei zwar noch relativ hoch, doch wichtiger sei die Lage in den Spitälern. Dort sei die Zahl der Covid-19-Patienten in normaler Behandlung wie auch auf den Intensivstationen sehr niedrig. Die Lage in den Krankenhäusern habe der Politik stets als Kompass gedient.
Da das Covid-19-Gesetz Ende Juni ausläuft, muss es in den nächsten Wochen erneut zwecks Verlängerung oder Abänderung erörtert werden. Di Bartolomeo kündigte dabei weitere Lockerungen an. Die vom Virus ausgehende Gefahr dürfe jedoch nicht unterschätzt werden. Die Frage einer Impfpflicht sei nicht vom Tisch.
Impfpflicht bleibt sinnvoll
Für CSV-Sprecher Claude Wiseler (CSV) bleibe die Impfpflicht sinnvoll. Derzeit wird noch auf das Gutachten einer Expertengruppe gewartet. Der Regierung riet er, das entsprechende Gesetzesprojekt fertigzustellen und es auf den Instanzenweg zu bringen, sodass der Text, falls erfordert, schnell vom Parlament verabschiedet werden könne. Wiseler warf ebenfalls die Frage nach einer vierten Impfung auf. Besonders vulnerablen Personen werde sie verabreicht. Ob man sie nicht allen auf freiwilliger Basis zugänglich machen sollte?
Von den am Donnerstag beschlossenen Erleichterungen bleiben die Insassen der Haftanstalten ausgeschlossen. Das sei diskriminierend, befand Nathalie Oberweis („déi Lénk“). Sie schloss sich damit den bereits zuvor von Claude Wiseler und der Fraktionschefin von „déi gréng“, Josée Lorsché, formulierten Bedenken an. Es handele sich um Schutzmaßnahmen im Interesse der Betroffenen. Letztere würden keineswegs zusätzlich bestraft, reagierte etwas später Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP). Es habe Zeiten gegeben, in denen das Virus im Gefängnis stärker zirkulierte. Lenert setzte diesbezüglich Erleichterungen im kommenden Covid-19-Maßnahmenpaket in Aussicht.
Die Gesundheitsministerin bestätigte, dass das Expertengutachten zu einer allgemeinen oder sektoriellen Impfpflicht noch nicht vorliege. Der Gesetzestext sei jedoch in Vorbereitung, sodass man schnell reagieren könne, sobald das Gutachten vorliege. Angesichts einer möglichen Verschärfung der Infektionslage im Herbst sagte Lenert, man sei darauf vorbereitet. Die Anti-Covid-Maßnahmen könnten schnell wieder hochgefahren werden. Die Impfung bleibe nach wie vor der beste Schutz.
Der Gesetzesänderung stimmten sämtliche Parteien und politische Sensibilitäten im Parlament zu.
Spätestens im Herbst wird wieder Maskenpflicht und
alles dicht gemacht,dieses Durcheinander macht Bedenken.