Mann soll Naturschutzgebiet als Bauschuttlager genutzt haben

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Am Mittwoch wurde ein Prozess vor der 19. Kammer des Bezirksgerichtes verhandelt, bei dem es um einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz ging.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, ein Grundstück, das in einer Naturschutzzone liegt, jahrelang als Lager für Bauschutt und andere Materialien benutzt zu haben. Die Firma des Angeklagten liegt gleich neben dem Naturschutzgebiet „Haff Réimech“. Einzelne Parzellen der Baugesellschaft sollen aber in der Grünzone liegen.

Laut der Verteidigung soll es mehrere Sitzungen mit den Gemeindeverantwortlichen gegeben haben, in denen immer wieder betont wurde, dass diese Parzellen umklassiert werden sollen. Sowohl die Zeugen der „Administration des eaux et forêts“ als auch einzelne Gemeindeverantwortliche meinten am Mittwoch jedoch, sie könnten sich nicht an solche Sitzungen erinnern. Der ehemalige Bürgermeister von Schengen betonte, dass die Firma diese Parzellen bereits seit sehr langer Zeit als Zwischenlager nutze.

Der stellvertretende Geschäftsführer der Baufirma erklärte, dass die Grenze zwischen dem Naturschutzgebiet und dem Grundstück der Firma nicht genau eingezeichnet sei. „Wir haben allerdings nie Dreck dort abgelagert, nur Bauschutt, der wieder zum Einsatz kam“, erklärte der Zeuge. Eine Vertreterin des Nachhaltigkeitsministeriums meinte im Zeugenstand, dass sie die zuständige Behörde der Naturschutzverwaltung bereits mehrere Male auf die Zustände aufmerksam gemacht habe. „Die Firma hatte keine ministerielle Genehmigung, um dieses Grundstück als Zwischenlager zu nutzen. Darüber hinaus ist der ‚Haff Réimech‘ ein europäisches Vogelschutzgebiet“, so die Zeugin.

Der Angeklagte sagte, er habe die Firma im Jahr 1994 von seinem Vater übernommen. „Die Parzelle, um die es hier geht, wurde für unterschiedliche Zwecke genutzt. Vor einiger Zeit wurde hier Wein angepflanzt und erst später dann wurde das Gelände als Zwischenlager verwendet. Erst im Jahr 2004 hat mich die Naturschutzverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass ein Teil dieser Parzelle im Naturschutzgebiet liegt. Ich wurde aber nie darüber informiert, dass ich dieses Areal nicht als Zwischenlager benutzen darf“, meinte er. Sein Verteidiger erklärte, dass bis heute nicht eindeutig geklärt sei, ob die Parzelle nun in der Grünzone liegt oder nur daran angrenzt.

Gefordert wurde ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Geldstrafe. Das Urteil wird am 22. Juni ergehen.

Jacques Zeyen
26. April 2018 - 9.35

"...,dass ein Teil dieser Parzelle im Naturschutzgebiet liegt." Heißt das nicht automatisch,dass man dann keinen Schutt dort ablagern darf?? Oder war die Naturschutzverwaltung wohl falsch informiert. Also Freispruch.