LuxLeaks: Deltour wieder vor Gericht

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Der LuxLeaks-Prozess ging am Dienstag in eine weitere Runde. Nur noch Antoine Deltour musste sich vor den Berufungsrichtern verantworten. Nachdem der Kassationsgerichtshof im Januar den Angeklagten auf der ganzen Linie als Whistleblower anerkannt hat, lautet der Vorwurf nun Diebstahl von Dokumenten, die der Fortbildung dienen.

Kurz vor dem Auftakt um 15.00 Uhr hatten sich etwa zehn Unterstützer von Antoine Deltour im Hof der „Cité judiciaire“ versammelt. Fünf Minuten vor Prozessbeginn betrat dann auch der Betroffene selbst den Saal des Berufungsgerichts. Anders als gewohnt hatte als Erstes die Generalstaatsanwaltschaft das Wort. Der beigeordnete Generalstaatsanwalt John Petry erklärte, dass das jetzige Gericht die Entscheidung der Kassationsrichter mit ins Urteil einfließen lassen müsse. Es würde sich nun aber um einen einfachen Diebstahl von Fortbildungsdokumenten handeln.

Antoine Deltour hatte bei der Auditfirma PwC gekündigt. Zwei Tage bevor er die Firma verlassen sollte, wollte er Fortbildungsdokumente mitnehmen. Auf der Suche nach diesen  wurde er bekanntlich auf die sogenannten Tax Rulings aufmerksam. Er lud sich sämtliche Dokumente auf einen USB-Stick. Erst später gab er sie an den Journalisten Edouard Perrin weiter, der dann auf France 2 über die Praktiken der Tax Rulings berichtete.

Geldstrafe von weniger als 1.500 Euro beantragt

Der beigeordnete Generalstaatsanwalt betonte in dem Zusammenhang mehrmals, dass Deltour vom Kassationsgerichtshof als Whistleblower anerkannt wurde. „In dem Moment, als Deltour die Dokumente klaute, wusste er noch nichts von den Tax Rulings. Allerdings haben die Kassationsrichter entschieden, ihn als Whistleblower anzuerkennen, dies würde auch rückwirkend den Diebstahl rechtfertigen“, so John Petry.

Er unterstrich zudem, dass die Strafe nun wesentlich milder ausfallen müsste als in zweiter Instanz. Er beantragte deshalb eine Geldstrafe von weniger als 1.500 Euro gegen Deltour. Darüber hinaus erklärte der beigeordnete Generalstaatsanwalt, dass die Nebenklage der Auditfirma ebenfalls reduziert werden müsste. „In zweiter Instanz hätte Deltour den symbolischen Euro an PwC zahlen müssen. Nun aber wäre die Summe von 0,50 Euro gerechtfertigt“, so Petry abschließend.

„Vous êtes des mauvais perdants“

Der Rechtsanwalt von PwC unterstrich in seinem Plädoyer, dass Deltour kein Kavaliersdelikt begangen habe. Auf Facebook hatte der Beschuldigte geschrieben, „dass er zwar die Dokumente geklaut, sie aber bisher nicht benutzt hat“. Dies, so Me Hansen, würde beweisen, dass er sich strafbar gemacht habe, und deshalb müsste er verurteilt werden. „Unsere Nebenklage von einem symbolischen Euro werden wir beibehalten“, sagte Hansen.

Von den Richtern befragt, erklärte Antoine Deltour selbst, dass sich die Weiterbildungsdokumente nach wie vor auf seinem Rechner befinden würden und er diese nicht an die Öffentlichkeit weitergereicht habe. Me William Bourdon, einer seiner zwei Verteidiger, nannte den „arrêt“ des Kassationsgerichtshofs vom Januar dieses Jahres „historisch“. Vor allem wurde dadurch eine Jurisprudenz für ähnliche Fälle geschaffen. Was die Nebenklage von PwC angeht, sagte Me Bourdon: „Vous êtes des mauvais perdants.“

Urteil am 15. Mai

Sein zweiter Verteidiger Me Philippe Penning ging in erster Linie auf den Diebstahl der Fortbildungsdokumente ein. „Falls Deltour nur diese Dokumente geklaut hätte, ohne die restlichen später an einen Journalisten weiterzugeben, wäre es mit Sicherheit nicht zu einem Strafverfahren gekommen“, so Me Penning, der den Freispruch für seinen Mandanten beantragte. Falls die Richter Deltour trotzdem verurteilen sollten, forderte Me Penning die „suspension du prononcé“. Dies bedeutet, dass er zwar schuldig gesprochen, aber nicht bestraft wird. Zudem bleibt sein Strafregister in dem Fall leer. Nach der Verhandlung zeigte sich Deltour sichtlich erleichtert: „Ich bin glücklich darüber, dass sich dieses Kapitel bald schließen wird.“ Das Urteil in der letzten Etappe des LuxLeaks-Prozesses wird am kommenden 15. Mai gesprochen.

Serenissima en Escher Jong
27. März 2018 - 18.48

Egal wie der Mann hat Dokumente entwendet, er konnte sich zwar als Whistleblower outen was nachträglich ja auch anerkannt wurde; bleibt jedoch Diebstahl....und sowieso will der Mann ja vor den Gerichtshof nach Straßburg gehen...man sollte ihn eben wieder einmal verurteilen als Dieb.....und des Landes verweisen.

Pierre Ravarin
27. März 2018 - 18.38

Der war schneller und öfters vor Gericht als der "Bommeleeer " ;-))