Luxemburgs Ombudsfrau: 1.149 Beschwerden 2017

Luxemburgs Ombudsfrau: 1.149 Beschwerden 2017
Ombudsfrau Claudia Monti präsentiert in der Chamber ihren Bericht. Foto: Editpress/François Aussems

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1.149 Beschwerden sind im vergangenen Jahr bei Ombudsfrau Claudia Monti eingegangen. Die meisten dieser Dossiers wurden bereits komplett (938) oder teilweise (11) abgeschlossen. In den meisten Fällen konnten die Ombudsfrau und ihre Mitarbeiter Fortschritte erreichen.

Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den die Ombudsfrau am Dienstagmorgen im Parlament vorgestellt hat. Die Institution des „Ombudsman“ wurde 2003 ins Leben gerufen. Die Ombudsfrau hat den Auftrag, bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Behörden zu vermitteln. So kann in manchen Fällen ein Problem gelöst werden, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Bei ihrer Präsentation im Parlament stellte die Ombudsfrau eine Reihe von Fällen vor, die einen Einblick in ihre Arbeit zulassen.

Monti berichtete zum Beispiel von Studierenden, die feststellen mussten, dass der Staat ihr Studium finanziell nicht unterstützt oder das erworbene Diplom nicht in Luxemburg anerkennt. Das könne z.B. bei Privatschulen im Ausland passieren. Das Ministerium habe nun seine Kommunikation verbessert und gibt auf seiner Internetseite genauere Auskünfte über die Bedingungen, um z.B. Studienbeihilfen zu erhalten. Es wird geraten bei den geringsten Zweifeln, die für Studierende zuständige Behörde Cedies zu kontaktieren, sagt Monti. Für die Studierenden, die aber bereits in so einem Fall sind, könne nichts getan werden.

Wer bekommt die Rente?

In einem anderen Fall habe eine Person nach dem Tod ihres Lebenspartners („gepacst“) eine „Pension de survie“ angefragt. Die „Caisse nationale d’assurance de pension“ lehnte den Antrag ab. Die Lebensgemeinschaft war im Ausland zustande gekommen und nie in Luxemburg eingetragen worden. Das Gesetz allerdings besage, man „könne“ die Lebensgemeinschaft eintragen – spricht jedoch nicht von einer Pflicht. Andere Behörden, betonte Monti, akzeptierten im Ausland geschlossene Lebensgemeinschaften auch, ohne dass sie in Luxemburg eingetragen sind, etwa wenn es um die Anerkennung von Elternurlaub ginge. Der Fall konnte nicht geregelt werden und befindet sich nun in den Händen der Richter.

In einem weiteren Fall kam es zu einem Streit zwischen dem Arbeitsamt Adem und einem Arbeitnehmer aus einem Drittstaat. Dessen Arbeitgeber war pleitegegangen und das Arbeitsamt hatte im Nachhinein festgestellt, dass eine Arbeitserlaubnis fehlte. Der Arbeitgeber hatte die Person in bester Absicht angemeldet. Die Anmeldung war nie beanstandet worden. Monti stellt die Frage, wie es sein kann, dass ein Arbeitnehmer beim „Centre commun“ angemeldet werden kann, wenn die Papiere nicht stimmen. Das Problem konnte aber gelöst werden, so die Ombudsfrau.

Monti konnte Zahlung verringern

In einem anderen Fall, um den die Ombudsfrau sich kümmerte, ging es um ein Testament. Zwei Personen hatten zusammengewohnt und eine von ihnen hatte testamentarisch verfügt, dass die andere im Falle ihres Todes ein „Usufruit“ für zwölf Monate erhält – im Glauben, dass dies bedeute, dass die andere Person für zwölf weitere Monate in der Wohnung bleiben könne. Falls die Erben Miete fordern würden, hatte der Mann festgelegt, dass diese von der Erbmasse abgezogen wird. „Der Gesetzgeber, genau wie das Ministerium sagen allerdings, dass ‚Usufruit‘ etwas ist, das bezahlt werden muss“, so Monti. Schlussendlich sollte die Person 200.000 Euro bezahlen. „Das kann nicht sein. Es gibt immerhin auch ein Gesetz, das sagt, dass recherchiert werden muss, was der Wille des Verstorbenen ist.“ Die Ombudsfrau erzielte hier, zu ihrem Bedauern, nur einen Teilerfolg, indem die Zahlung (auf 120.000 Euro) verringert werden konnte.

Claudia Monti erklärte im Parlament, dass sie bei ihrer Arbeit Unterschiede bei den verschiedenen Ministerien feststelle. Einige Ministerien lobte sie für die gute Zusammenarbeit, zum Beispiel das Wohnungsbauministerium. Andere – wie das Finanzministerium – tadelte sie. Frustriert äußerte sich Monti auch darüber, dass immer mehr Gemeinden ihre Korrespondenz mit anwaltlichen Schreiben beantworten und es nicht zu Gesprächen mit den Bürgermeistern kommt. Es sei nicht ihre Rolle zwischen Bürgern und Anwälten oder schlimmer zwischen Anwälten zu vermitteln, sagte die Ombudsfrau.

Den kompletten Bericht von Claudia Monti finden Sie hier.

Marie
9. Mai 2018 - 12.10

Der neier Ombudsfra hir gutt google reviews online mat ***** sinn awer nach déi vun onser gudder Mme Err, kuckt mol Datumer, 2 years ago, 3 years ago..., di aktuell, wou si just en service ass , z.b. 6 months ago... hunn just 1 *. Dat seet genuch.

Jean
9. Mai 2018 - 12.05

Mir hunn t'Ombudsfra, jo Fra, net Mann, och em Hëllef gefrot an engem Fall wou t'Gemeng an t' Police näischt ennerholl hunn bei infractions répétées vum Gemengerèglement. No puer onnetz mails huet si ons einfach hänke gelooss,si wär débordéiert, an huet ons weidergerot op t'Geriicht an guer neméi geäntwert, komesch Methoden, di nei Ombudsfra!