RBELuxemburgs Journalisten sollen demnächst wieder auf das Register zugreifen können

RBE / Luxemburgs Journalisten sollen demnächst wieder auf das Register zugreifen können
Journalisten mit einer Luxemburger Pressekarte sollen die Datenbank bald wieder nutzen können  Foto: Editpress/Alain Rischard

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Journalisten mit einer Luxemburger Pressekarte sollen in den nächsten Tagen wieder auf das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zugreifen können. Der „Conseil de presse Luxembourg“ soll sich um die Verwaltung der Zugriffsliste für Pressevertreter kümmern, erklärt Roger Infalt, Präsident des Presserats, gegenüber dem Tageblatt. Wie das Justizministerium am Dienstagmorgen gemeldet hat, sollen auch andere Berufsgruppen nach und nach wieder Zugriff auf die Datenbank erhalten.

Journalisten sollen demnächst wieder Zugriff auf das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE) erhalten. Das schreibt das Justizministerium am Dienstagmorgen in einer Pressemitteilung. Das Ministerium zwackte am 22. November den Zugang zum Register ab, das erst 2019 gemäß der Geldwäsche-Richtlinie geschaffen worden war. Betroffen war fürs Erste die breite Öffentlichkeit, aber auch Anwälte, Notare und Journalisten konnten nicht mehr auf das Register zugreifen. „Der Zugang zum RBE konnte für eine Reihe von Gewerbetreibenden, die bereits über einen identifizierten Zugang zum Handelsregister und zum RBE verfügten, inzwischen wieder hergestellt werden“, steht in der Pressemitteilung.

Und: In den nächsten Tagen werde auch der Zugang für die Pressevertreter wiederhergestellt, die ein „berechtigtes Interesse“ daran haben, das Register abrufen zu können. Dieser Zugang werde vom luxemburgischen Presserat im Rahmen einer Vereinbarung mit den „Luxembourg Business Registers“ (LBR) verwaltet.

Das RBE

Das „Registre des bénéficiaires effectifs“ wurde mit einem Gesetz vom 13. Januar 2019 geschaffen und trat am 1. März in Kraft. In dem Register wird hinterlegt, welche individuellen Personen hinter einem Unternehmen oder einem Verein stehen, sodass im Zweifelsfall ersichtlich ist, wer von ihren Tätigkeiten profitiert. Unter „bénéficiaire effectif“ versteht der Gesetzgeber eine individuelle Person, die die Gesellschaft besitzt oder für die Transaktionen unternommen werden. Von den Personen, die in das Register eingetragen werden, werden zahlreiche Informationen hinterlegt. Darunter Name, Geburtstag und -ort, Wohn- oder Arbeitsadresse und die Nationalität.
Gesellschaften können allerdings beantragen, dass der Zugang zu ihren Daten eingeschränkt wird. Dies müssen sie jedoch damit „gut begründen“, dass für sie durch die Veröffentlichung ein unangemessenes Risiko entsteht. Hier soll im Einzelfall entschieden werden. Unter anderem nennt das Gesetz Betrug, Erpressung, Entführung, Gewalt, Einschüchterung oder Minderjährigkeit der Nutznießer als mögliche Begründungen einer solchen Ausnahme. Wird der Zugang eingeschränkt, haben lediglich nationale Behörden, Kreditinstitute, Gerichtsvollzieher und Notare Zugriff. (gr)

Presserat bat um ein Treffen

Laut Roger Infalt, Präsident des „Conseil de presse Luxembourg“, hatte der Presserat vergangene Woche bereits ein Treffen mit Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) beantragt. Schließlich traf sich der Rat am Freitag mit Vertretern des Justizministeriums, des LBR und des „Centre des technologies de l’information de l’Etat“ (CTIE), um zu besprechen, wie das Register so schnell wie möglich wieder für Journalisten freigeschaltet werden könne.

„Da wir im Presserat eine Liste mit allen registrierten Journalisten haben, haben wir vorgeschlagen, dass wir die Hauptverwalter der Zugriffsanfragen von Journalisten sein könnten“, sagt Infalt. Gleichzeitig sei dann auch die Frage nach internationalen Journalisten aufgekommen. „Da habe ich abgewinkt – wir können als Luxemburger Presserat nicht die Verantwortung für beispielsweise einen asiatischen Journalisten übernehmen. Wir kennen den nicht und wissen nicht, für wen er arbeitet“, erklärt der Präsident des Rates.

Heißt: Jeder Journalist mit einer Luxemburger Pressekarte, der auf die Datenbank zugreifen möchte, stellt beim Presserat einen Antrag und kann dann ohne Zeitlimit auf die Datenbank zugreifen. Trotzdem müsse die Liste immer wieder kontrolliert werden – der Presserat überprüfe die registrierten Benutzer zweimal pro Jahr. „Dieses Jahr mussten wir drei bis vier Pressekarten einziehen – die betroffenen Journalisten haben dann keinen Zugriff mehr auf das Register“, erklärt Infalt.

Juristen überprüfen Vereinbarung

Aktuell seien die Juristen noch dabei, die Vereinbarung zu prüfen. „Das soll so schnell wie möglich über die Bühne gehen – noch diese Woche soll unterschrieben werden; aber wie schnell das dann umgesetzt wird, müssen wir noch schauen“, sagt Infalt. Er schätze, dass das System in den nächsten 14 Tagen funktionsfähig sein wird. „Dann werden die Journalisten auch alle angeschrieben.“

Der Zugang wird laut Pressemitteilung des Justizministeriums innerhalb desselben Zeitraums für Berufstätige gemäß der Definition im Gesetz von 2004 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wiederhergestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch andere Akteure „mit einem berechtigten Interesse und einem Bezug zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ wieder das Register konsultieren können.