Eine achtköpfige syrische Familie soll zurück nach Griechenland, die UN-Kinderrechtskommission schaltet sich ein und das Luxemburger Innenministerium beharrt auf seiner Entscheidung. Der Fall der Familie rief vergangene Woche Aufregung hervor. Nun teilt Innenminister Léon Gloden (CSV) auf eine parlamentarische Frage von Paul Galles (CSV) mit, dass die Anfrage der UN-Kinderrechtskommission dem Ministerium übermittelt worden sei. Das Ministerium werden die „Anfrage analysieren und die nötigen Antworten bei der Kommission einreichen“, schreibt Gloden.
Das Ministerium werde die Familie nicht sofort nach Griechenland rückführen, schreibt Gloden. Zuerst wolle man abwarten, ob die Anfrage der Kinderrechtskommission als „zulässig erklärt“ – oder eine Empfehlung ausgesprochen wird. Die Regierung teilte in einem Schreiben am 6. August mit, dass sich die syrische Familie seit dem 9. Juli 2024 „illegal im luxemburgischen Hoheitsgebiet“ befinde und verpflichtet sei, sich nach Griechenland zu begeben.
Das syrische Paar war mit fünf Kindern von Griechenland nach Luxemburg gereist, um Zuflucht zu suchen. In Griechenland hat die Familie – bis auf ein in Luxemburg geborenes Kind – vor einigen Jahren den Flüchtlingsstatus erhalten. Mittlerweile ist die Aufenthaltserlaubnis aber abgelaufen. Darüber berichtete die Luxemburger NGO „Passerell“, die sich für die Rechte schutzbedürftiger Personen einsetzt. Die Regierung bestätigte einen Tag später die Ereignisse.
Die Familie hat am 23. Juli gegen die Rückführung eine Beschwerde eingelegt. Sie hatte Griechenland verlassen, weil die Gesundheitsversorgung eines an Krebs erkrankten Kindes nicht gewährleistet gewesen sei. Die UN-Kinderrechtskommission hat die Luxemburger Regierung dazu aufgefordert, die Rückführung auszusetzen: Die Beschwerde solle „eingehend“ geprüft werden. Bei der Forderung der Kommission handelt es sich jedoch um eine vorläufige Maßnahme, eine endgültige Entscheidung soll erst 2025 getroffen werden.
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