HorecaLuxemburger Gesundheitskommission streicht Terrassen-Register aus Gesetzestext

Horeca / Luxemburger Gesundheitskommission streicht Terrassen-Register aus Gesetzestext
Die Regierung will die Terrassen im Horeca-Sektor ab dem 7. April wieder unter Auflagen öffnen – allerdings ohne Gästeverzeichnis Foto: Editpress/Julien Garroy

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Das Terrassen-Register, das die Kontaktdaten der Gäste erfassen soll, um im Fall einer Neuinfektion das Contact Tracing zu vereinfachen, wurde am Montag in der Gesundheitskommission gestrichen. Das Register habe zum jetzigen Zeitpunkt „keinen Mehrwert“, so der Abgeordnete Mars Di Bartolomeo.

Falls die neue Version des Covid-Gesetzes in der Chamber angenommen wird, soll es ab dem 7. April wieder möglich sein, die Frühlingssonne auf den Luxemburger Terrassen zu genießen – dies allerdings nur unter strengen Bestimmungen. Das Terrassen-Register war bis vor Kurzem noch Teil dieses Gesetzestextes. Wie der Abgeordnete und Präsident der Gesundheitskommission Mars Di Bartolomeo (LSAP) dem Tageblatt gegenüber mitteilt, hat sich die Gesundheitskommission am Montag dazu entschieden, das Verzeichnis zu streichen. „In der Gesundheitskommission wurde darauf hingewiesen, dass das Register zum jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert hat und auch eine Reihe Probleme aufwirft“, sagt Di Bartolomeo.

Der fehlende Mehrwert lässt sich laut dem CSV-Abgeordneten Claude Wiseler auf die strengen Vorschriften für die Gastronomen zurückführen. „Durch diese Sicherheitsmaßnahmen kann eigentlich nur die Person angesteckt werden, die am gleichen Tisch sitzt – dann braucht man auch kein Verzeichnis für das Tracing“, sagt Wiseler. Außerdem wäre das Verzeichnis laut Wiseler nicht ausführlich genug gewesen – die relevanten Daten würden fehlen. Diese Meinung vertritt auch der „déi Lénk“-Abgeordnete Marc Baum. „Es ergibt keinen Sinn, ein Verzeichnis einzuführen, in dem weder Tischnummer noch Uhrzeit registriert werden“, sagt Baum.

Wiseler und Baum begrüßen demnach das Streichen des Registers. Di Bartolomeo betont allerdings, dass nicht nur die Opposition gegen die jetzige Version des Registers war. „Die Gesundheitskommission hat sich quer durch die Bank gegen das Verzeichnis in seiner momentanen Form ausgesprochen“, sagt der LSAP-Politiker.

Register in Zukunft möglich

Trotzdem ist das Verzeichnis laut Di Bartolomeo nicht komplett vom Tisch. „Wenn Cafés und Restaurants wieder komplett aufmachen, dann kann so ein Register – in welcher Form auch immer – Sinn ergeben“, sagt der Präsident der Gesundheitskommission. Zuerst muss allerdings das momentane Covid-Gesetz seinen Weg durch die Abgeordnetenkammer finden. Di Bartolomeo zufolge soll der Text am Donnerstag oder Freitag gestimmt werden.

Laut Baum wird „déi Lénk“ auch ohne Register gegen die neue Version stimmen. „Solange die disproportionierte Ausgangssperre – ohne epidemiologische Beweise für die Wirksamkeit – drin ist, werden wir gegen das Gesetz stimmen“, so Baum. Der CSV-Abgeordnete Wiseler wollte sich gegenüber dem Tageblatt nicht zu der Abstimmung seiner Partei äußern. „Grundsätzlich entscheiden wir morgen in unserer Fraktionssitzung, wie wir uns dazu positionieren“, sagt Wiseler. Die CSV verstehe, dass die Maßnahmen verlängert werden müssten, aber die Zahlen würden trotz Regeln weiter steigen. „Das, was uns nicht gefällt, ist das, was nicht drinsteht“, so der Abgeordnete. Er vermisse in der Strategie der Regierung zum Beispiel das Testen nach Antikörpern.

Die Regeln, die ab dem 7. April auf den Luxemburger Terrassen gelten

– Maximal zwei Personen dürfen an einem Tisch zusammensitzen – Personen, die in einem Haushalt leben, sind von dieser Regelung ausgenommen.
– Die Terrassen dürfen von morgens 6 Uhr bis abends 18 Uhr geöffnet bleiben.
– Die Gäste müssen an den Tischen sitzen.
– Die Tische müssen mindestens eineinhalb Meter auseinanderstehen.
– Der Innenbereich der Gastronomiebetriebe bleibt weiterhin geschlossen.


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Jeff
30. März 2021 - 10.41

Der Innenbereich der Gastronomiebetriebe bleibt weiterhin geschlossen.- a pissen ginn mir bei de Bam? Oder dierf een dat dobannen maachen?

jps
30. März 2021 - 0.12

Herr Victor, Ich glaube, Sie haben mich nicht verstanden, was ich damit sagen will. Das ist schade aber nicht schlimm. 2. Fremde Personen zu Filmen oder zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt. 3. FB kennt zwei Arten von Gruppen: Öffentliche und private und welche Nutzer davon ausgenommen werden können. ( private Daten wieTélnummer, adresse,usw suchen Sie bei mir vergebens.) Hat mich sehr gefreut und ich danke Ihnen für ihre Belehrung

Victor
29. März 2021 - 20.35

"Was aber, wenn nicht nur die Gesundheitsämter an die Daten herankommen?" Man kann Sie ja auch in der Öffentlichkeit da auf der Terrasse filmen und fotografieren, in der Öffentlichkeit gibt's keine Privatsphäre. und wenn Sie bei FB sind, dann weiß man schon alles ohne sich irgendwie anstrengen zu müssen. Nicht, dass irgendjemand sich für Sie interessieren würde.

jps
29. März 2021 - 17.39

Was aber, wenn nicht nur die Gesundheitsämter an die Daten herankommen?