MedienberichtLuxemburger ERH-Mitglied Joëlle Elvinger im Visier von Libération

Medienbericht / Luxemburger ERH-Mitglied Joëlle Elvinger im Visier von Libération
Joëlle Elvinger, Mitglied des Europäischen Rechnungshofes, war von 2013 bis 2019 Abgeordnete in der Chamber. Archivfoto: Julien Garroy/Editpress

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Verschwenderischer Umgang mit öffentlichen Geldern, Datenvernichtung und Interessenkonflikte: Dies sind einige der Vorwürfe der französischen Tageszeitung Libération gegen den Europäischen Rechnungshof (ERH) und seinen Vorsitzenden Klaus-Heiner Lehne. Auch gibt es Kritik an dem luxemburgischen Mitglied des Rechnungshofes, Joëlle Elvinger.

Der Europäische Rechnungshof (ERH) ist momentan Zielscheibe der französischen Zeitung Libération. Journalist Jean Quatremer wirft dem Präsidenten des ERH, Klaus-Heiner Lehne, zahlreiche Delikte vor: Scheinwohnsitz in Luxemburg, Vernichtung von Daten, die ihm schaden könnten, sowie Verschweigen des Fortbestands seiner politischen Ämter in Deutschland. Dabei gerät auch die ehemalige DP-Abgeordnete und ehemalige Bürgermeisterin von Walferdingen, Joëlle Elvinger, ins Visier von Quatremer. Seit Januar 2020 ist die Luxemburgerin Mitglied des ERH.

Quatremer berichtet, dass Elvinger von einer geschätzten Aufenthaltsbeihilfe von über 40.000 Euro Gebrauch gemacht hat. Diese Beihilfe erlaube es den Mitgliedern des ERH, sich in der Nähe ihres Arbeitsplatzes niederzulassen. Gemäß der Geschäftsordnung des Rechnungshofes werde der Ortszuschlag, der 15 % des Bruttogehalts beträgt, allen Mitgliedern des Organs, einschließlich Luxemburgern, gewährt. Das Überraschende bei der ganzen Sache: Elvinger lebt in Walferdingen, weniger als acht Kilometer von dem Europäischen Rechnungshof entfernt.

Recht auf Beihilfe

Das Tageblatt hat die Luxemburgerin zu den Behauptungen in dem Libération-Artikel befragt. Tatsächlich erhält sie einen Ortszuschlag für ihre Arbeit am Europäischen Rechnungshof, so Elvinger. Die Beihilfe sei jedoch in der EU-Verordnung 2016/300 festgehalten. „Der Ortszuschlag ist Teil des Gehalts und wird dem Präsidenten und den Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes direkt ausgezahlt“, sagt Elvinger.  „Unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort der Amtsinhaber.“ Nicht nur sei der Rechnungshof hiervon betroffen, sondern auch andere hochrangige Posten in anderen EU-Behörden, wie zum Beispiel der Generalsekretär des Europäischen Rates oder die Richter des Europäischen Gerichtshofes. Da die Beihilfe Teil des Gehalts sei, könne man diese nicht adaptieren.

Da diese Hilfe jedem Mitglied des ERH zugutekomme, begeht Elvinger keinen Fehler. Fragwürdig findet Libération die Summe trotzdem – denn die frühere DP-Abgeordnete ist Vorsitzende der Ethikkommission des Rechnungshofes. „Egal, ob ich in Walferdingen oder an einem anderen Ort wohne, der Ortszuschlag steht mir zu – er ist Teil meines Gehalts“, sagt Elvinger.

EU-Verordnung 2016/300

Bei der Verordnung 2016/300 handelt es sich um die Festlegung der Bezüge von Inhabern hochrangiger öffentlicher Ämter. Artikel 1 und 5 befassen sich mit dem Anwendungsbereich und den Bedingungen für die Gewährung des Ortszuschlages:
Art. 1: (1) Diese Verordnung gilt für die folgenden Inhaber hochrangiger öffentlicher Ämter in der Europäischen Union: a) der Präsident des Europäischen Rates; b) der Präsident und die Mitglieder der Europäischen Kommission, einschließlich des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik; c) der Präsident und die Mitglieder sowie der Kanzler des Gerichtshofs der Europäischen Union, einschließlich der Mitglieder des Gerichts und der Fachgerichte; d) der Generalsekretär des Rates; e) der Präsident und die Mitglieder des Rechnungshofs.
(2). Diese Verordnung gilt für alle Inhaber öffentlicher Ämter, die nach dem 4. März 2016 mit Wirkung vom 4. März 2016 ernannt oder wiederernannt werden.
Art. 5: Vom Tag der Amtsübernahme bis zum letzten Tag des Monats, in dem sie aus dem Amt ausscheiden, haben die Inhaber öffentlicher Ämter Anspruch auf einen Ortszuschlag in Höhe von 15 % ihres Grundgehalts.

Elvinger ist nicht die erste Luxemburgerin, die wegen finanzieller Leistungen im Visier der ausländischen Medien stand. Der ehemalige Direktor der Europäischen Zentralbank (EZB) Yves Mersch habe laut dem Spiegel seine Frau auf Kosten der Zentralbank auf zahlreiche Dienstreisen mitgenommen. Darunter auch eine Reise nach Kuala Lumpur, auf die Mersch seine Frau mitgenommen habe, obwohl diese keine Einladung erhielt. Der Preis: 11.782,66 Euro. Die Europäische Zentralbank kommt jedoch nur für die Reisekosten der Ehepartnerin auf, wenn die Einladung für das Paar gilt. Die EZB behauptete damals, dass die Einladung auch der Ehepartnerin gegolten hatte.

Grober J-P.
10. Februar 2022 - 22.02

EU sux an vielen Stellen. Kein Wunder, dass mancher sich die alte Zeit zurückwünscht. Leider gab es damals auch solche "Sauger".

HTK
10. Februar 2022 - 15.00

"...aber mach dir nichts draus.In Brüssel geht immer was." So die Pointe des Kabarettisten Urban Priol nach der Abwahl eines prominenten Politikers aus dem Bundestag. Aber das kennen wir ja schon von anderen Nasen,die bei dem Karrieresprung nach Brüssel dort vom Erdboden abgehoben haben um sich,und möglichst auch den Ehepartner ( ohne jede Qualifikation) zu bereichern. ( Buchtip: " Raumschiff Brüssel". Ist zwar schon älter aber noch immer akut.) Wieso ich jetzt gerade an die Dame Semedo denke weiß ich auch nicht. Ortszuschlag! Aha. Und wie heißt der Zuschlag bei dem die Abgeordneten ihre Präsenz durch Unterschrift bestätigen um dann gleich durch den Ausgang zu verschwinden?