Wer in Deutschland lebt und in Luxemburg arbeitet, darf laut dem regulären Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten eigentlich nur 19 Tage pro Jahr im Home-Office arbeiten, ohne in Deutschland abgabepflichtig zu werden.
Luxemburgs Finanzminister Pierre Gramegna sagt zu der Verlängerung: „Die Weitergeltung bis zum 31. Dezember 2021 der deutsch-luxemburgischen Verständigungsvereinbarung gibt den 50.000 deutschen Pendlern und ihren luxemburgischen Arbeitgebern weiterhin die nötige Flexibilität und Planungssicherheit im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie.“ Er freue sich über die Verlängerung und bedanke sich bei der deutschen Regierung für die gute Zusammenarbeit während der Corona-Krise.
Vergangene Woche hatte Frankreich deren Ausnahmeregelung gemeinsam mit Luxemburg verlängert – bis Mitte November.
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