Luxemburg hat vergangenes Jahr 25.841 Tiere für Versuche benutzt

Luxemburg hat vergangenes Jahr 25.841 Tiere für Versuche benutzt
Zebrafische werden bei Tierversuchen im Großherzogtum am häufigsten verwendet.

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

In Luxemburg kommen vor allem Zebrafische in Tierversuchen zum Einsatz – aber auch an Mäusen und Ratten wird experimentiert.

Mit dem Ausbau der Universität und dem Entstehen unzähliger Forschungsinstitute in Luxemburg nimmt auch die Bedeutung der medizinischen Forschung zu – und mit ihr die Zahl der Tierversuche hierzulande. Im vergangenen Jahr wurden im Großherzogtum 25.841 Tiere für Versuche benutzt. Die meisten davon waren Fische. Das geht aus einem Bericht der Veterinärverwaltung hervor.

Dem Bericht zufolge wurden 2017 in Luxemburg keine Primaten, keine Haustiere wie Katzen, Hunde, Hasen oder Frettchen und keine Nutztiere wie Rinder oder Schweine benutzt. Die Experimente „begrenzten“ sich auf 20.173 Zebrafische (78,07 Prozent), 5.572 Mäuse (21,56 Prozent) und 96 Ratten (0,37 Prozent).

Bei den allermeisten Versuchen handelte es sich um Grundlagenforschung (95,05 Prozent). Das bedeutet, dass hier wissenschaftliche Phänomene untersucht wurden, ohne dass in diesen Experimenten bereits an einer konkreten Anwendung des entstandenen Wissens gearbeitet wurde.

Die Mehrheit dieser Tiere (25.617) wurde das erste Mal für Tierversuche verwendet. Ein kleiner Teil durchlebte solche Experimente zum wiederholten Male. Die Herkunft dieser wiederverwendeten Tiere geht aus dem Bericht der Veterinärverwaltung nicht hervor. Alle anderen schlüpften oder wurden innerhalb der Europäischen Union geboren.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl dieser Tierversuche in Luxemburg enorm gestiegen. 2014 wurden „nur“ 2.296 Tiere für Experimente verwendet. Damals handelte es sich um 2.190 Mäuse und 106 Zebrafische. Die Berichte der Veterinärverwaltung reichen nur bis ins Jahr 2014 zurück. Zu dem Zeitpunkt wurde die Verwaltung nach dem Inkrafttreten der EU-Direktive 2010/63 mit der Kontrolle beauftragt. Laut den Berichten wurden zwischen 2014 und 2017 keine anderen Tiere als Ratten, Mäuse und Zebrafische verwendet.

Das 3R-Prinzip

In dem damaligen Bericht heißt es, die Verwaltung wache über „die Verbesserung des Wohles der Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt werden“ und fördere das Prinzip der „3R“. Damit gemeint ist das englische Wörter-Trio „replacement, reduction, refinement“, zu Deutsch „Vermeidung, Verminderung, Verbesserung“. Außerdem analysiere die Verwaltung, ob von den Versuchen Vorteile für Mensch und Umwelt zu erwarten sind, heißt es in dem Bericht weiter, und ob die Versuche eventuell mit einer anderen Methode – ohne Tiere – durchgeführt werden könnten.

Wo und zu welchem Zweck die Tiere in Luxemburg verwendet worden sind, geht aus den Berichten zwar nicht hervor. Allerdings veröffentlichen die Wissenschaftler solche Details mit ihren Forschungsergebnissen. So ist zum Beispiel bekannt, dass am Luxembourg Institute of Health (LIH) mit Mäusen geforscht wurde.

Die Verwendung von Tieren insbesondere in der medizinischen Forschung (im Gegensatz zur Kosmetik) wird oft als absolut notwendig betrachtet. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Medizinern, die dies heute mehr als kritisch betrachten. Der deutsche Verein „Ärzte gegen Tierversuche“ etwa, der viele Mediziner und Wissenschaftler zu seinen rund 2.000 Mitgliedern zählt, kämpft seit 1979 für eine tierversuchsfreie Forschung und setzt auf moderne, tierversuchsfreie Verfahren (von denen der Verein eine Vielzahl auf seiner Internetseite vorstellt).

Die Organisation führt insbesondere zahlreiche medizinische Untersuchungen auf, die zu dem Schluss kommen, dass die Resultate von Tierversuchen ohnehin nur sehr begrenzt auf den Menschen übertragbar sind, z.B. wenn erforscht wird, welche Stoffe beim Menschen Krebs verursachen können.

Das neue Tierschutzgesetz vom 12. Juni lässt Tierversuche nur zu, wenn sie „strikt notwendig“ sind und ihre Ziele nicht mit anderen Methoden erreicht werden können. Außerdem setzen solche Versuche in Luxemburg die Genehmigung des zuständigen Ministers voraus. Das Gesetz gesteht Wissenschaftlern allerdings zahlreiche Ausnahmen zu, z.B. bei der Zucht von Tieren. So verbietet es das Gesetz etwa, Wirbeltiere so zu züchten, dass dadurch gesundheitliche Beschwerden entstehen. Diese Regel gilt für Wissenschaftler z.B. nicht.