/ Unfälle: Viele Fußgänger tragen Mitschuld

Fußgänger am Luxemburger Hauptbahnhof. Foto: Editpress/François Aussems
58 Prozent der Fußgänger, die in Luxemburg zwischen 2012 und 2016 bei einem Unfall verletzt oder getötet wurden, hatten mindestens eine Teilschuld an dem Crash – weil sie beim Überqueren der Straße nicht genug aufgepasst haben. Das erklärt Transportminister François Bausch („déi gréng“) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Cécile Hemmen. Die LSAP-Abgeordnete wollte wissen, wie sich die Opferzahlen in Anbetracht des tödlichen Fußgängerunfalls im September auf dem Boulevard Royal in Luxemburg-Stadt entwickelt hatten.
Bausch sagt, dass für das Jahr 2017 noch keine Zahlen vorliegen. Für die vier Jahre davor gibt es jedoch Daten. So passierten 87 Prozent der Unfälle mit Fußgängern – wenig überraschend – auf städtischen Straßen. Sieben Prozent geschahen auf einem Parkplatz oder einem anderen öffentlichen Platz und nur sechs Prozent außerhalb der Luxemburger Ballungsgebiete. In der Statistik zeigt sich eine auffällige Häufung: Die Mehrzahl der tödlich verletzten Opfer in den Jahren zwischen 2012 und 2016 war laut Bausch älter als 55 Jahre. Was die Verletzten angeht, sticht jedoch keine Altersgruppe hervor, sagt der Verkehrsminister.
Autofahrer viel zu oft zu schnell unterwegs
Obwohl Bausch erneut auf die Kampagne „Gitt siichtbar“ hinweist, die Fußgänger dazu aufruft, helle und reflektierende Kleidung zu tragen, nimmt er auch die Autofahrer in die Pflicht. Denn bei der Hälfte von allen Unfällen mit Fußgängern war die Person hinter dem Steuer zu schnell unterwegs. Sein Ministerium unterstütze aus diesem Grund auch Gemeinden, die innerorts die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 oder sogar 20 km/h reduzieren wollten.
Vor diesem Hintergrund spricht der Minister auch eine Warnung an Zebrastreifen-Muffel aus: Denn wer sein Auto nicht stoppt, wenn ein Fußgänger Anstalten macht, über einen Fußgängerüberweg zu gehen, wird in Luxemburg ordentlich zur Kasse gebeten. 145 Euro Bußgeld und zwei Punkte weniger auf dem Führerscheinkonto sind dann fällig – wenn der- oder diejenige denn erwischt wird.
sen/red
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Kamerae bei all Foussgängersträifen, déi kaschten net méi vill.
Do kéim masseg Goss eran.
Dann mussen d’Fo’ussgaenger och nach ee Nummerenscheld ob de Reck krei’en , Oder ??
Oder machen mer et wei‘ d’Chinesen, mat der Gesichtserkennung ?
@Werner: Plus, endlech Dashcams ze erlaaben, fir dat en och zB ka beweisen, dat e Foussgeanger tëscht zwee geparkten Autoën eraus a leschter Sekonn virun de Capot gesprongen ass.
Zu der Opmacherphoto bleiwt ze soën, dat den doten Zebra, den ech ganz gudd kennen, wierklech nëmme fir Sprinter ass. Den ass extrem kuerz gréng an et ass quasi onméiglech eriwwer ze komme souguer wann e ganz zügech geht. Kukkt um Bild sin d’Leit scho bal um Trottoir. Dat ass do d’Normalsituatioun, gitt dat emol nokontrolléieren!
Waehrend awer och eng sëllegen Zebraë esou agestallt sin, dat en dréimol iwwer an eriwwer ka goën.