Neues DenkmalschutzgesetzLaut Syvicol könnte es zu Verzögerungen beim Wohnungsbau kommen

Neues Denkmalschutzgesetz / Laut Syvicol könnte es zu Verzögerungen beim Wohnungsbau kommen
„Es könnte zu Verzögerungen und höheren Kosten beim Bauen kommen“, so Syvicol-Präsident Emile Eicher im Rahmen der Diskussion über den Entwurf zum neuen Denkmalschutzgesetz Foto: Editpress/Anne Lommel

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Das Syvicol hat den Gesetzentwurf zum Denkmalschutz unter die Lupe genommen. Wohl verlangen die Entwicklung des Landes und besonders die Anforderungen im Wohnungsbau nach einem neuen legislativen Text. Doch der nun vorliegende Entwurf ist nach Meinung des Gemeindesyndikates zu maximalistisch und nicht pragmatisch genug ausgelegt. Unterm Strich könne er sich als Bremse erweisen und zu höheren Kosten führen.

Für die einen sind es alte Steine, für die anderen erhaltenswerte Zeugen unserer Vergangenheit. Um dieses kulturelle Erbe besser schützen zu können und um überhaupt einen Überblick zu haben, was schützenswert ist, bekommt Luxemburg ein neues und modernes Gesetz. Als Paradigmenwechsel wird es bezeichnet. Der alte Text hat 35 Jahre auf dem Buckel.

Das neue Gesetz soll auf zwei wesentlichen Pfeilern ruhen. Zum einen wird das Land als archäologische Zone eingestuft, die sozusagen unter fast totaler Kontrolle des Kulturministeriums steht. Zum anderen wird für jede einzelne Gemeinde ein wissenschaftliches Denkmalinventar erstellt. Hier soll alles aufgeführt werden, was aus nationaler Sicht als schützenswert zu betrachten ist. Dazu gehören Gebäude, aber auch kleine Kapellen oder Wegkreuze. Zehn Jahre soll es dauern, bis diese Bestandsaufnahme landesweit abgeschlossen ist. So lange sollen die heutigen Bestimmungen noch maximal gelten.

Gutachten des Gemeindesyndikats

Das Gemeindesyndikat Syvicol hat den Gesetzentwurf nun unter die Lupe genommen und ein Gutachten veröffentlicht. Die Absichten seien löblich und als Stoß in die richtige Richtung zu werten, heißt es. Doch Entwurf „7473“ zeige laut Syvicol in seiner Stoßrichtung aber auch Verästelungen, die den Gemeindevertretern nicht so behagen oder sie gar unruhig stimmen. Das Syndikat vermisst zum Beispiel Klarheit in den Detailfragen. Unter anderem, wenn es um Prozeduren geht oder um die Dauer von Entscheidungen oder um Rechtssicherheit.

Das Gemeindesyndikat hat sich aus gutem Grund sehr eingehend mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, betont Syvicol-Präsident Emile Eicher: „Es sind vor allem die Gemeinden, die mit diesem Gesetz viel zu tun bekommen werden. Denn es sind die Gemeinden, die im Zuge des Bevölkerungszuwachses gebeten sind, Bauland auszuweisen, damit landesweit neue Wohnflächen entstehen können. Das geplante Gesetz könnte diesen Bemühungen aber im Wege stehen.“ 

Das Instrument sei klar und modern, aber bei den Ausführungen laufe man Gefahr, Abläufe zu blockieren. Statt die Prozeduren für den Wohnungsbau zu fördern und zu beschleunigen, könnten diese nun verlangsamt werden.

Mehr Zeit, höhere Kosten

Der Gesetzentwurf sei zu maximalistisch ausgelegt und nicht pragmatisch genug. Wenn bei jedem Bauvorhaben nun zuerst im Boden gebuddelt werden müsse, um festzustellen, ob sich vielleicht etwas darunter versteckt, das von historischer Bedeutung ist, dann brauche dies Zeit und koste Geld. Letztendlich muss das vom Käufer aufgebracht werden. Der Wohnungskauf würde unterm Strich also noch teurer. 

Als konkretes Beispiel für eine mögliche Verzögerung, die durch das neue Gesetz entstehen könnte, nennt Emile Eicher einen Rohrbruch auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg. Wenn auf einer gewissen Fläche das Rohr repariert werden muss und es finden sich dort Überbleibsel unserer Vergangenheit, was ja, besonders in der Hauptstadt, nicht abwegig ist, was dann? Werden dann die ganzen Arbeiten gestoppt, um Notgrabungen durchzuführen? Wie lange muss die Gemeinde dann mit einem Provisorium klarkommen, fragt Eicher.

Zu den Forderungen des Gemeindesyndikates gehört es zum Beispiel, dass ein Vertreter der Gemeinden in der zukünftigen Kommission sitzt, die über das kulturelle Erbe entscheidet. Klärung möchte das Syvicol auch darüber haben, inwiefern Entscheidungen aus dem allgemeinen Bebauungsplan (PAG) durch Genehmigungsprozeduren im Rahmen des einzelnen Bebauungsplans (PAP) infrage gestellt werden können.

Das komplette Gutachten des Syvicol zum Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetzes finden Sie unter:
https://www.syvicol.lu/actualites/fiche-actu/2020/02/pojet-de-loi-sur-le-patrimoine-culturel-av20-02-pl7473

Duesselmann
12. Februar 2020 - 12.46

Natierlech. Anstatt mam Bagger duerch eng al Bud ze fueren wou mer 200 derselwechter scho geschützt hunn musse Spezialiste komme fir déi al Fundamenter ze sanéieren, Drainage asw ier dann hannert der aler Fassade en neit Haus opzeriichten. Wann déi Leit déi dofir sinn missten dat bezuelen, da wär et séier eriwwer domat. Et kann een alles iwwerdreiwen.