Konvention soll ehemaligen Krebspatienten künftig das Leben erleichtern

Konvention soll ehemaligen Krebspatienten künftig das Leben erleichtern
Ist der Patient medizinisch geheilt, darf die Versicherung einen Antrag nicht mehr ablehnen und auch keinen Zuschlag mehr verrechnen.

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Wer lange Zeit krank war, soll ein Recht auf Vergessen haben. Besonders der Hauskauf kann sich zum Beispiel nach einer Krebserkrankung als schwierig herausstellen. Versicherungsfirmen lehnten einen Antrag auf eine Kreditlebensversicherung bei ehemals schwer kranken Menschen bisher meist ab oder verrechneten ihnen einen Zuschlag von bis zu 600 Prozent. Das soll sich ab dem 1. Januar 2020 ändern.

Die “Association des compagnies d’assurance et réassurance”, kurz ACA, hat Nachmittag eine Konvention mit dem Gesundheitsministerium unterschrieben, die das Recht des Vergessens von ehemaligen Krebs-, HIV-, und Hepatitis C-Patienten garantiert.

Ist der Patient medizinisch geheilt, darf die Versicherung einen Antrag nicht ablehnen und auch keinen Zuschlag verrechnen. Nach spätestens 10 Jahren Heilung muss der Patient seine Erkrankung noch nicht einmal mehr angeben.  Luxemburg ist nach Frankreich und Belgien das dritte Land in Europa, das eine solche Konvention abschließt. Die Maßnahme reiht sich in den Krebsplan der Regierung ein, der zum Ziel hat, den Betroffenen das Leben zu erleichtern.