Der Straßenpoller darf bleibenKlage von Escher Bürgern abgewiesen

Der Straßenpoller darf bleiben / Klage von Escher Bürgern abgewiesen
Das Gericht gab der Escher Gemeindeverwaltung recht. Der Straßenpoller darf bleiben. Zwei Bürger hatten gegen die Sperre geklagt. Foto: Editpress

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Der Poller im oberen Teil der Alzettestraße, Kreuzung Boulevard Prince Henri, ist legal. Das hat das Bezirksgericht Luxemburg in einem Schnellverfahren entschieden und eine Klage von zwei Bürgern abgewiesen. Die Escher Gemeindeverwaltung dürfe ihr Verkehrsreglement so ausführen, wie sie es im Rahmen der Straßenordnung für angemessen halte, so das Gericht. Der Poller funktioniert seit dem 16. September 2019.

Das Bezirksgericht in Luxemburg-Stadt hat entschieden: Der Straßenpoller im oberen Teil der Alzettestraße an der Kreuzung mit dem Boulevard Prince Henri ist rechtens und darf bleiben. Seit dem 16. September 2019 ist er operationell. Zum Leidwesen der Anwohner aus der Pierre-Claude-Straße.

Seit September vergangenen Jahres verhindert der Poller, dass die Bewohner dieser Straße mit ihrem Auto uneingeschränkt Zugang zu ihren Häusern haben. Dieser ist nur zwischen 6 und 10 Uhr morgens beziehungsweise zwischen 18 und 20 Uhr möglich, um zum Beispiel ihren Wagen zu ent- oder zu beladen.

18 Stunden gesperrt

Sechs Stunden am Tag ist der Weg frei. Ansonsten wird dieser vom Poller versperrt. Wer allerdings über eine Garage in der Straße verfügt oder gehbehindert ist, erhält einen Zugangsbadge, um den Poller zu jeder Tageszeit auf- und absenken zu können.

Gegen diese Einschränkung ihrer „Auto-Mobilität“ hatten zwei Einwohner aus der Straße, in der auch das ehemalige Kino Ariston und zukünftige Kindertheater liegt, vor dem Bezirksgericht in Luxemburg-Stadt geklagt. Die Klage wurde nun abgewiesen.

Begründet wird das Urteil des Gerichtes damit, dass der Straßenpoller nicht gegen ein Gesetz oder gegen das Verkehrsreglement der Stadt Esch verstoße. Auch wenn der Poller nicht spezifisch in den Texten der Verkehrsverordnung erwähnt würde, habe die Escher Gemeinde das Recht, ihre Verkehrsorganisation so zu regeln, wie sie es im Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit für richtig hält.

Der Straßenpoller soll einerseits verhindern, dass Autos vom Boulevard Prince Henri her in die Fußgängerzone der Alzettestraße fahren können. Andererseits soll er für mehr Sicherheit sorgen; besonders um die Brillschule und den Brillplatz herum.

Kein Sicherheitsproblem

Den verschiedenen Beschwerden und Einwänden der beiden Kläger hat das Gericht demnach nicht stattgegeben. Zum Beispiel, dass sie beim Hauskauf nicht wussten, dass der Zugang zu ihrer Straße irgendwann eingeschränkt würde oder dass es komplizierter würde, wenn Arbeiter oder Lieferanten bis vor die Haustür fahren wollen oder müssen. Was letzteren Punkt anbelangt, hat die Gemeindeverwaltung allerdings darauf hingewiesen, dass es für gewisse Zwecke, also wenn zum Beispiel Heizöl geliefert oder Handwerker ihr Material abladen müssen, einen zeitlich begrenzten Zugangsbadge geben könnte.

Auch auf einem anderen Punkt bekamen die Kläger nicht recht, nämlich dass der Poller die Sicherheit der Bürger nicht stärke, sondern schwäche, weil Ärzte oder Rettungsdienste bei einem Notfall kostbare Zeit beim Absenken des Pollers verlieren würden. Ein kurzer Videofilm, der belegen soll, dass ein Krankenwagen den Poller nicht passieren konnte und deshalb rückwärts aus dem oberen Teil der Alzettestraße auf das Boulevard Prince Henri fahren musste, wurde auch nicht berücksichtigt.

Beide Parteien können noch gegen das Urteil Berufung einlegen.

Blaat Gaston
20. Februar 2020 - 10.52

@Laird Glenmore Dass man von Stadtväter und-Mütter weder Erfahrung noch Schulzeugnisse verlangt ist zwar nicht normal aber System bedingt. Sich aber in die Situation desjenigen hineindenken welche man diesem aufdrängt , scheint mir jedoch das Mindeste zu sein, das man von den vermrinten Vertreter seiner Interessen im Stadtrat Esch verlangen darf, oder ? Dass Niemand früher in Esch daran dachte einen Schuster zum Metzger zu machen , kennen natürlich unsere heutigen Neulinge mal nicht vom Sagen. Metzger und Schuster gibt es ja so gut wie keine mehr. Weder in Neuschilda, noch anderswo ! Im mittelaltrigen Schilds regierten u.a. Turnlehrer, die nur den Umgang mit Kinder , Rechtsgelehrte den Umgang mit Verbrecher, Ärzte den Umgang mit Kranken, Fussballspieler den Umgang mit Fussbällen erlernt hatten . Umgang mit ihren Schildbürger kannten die nicht, da sie nur das Gegenteil vom Normalen machten. Mit dem Resultat ,dass Schilda schon lange vergessen ist, ausser uns Alten ,zu deren Schulzeit , Schulen zum lernen dienten............. Esch, morituri et pollerus te salutant.

Laird Glenmore
19. Februar 2020 - 10.31

@Herr Blaat Unsere Stadtväter werden wie immer die Interessen und Rechte ihrer Mitbürger wahrnehmen Werden sie nicht, weil sie zu sehr von sich eingenommen sind und meinen sie könnten sich alles erlauben. Würde einer der Damen oder Herren der Gemeindverwaltung dort wohnen wäre der Poller schon lange in der Versenkung auf nimmer wiedersehen verschwunden.

Blaat Gaston
18. Februar 2020 - 10.21

Im nächsten Gemeinderat muss unbedingt über die Einbeziehung des Bld Prince Henri von der Bernard bis Azettestrasse ( neue Kunstgalerie Lavandier mit tausenden von Besucher im Kultusjahr 2022), der Claude Strasse (neues Theater, auch im Kulturistenjahr) sowie der Bernard Strasse von der Brillstrasse bis Claude Strasse ( grosses Portal fûr Brillschul Kinder ) abgestimmt werden. Zupollern wäre auch eine Lösung. Der Polller in der Alzettte Strasse braucht ja nur 5 Meter mitten in den Prince Henri zurück gesetzt werden. Einer der zwei sich gegenüberstehenden in der Brillstrass 3 Meter in die Bernard hinein deplaziert werden. Die Claude ist ja dann mit dem in die Mitte des Prince Henri gestellten auch definitiv abgesperrt. Unsere Stadtväter werden wie immer die Interessen und Rechte ihrer Mitbürger wahrnehmen. Der

Blaat Gaston
18. Februar 2020 - 8.46

Die luxemburgische Justiz lässt grüssen ! Wen interessiert schon ein Blinder der auf seinem Rückweg das Genick bricht durch ein kleines Hindernis das als er kam nicht da war ? Kommt ja nicht oft vor. Es gibt in Luxemburg kein Gestz über Poller, geschweige über deren Mindesthöhe für schlechtsehende und gehbehinderte Mitbürger, Dem Richter des Bezirkgerichts in Luxemburg nach verstösst ein solcher Pfahl folglich nicht gegen ein Gesetz das es ja gar nicht gibt .

Gaston Blaat
17. Februar 2020 - 10.42

Peggy Greisch , mich gegen drittklassische Gegner zu wehren um von einem blinden Schiedsrichter als Verlierer erklärt zu werden , ist einer Anerkennung nicht wert. Trotzdem vielen Dank. In diesem Fall sind Justiz und Ombudsfrau so überflüssig wie ein Kropf, oder ?

DanV
16. Februar 2020 - 17.42

@ Peggy Greisch Esch ist eine schöne Stadt. Auch wenn in den letzen 10-15 Jahren vieles getan wurde, was weder Einwohnern noch Besuchern gefällt, ist es unsinnig, aufzugeben und davonzulaufen. Ich selbst bin kein Einwohner, bin jedoch dort geboren und zur Schule gegangen. Und ich bin zuversichtlich, dass Esch sich wieder öffnet, wenn genügend Betroffene die Forderung stellen. Meine Anerkennung an Herrn Blaat, dass er sich gewehrt hat. Ich hoffe, die Stadt Esch kümmert sich darum, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist, auch wenn die Justiz UND die Ombudsfrau ihn im Stich gelassen haben.

Peggy Greisch
16. Februar 2020 - 16.29

Ich stimme Ihnen absolut zu, Herr Glenmore. Meine Familie und ich haben letztes Jahr nach einem dreijährigen Aufenthalt in Esch deshalb die Konsequenzen gezogen, haben unser Haus verkauft und sind umgezogen. Wir haben es sehr bereut wegen der Universität nach Esch gezogen zu sein. Nach einigen Gesprächen mit Herrn Mischo und Gemeindemitarbeitern wegen diverser Probleme wurde uns sehr schnell klar, dass die Gemeinde nicht helfen kann oder will und in jedem Fall auch generell keine Bereitschaft besteht, die Probleme der Stadt Esch überhaupt anzugehen. Wir wurden mit Platitüden abgefertigt, und es wurde uns sogar recht deutlich nahe gelegt, doch einfach umzuziehen, wenn es uns nicht passt.... Das haben wir dann auch getan! Es lohnt sich nicht, sich in Esch aufzureiben und wie Don Quixote gegen Windmühlen zu kämpfen. Ich muss allerdings auch sagen, dass ich noch nie in einer Gemeinde gelebt habe, die eine solche Verachtung für ihre Bürger demonstriert, insbesondere für die Bürger, die in der Innenstadt von Esch wohnen. Mein Rat: Wenn es zu schlimm wird und man die Möglichkeit hat wegzuziehen, dann schnell weg! Es gibt schönere und friedlichere Gegenden in Luxemburg.

DanV
16. Februar 2020 - 12.34

@ Tageblatt Wisou dësen Artikel esou séier vun der Haaptsäit huelen, an dofir uraal Artikelen drop loossen? Wann dat e Logarythmus ass, ass e falsch agestallt. Als Escher Zeitung misst Iech eintlech dëse Sujet méi um Häerz leien. En ass wichteg, well e weisst, wéi eng Lëtzebuerger Stad sech lues a lues komplett verbarrikadéiert. An d'Institutiounen, och déi, déi de Bierger viru Willkür a sturem Beamtentum schütze sollen, kucken einfach nëmmen no. Dat däerf net sinn. Weder d'Visiteuren nach d'Awunner si mat der Richtung averstan, déi Esch ageschloen huet. Also pecht deen Artikel wannechgelift erem op déi éischt Säit. Merci

Blaat Gaston
15. Februar 2020 - 18.18

Sehr geehrter Herr Haas, bitte Sie meine Ungeduld der Wut zu zuschreiben die diese , ich hätte fast gesagt Urteil, unfassbare Verschämtheit seitens der Justiz bei mir aufgelöst hat. Mein Dossier, heute bereits über 100 Seiten über diesen Poller beinhaltet meine sämtliche Korrespondenz mit Mischo und Kumpanen (einseitig, meinerseits) mit der Ombudsfrau die das Dossier sofort schloss!, der Innenministerin,dem Staatsminister ,der Justizministerin sowie mit Politiker u.a.m.den Stadträten Codello und Baum (einseitig) ,mit früheren Schöffen,Gemeinderäte und Stadtingenieuren uswusw. Letztere waren ausschlaggebend für Meinen Kampf ! Ich wage zu behaupten, ohne es beweisen zu können ,dass der Bezirksrichter die Argumente der Gemeindejuristin ,alles Unwahrheiten und nicht beweisbare falsche Behauptungen ,nicht auf Herz und Nieren prüfte und sich kein Bild an Ort und Stelle machte, wie dies Pflicht ist um ein gerechtes Urteil zu fällen. Ich wiederhole das was auch der Advokat vor dem Richter sagte, dass die Gemeinde gelogen hat. Ich nehme an dass die Juristin nicht unter Eid aussagte, , oder! Dass dies eine schwerwiegende Anschuldigung an den Arbeitgeber seiner Juristin ist ist mir nicht nur wohl bewusst, sondern gewollt da ich nur darauf warte um von meinen Vertreter in der Gemeinde vor den Kadi zitiert zu werden. Dies erspart mir den fest eingeplanten Gerichtsprozess hier im Land um die Sache vor das Gericht der Menschenrechte bringen zu dürfen. Herr Mischo klagen sie mich bitte an die Gemeinde eine Lügnerin zu nennen. Dies wird mir erlauben all ihre Argumente umzu schmeissen die ihnen diesen vermeintlichen Sieg erlaubten. . Vor Gericht kommen dann ausser dem Poller viele andere Ungerechtigkeiten gegenüber anderen escher Bürger. Warum nur die Hælfte der Brillstrasse zur Fussgängerzone , warum vor der Industriestrasse gleich zwei keine zwanzig Meter von einsnder entfernt ? Warum in der Brillstrasse links und rechts der Durchgangstrasse Zênon Bernard links und rechts ein Poller. Warum nicht das gleiche bei allen Durchgangsstrassen durch die Alzetttestrasse. Warum vor dem Cactus, alles um den Brillplatz herum die Gefahrenzone für Cactusbesucher und deren Kinder und die Brillschulkinder.Die Strasse vor dem Cactus, ohne Zebrastreifen wo alle Autos in und aus dem Parking fahren.Wo die Einwohner der Strasse vor dem Cactus wenden müssen.Wo trotz Parkverbot Taxis und Kundenwagen die Strasse beengen.......Dann die rue des Jardins die direkt in die untere Geschæftsalzettestrasse Hinrin führt .........usw usw. An den anderen geschädigten Escher meinem Beispiel zu folgen.Das gleiche für Medien und Presse. Die Ampel in dem Bld Prince Henri direkt vor dem,Ausgang der Bernardstrasse in den Prince Henri , wo die Autos nicht sehen ob die Ampel rot oder grün ist. Die Poller vor denm alten Hütteneingang am Ende der rue de la Gare nach Schifflingen hin, die alle dortigen leere Geschæftslæden auf dem Gewissen haben. In der Erwartung , dass die Justizministerin das Pollerdossier einem anderen Richter anvertraut, und dass mir der Bürgermeister und Co die Gelegenheit gibt auf den Gericht vor Presse und Publikum die oben genannten Falsche Argumente nackt dastehen zu lassen. Herr Haas mit nochmaliger Entschuldigung auch diese Zeilen in ihrer Freizeit an sie zu adressieren. Die Veröffentlichung kann ja bis Montag warten. Es wäre mir lieber gewesen dass diese Zeilen in einem Leserforum erschrinen würden.Aber das Schreiben mit 85 wird von Tag zu Tag schwerer. Bei selbiger Gelegenheit bitte ich Sie und einen eventuellen Leser meine Schreibfehler zu entschuldigen. Meine Augen werden auch nicht besser. Ouf1

Laird Glenmore
15. Februar 2020 - 13.43

wenn die zuständigen Mitarbeiter inkl. G. Mischo sich mal konsequenter für die belange der Escher Bürger einsetzen hätten wir solche Probleme nicht, aber anscheinend werde die Job´s als Bürgermeister oder Schöffenrat nur als Sprungbrett dazu benutzt um in die Abgeordnetenkammer zu kommen. Ich persönlich finde es mehr als beschämend wenn man aus lauter Macht Geilheit das vergißt wozu man eigentlich gewählt wurde nämlich den Bürgern von Esch sur Alzette zu dienen, aber ich bin der Meinung das diese Damen und Herren nicht so richtig wissen was sie tun. Ich kann Herrn Blaat nur recht geben, hatte und habe immer noch die gleiche Situation, wollte das man kleine Erhebungen in der Straßenmitte installiert damit die Autofahrer langsamer , da kam dann die Bemerkung das geht nicht wegen der Feuerwehr und den Krankenwagen, eine Woche später legte die Gemeinde einen Felsbrocken auf die Ecke Groobirchen/rue des Remparts anscheinend sind jetzt die Autos der Feuerwehr kleiner geworden. ich habe sch Probleme mit meinem Wagen, selbst der Müllwagen muß rückwärts in die Straße fahren weil er nicht um die Kurve kommt und danach entgegen gesetzt die Einbahnstr. zurück fahren, ich kann wirklich nur die Intelligenz unsere Gemeindeverwaltung bedauern. In diesem Sinne ein schönes Wochenende

Tom Haas
15. Februar 2020 - 12.24

Sehr geehrter Herr Blaat, auch die Tageblatt-Redakteure haben bisweilen einfach Feierabend. Niemand ignoriert Ihre Kommentare. Falls Sie ein Anliegen haben, können Sie sich mit der Redaktion schriftlich, per Mail oder ab Montag auch telefonisch in Verbindung setzen. Die Redaktion wünscht Ihnen ein schönes Wochenende.

Blaat Gaston
15. Februar 2020 - 1.10

Es hat keinem Sinn der Einladung zu folgrn den Artikel zu kommentieren. Jegliches Kommentar das die Lebensgefahr der Bewohner der Pierre Claude Strasse bei einem technischen Fehler des berühmt berüchtigtrn Poller beschreibt, wird vom Tageblatt ignoriert. Obschon Herr Tom Schmitz vom CGDIS schriftlich in seinem Mail schreibt, dass wenn der Poller technik defekt sei auch seine Autos nicht durchkommen !!! t. Oft geht es bei einer Lebensrettung um Sekunden und Minuten. Dies wurde natürlich von der Justiz auch nicht berücksichtet. Meine Frau ist 86 und herzoperiert. Sollte obiges geschehen, ich denke lieber nicht daran was dann noch geschehen könnte..... mit meinen 85 ,fürchte ich mich lediglich vor dem Teufel,......

Blaat Gaston
14. Februar 2020 - 21.47

Www. Mittelrhein Tageblatt von heute. Auch in Trier sorgen Poller für grosse Aufregung. Aus den selben Gründen wie in Esch.Warten wir mal ab wie die dortigen erfahrenen Autoritäten reagieren werden. Dort hat man bewiesener Massen Achtung vor Senioren , und Grünschnäbel halten den Schnabel.

Blaat Gaston
14. Februar 2020 - 21.27

Akute Lebensgefahr bei technischer Panne des Pollers . Gemäss Hauptmann der escher Feuerwehr, in diesem Fall kein Durchkommen für lebensrettende Hilfefahrzruge aller Art. . Also stete Lebensgefahr für alle Pierre Claudestrasse Bewohner , wenn lebensrettenden Sekunden oder Minuten durch einen technisch bedingten Pollerständer flöten gehen. All dies lag bei Gemeinde und Innenministerin vor dem Freispruch der Schuldigen vor. Gaston Blaat ,6 Pierre Claude , Esch-la-Mauvaise

Blaat Gaston
14. Februar 2020 - 19.14

Antwort an DanV Ich habe mich natürlich sofort mit der Ombudsfrau in Verbindung gesetzt. . Als diese die Kopie der einzigen Antwort der Gemeinde auf meine dutzende Mails an Mischo und Schöffen von der beigeordneten Sekretärin de la Vecchia erhielt , schloss sie sofort das Dossier . In diesem Schreiben lagen zwar offiziell vom Innenminister unterschriebene Autorisationen was die Alzettestrasse aber keineswegs die Pierre Claudestrasse betraf. Dies genügte der Ombudsfrau anscheinend, oder hatte sie eventuell bereits Order von .....Mystère et boule de gomme. Blaat Gaston , 6 rue Pierre Claude Esch-la -Mauvaise, oder ?

DanV
14. Februar 2020 - 13.43

Öffentliche Institutiounen fallen sich nicht in den Rücken. Aber Gemeinde- und Staatsbeamte sind auch oft gezwungen, den Verstand auszuschalten, um dem Gesetz oder den Gemeinderäten/Ministerien genüge zu tun. Selbstständig denken zu dürfen ist ein Tabu, das zur Jobbeschreibung dazu zu gehören scheint. Immer wieder wird man von Beamten (im ganzen Land) aus reiner Hilflosigkeit angeschnauzt, weil sie unvernünftige "Reglemente" und Anweisungen vertreten müssen. Gerechtere Beamte entschuldigen sich sogar für die Unsinnigkeiten. Wo war der (die) Ombudsman (-frau)?

Laird Glenmore
13. Februar 2020 - 19.49

Die Escher Gemeindeverwaltung macht wirklich alles um die eigenen Bürger zu verärgern, ich hatte auch mal so ein Gespräch mit einem der Verantwortlichen, mir dreht sich noch der Magen um wenn ich an diese dumme Geschwafel denke und die Selbstbeweihräucherung dieser Person haute dem Faß den Boden raus aber geändert hat sich nichts und solche Menschen sind für die Circulation du Traffic zuständig da kann man nur mit dem Kopf schütteln, ich warte noch auf den Tag wo eines der Kinder angefahren wird.