Kinderporno-Razzia bei 67 Verdächtigen

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Ermittler haben in Deutschland 67 Wohnungen nach Kinderpornographie durchsucht. Die Beschuldigten sind zwischen 18 und 80.

Im Kampf gegen Kinderpornos im Internet haben Ermittler die Wohnungen von 67 Tatverdächtigen in Deutschland durchsucht. Wie die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) Wiesbaden am Donnerstag mitteilten, erfolgten die Durchsuchungen bereits vom 5. bis 19. Juli.

Die Beschuldigten im Alter von 18 bis 80 Jahren stehen im Verdacht, über den Onlinedienst „Chatstep“ Bilder und Videos mit Kinderpornografie getauscht zu haben. Die Aufnahmen zeigten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, darunter auch von Kleinstkindern, sowie von sexueller Gewalt gegen Kinder.

Vier verdächtige aus Rheinland-Pfalz

Um die mutmaßlichen Täter zu identifizieren, habe der US-amerikanische Betreiber der Internet-Plattform mit dem BKA zusammengearbeitet. Die Auswertung der sichergestellten Datenträger der Beschuldigten sowie weitere Ermittlungen dauerten noch an.

Die meisten Tatverdächtigen kommen aus Hessen, Niedersachsen (je 9), Bayern und Nordrhein-Westfalen (je 8) sowie Baden-Württemberg (5). Vier Verdächtige sind es den Angaben zufolge aus Rheinland-Pfalz.

Schlag gegen „Elysium“

Vor wenigen Tagen hatten die Ermittler bereits einen großen Schlag gegen Kinderpornografie gemeldet. Eine der größten internationalen Kinderpornografie-Plattformen im Darknet, „Elysium“, wurde stillgelegt, 14 Verdächtige wurden festgenommen.

Zwölf von ihnen wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das BKA am 7. Juli mitgeteilt hatten. Sieben Beschuldigte – fünf Deutsche und zwei Österreicher – kamen in Untersuchungshaft.

Auf der 87.000 Nutzer zählenden Plattform «Elysium» wurden demnach kinderpornografische Bilder und Videos ausgetauscht, darunter Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs. Die Opfer waren Kinder im Alter von zwei bis acht Jahren. Für die Verbreitung kinderpornografischen Materials können bis zu fünf Jahre Gefängnis verhängt werden.