Mobilität in LuxemburgKeine E-Roller mehr auf Bürgersteigen: Neue Regelungen vorgestellt

Mobilität in Luxemburg / Keine E-Roller mehr auf Bürgersteigen: Neue Regelungen vorgestellt
Der gesetzliche Rahmen für E-Roller ist gesteckt Foto: Editpress/Alain Rischard

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E-Roller dürfen nicht mehr auf Bürgersteigen unterwegs sein. Das ist eine der neuen Regelungen, die in Zukunft für die Mikromobilität im Alltag gelten. Die Änderungen wurden am gestrigen Freitag von Verkehrsminister François Bausch („déi gréng“) auf einer Pressekonferenz vorgestellt.

Der Siegeszug der Elektromobilität hat auch vor den kleinsten Transportmitteln nicht haltgemacht. Problematisch war dabei stets der Umgang mit den E-Tretrollern, die eine beachtliche Geschwindigkeit erreichen können und für die es bisher keine gesetzlich verankerten Regeln gab. Das ist nun anders. Dabei gibt es neue Definitionen zu den Fortbewegungsmitteln im „Code de la route“. Es wird in Zukunft zwischen einem EDP („Engin de déplacement personnel“) und einem MVE („Micro-véhicule électrique“) unterschieden.

Unter EDP fallen Skateboards, herkömmliche Tretroller ohne Motor, Kinderfahrräder oder große Spielzeug-Autos. Sie sind dem Fußgänger quasi gleichgestellt und dürfen bzw. müssen den Bürgersteig benutzen. Wobei der Fußgänger stets Priorität hat. Ein EDP darf aber auch Wege benutzen, die mit dem blauen Rollschuh-Schild ausgezeichnet sind. 

Dagegen werden die MVEs im „Code de la route“ mit Fahrrädern gleichgestellt. Unter MVE fällt quasi alles, was über Schrittgeschwindigkeit fahren kann, also über 6 km/h. Die Maximalgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten. MVEs sind also in erster Linie elektrische Roller und dergleichen. Sie müssen ähnlich ausgestattet sein wie Fahrräder. D.h. sie müssen ein Bremssystem (eine Bremse bei einem Rad, zwei bei zwei Rädern) haben, ebenso ein Beleuchtungssystem, das bei der Fahrt auch tagsüber eingeschaltet sein muss. Die rote Rückleuchte muss mindestens 40 cm (!) über Bodenhöhe sein. Verpflichtend sind in Zukunft ebenfalls seitliche Reflektoren. Die Beleuchtung kann direkt am Tretroller installiert sein, aber auch an einem Helm oder an Rucksack. Ebenfalls wie auch beim Fahrrad Pflicht: eine Klingel bzw. ein elektrisches Tonsignal. Eine Helmpflicht gibt es dagegen wie beim Fahrrad weiterhin nicht.

V.l.n.r.: Minister François Bausch, Paul Hammelmann (Präsident „Sécurité routière“) und Chefkommissar André Schaack
V.l.n.r.: Minister François Bausch, Paul Hammelmann (Präsident „Sécurité routière“) und Chefkommissar André Schaack Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

E-Roller dürfen die Bürgersteige nicht befahren, sondern müssen die Radwege nutzen. Gibt es keine, muss auf die Straße ausgewichen werden. Etwas komplizierter werden die Reglungen, was Heranwachsende betrifft. Bis 10 Jahren müssen Kinder auch auf einem MVE den Bürgersteig benutzen. Ab 10 dürfen und ab 13 müssen sie den Radweg nehmen. Prinzipiell dürfen MVEs nur alleine benutzt werden. Nummernschilder wie in Deutschland wird es in Luxemburg nicht geben, ebenso wenig eine Versicherungspflicht.

Neue Verkehrskampagne

Mit den neuen Regelungen für die Mikromobilität wurde auch die neue Sensibilisierungs-Kampagne des Ministeriums in Zusammenarbeit mit der „Sécurité routiére“ vorgestellt. Sie trägt den Namen „Respect my Space“ und soll zu größerem Respekt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern anregen. Es geht um die Sicherheitsabstände. Der Abstand zum voran fahrenden Fahrzeug soll der Strecke entsprechen, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Beim Überholen von Fahrrädern gelten 1,5 Meter Abstand und die Radfahrer sollen mindestens eine Türweite Abstand zu geparkten Autos halten. Die Kampagne läuft vom 1. März bis zum 1. April.   

Kontrolliert wird der Abstand vor allem bei Lastwagen auf der Autobahn, wie Chefkommissar André Schaack auf Nachfrage eines Journalisten präzisierte. Das habe ganz praktische Gründe, denn dort ließen sich die Abstände am besten kontrollieren. Dagegen seien seit der Einführung der 1,50-Meter-Regel beim Überholen von Radfahrern vor fast drei Jahren bisher nur sporadisch Autofahrer protokolliert worden, die sich nicht an die Vorgaben hielten. Um einen Radfahrer mit 1,50-Meter Abstand zu überholen, ist auf Landstraßen ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn zwingend erforderlich.

26 Verkehrstote im vergangenen Jahr

Auf der Pressekonferenz wurden auch die neuesten Unfallstatistiken aus dem Jahr 2020 genannt. So gab es insgesamt 26 Verkehrstote, was vier mehr als 2019 sind, aber zehn weniger als im Rekordjahr 2018. Minister François Bausch sah damit den Langzeittrend nach unten bestätigt. Allerdings sollte bei der Einschätzung nicht vergessen werden, dass durch Corona-Lockdown und Home-Office wesentlich weniger Autos auf Luxemburgs Straßen unterwegs waren. Die Anzahl der getöteten Fußgänger belief sich auf vier (2019: 2), die der tödlich verunglückten Fahrradfahrer auf 3 (2019: 0). Auch hier gilt, dass die Corona-Pandemie der sanften Mobilität großen Auftrieb gab und wesentlich mehr Fahrradfahrer unterwegs waren als noch im Vorjahr.  

conradhenri
3. März 2023 - 16.33

Jo ech wannen dat ok vir net um tretoir se fueren mee dann sollen Fußgänger och respektieren an dan um felowee passen se net ob awer mir sin dei schlem scheinen dach gewencht ?

Baerchen
1. März 2021 - 12.55

Greng Wierk op de stross an dann awer ouni Helm Grengen Schwachsin

Velofuerer
1. März 2021 - 8.40

Et get ëmmer méi schwéier fiir Velosfuerer a Sëcherheet op enger Velospiste ze fueren, besonnësch de weekend.

de Schéifermisch
28. Februar 2021 - 9.42

Ja, so ist es, immer wenn politische Massnahmen ergriffen werden, die den Luxusbürgern nicht gefallen oder sie in ihrer Bequemlichkeit stören, muss die Verbotspartei herhalten. Die Einschränkung der subjektiven persönlichen Freiheit , die es so nicht gibt, stösst bei vielen eigennützigen Anarchisten auf heftigen Widerstand. Zu meiner Zeit sind die 13 jährigen nicht mehr Tretroller sondern Rad gefahren und man musste sie nicht einmal auf die Strasse schicken. Aber wir hatten Gott sei Dank keine E -Roller und waren so erzogen, dass wir uns, auch ausserhaus, zu benehmen wussten, besonders gegenüber unseren älteren Mitbürgern. Aber Anstand und Respekt sind längst tempi passati. Das war einmal.

Peter G.
28. Februar 2021 - 9.32

@De Blenkert Ich steige von meinem E-Roller ab, wenn ich in die Nähe von Fussgänger komme. Jedoch werde ich nicht lebensmüde sein, und morgens auf der Route d‘Arlon oder der Route d‘Esch in der Stadt auf der Strasse fahren.

Arm
28. Februar 2021 - 9.30

A vir déi E-Trottinetten och nach Wanterpneuen w.e.g.

Brandenbourger
27. Februar 2021 - 21.11

D'Autoe mussen eben e bësse méi oppassen, sou laang se nach an d'Stad dierfen.

Pit Meier
27. Februar 2021 - 17.30

Überholende Autos und 1,5 Meter Abstand? Wovon träumt die Verbotspartei nachts?

jean-pierre goelff
27. Februar 2021 - 14.58

Die Verbotspartei ist losgelassen....schuld daran ist wohl das schöne Wetter!

Patrick W.
27. Februar 2021 - 14.36

@ De Blenkert: Dass man Senioren auf dem Bürgersteig schützen will, verstehe ich sehr GUT. Dass man schon 13-Jährige mit Trottinette auf die Strasse schickt - nicht.

Observer
27. Februar 2021 - 13.04

Darf ich jetzt mit E Bike auf die Autobahn? Und im Stau an den Autos vorbei huschen?

Jimbo
27. Februar 2021 - 12.17

- Esou kritt een natirlech nach mei Behënnerungen am Traffik, da geet guer näischt mei dann. - Et waerten vill mei Säitespijelen ofgebrach ginn wou se sech mat der Trotinette laanscht dAutoen quetschen an duerch dBascht machen. - An ech sin dofir, dass dei wou mat der Trotinette op der Strooss fueren alleguer Organspender musse sinn!

De Blenkert
27. Februar 2021 - 11.41

Richtig Peter und Patrick, die alten sollen auf der Strasse gehen, oder am besten Zuhause bleiben. Diese ewig gestrigen sind es die stören. Die Welt gehört dem Fahrrad, dem Roller oder dem Jogger, aber alle mit Kopfhörer bitte schön!

J.C. Kemp
27. Februar 2021 - 11.39

Roud Luut >40cm iwwert dem Buedem? Wéi soll dat bei enger Trotinett maachbar sin? E Mast hannen oder waat?

Peter G.
27. Februar 2021 - 11.19

Und das nennt sich Sécurité Routière! Ich werde auch weiterhin mit meinem E-Roller auf dem Bürgersteig fahren. Bin ja nicht lebensmüde. Dann zahle ich eben manchmal einen Strafzettel

Patrick W.
27. Februar 2021 - 10.54

"Bonne Chance" all den 13 järegen mat der Trottinette op der Strooss. Opgepasst op den E-Auto, et héiert en e schlecht. Iwwerleet iech och herno am Spidol, ob der spéider aner Minister wëllt wielen ...!