Umsetzung von EU-RichtlineIn Luxemburg sollen Wasserspender in alle öffentliche Gebäude

Umsetzung von EU-Richtline / In Luxemburg sollen Wasserspender in alle öffentliche Gebäude
Erfrischend und gesund: Trinkwasser soll in Luxemburg noch verfügbarer werden Foto: Pixabay

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Verbesserter Zugang zu sicherem Trinkwasser, transparentere Informationen, neue Hygieneanforderungen: Die im Dezember vorigen Jahres vom EU-Parlament gutgeheißene Neufassung der Trinkwasserrichtlinie wird in den kommenden zwei Jahren einige Neuerungen sowohl für Verbraucher als auch für Versorger mit sich bringen.

Sauberes Trinkwasser sollte die selbstverständlichste Sache der Welt sein. Dass das auch in Zukunft so ist und die Qualität des Wassers garantiert bleibt (oder besser wird), dafür sorgt die EU-Trinkwasserrichtlinie. Im Dezember wurde die neue Richtlinie vom EU-Parlament verabschiedet. 

Zu den wichtigsten Änderungen, die auch die Öffentlichkeit im Alltag bemerken wird, gehört die Bestimmung, dass der Zugang zu Trinkwasser verbessert werden soll, erklärt der Direktor des Wasserwirtschaftsamts, Dr. Jean-Paul Lickes, dem Tageblatt. Allerdings sei dieser Punkt in der Richtlinie sehr „fuzzy“ (vage) gehalten. Es sei jedem Mitgliedstaat selber überlassen, wie er diese Bestimmung in die Tat umsetzt. In Luxemburg jedenfalls werde in allen öffentlichen Gebäuden gratis Trinkwasser zur Verfügung gestellt. Auch sollen vermehrt öffentliche Wasserspender aufgestellt werden. Die Stadt Luxemburg hat bereits mehrere auf ihrem Gebiet installiert, andere Städte würden nun nachziehen.

Kein Zwang für die Gastronomie

Umstritten war der Punkt, zu dem es auch bereits europaweite Unterschriftensammlungen gab, nämlich die Forderung nach Gratis-Trinkwasser in der Gastronomie. Da einige Länder strikt dagegen waren, ist es ausdrücklich den einzelnen Staaten freigestellt, wie sie dies handhaben werden. Prinzipiell sei auch in Luxemburg der Gastronom nicht dazu verpflichtet, dem Kunden kostenlos Trinkwasser (z.B. Leitungswasser) bereitzustellen, auch wenn dieser ausdrücklich danach fragt, sagt Lickes. Allerdings werde das Mittelstandsministerium zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt eine Kampagne starten, um diese Praxis zu fördern.

Die neue Richtlinie legt außerdem fest, dass Informationen über die Qualität des Trinkwassers (z.B. die Wasserhärte) und dessen Preis in Zukunft transparenter sein sollen. Es wird zwar wegen der Gemeindeautonomie  kein standardisiertes Modell einer Wasserrechnung geben, aber alle Informationen müssen auf der Rechnung stehen oder auf Nachfrage erhältlich sein.

Risikoanalyse

Eine Neuerung, die vielen kleineren Einzelversorgern Kopfzerbrechen bereiten werde, ist, dass der gesamte Kreislauf des Trinkwassers einer Risikoanalyse unterzogen wird, um sicherzustellen, dass das Wasser von der Quelle bis zum Kunden den geforderten Qualitätsstandards entspricht. Der ganze Kreislauf wird auf kritische Punkte hin analysiert, sei es bei den Materialien oder auch bei der Instandhaltung.

Laut Lickes stellt dies für Luxemburg keine große Überraschung dar, weil man sich auf diesem Gebiet schon vorgearbeitet habe, für andere Länder hingegen bedeute dies einen Quantensprung. Hierzulande werden es vor allem die kleineren Gemeinden sein, die „dobäi wäerten houschten“, sagt Lickes. Es gibt noch 23 Kommunen in Luxemburg, die Selbstversorger sind, die anderen sind Mitglied in einem der gemeindeübergreifenden Trinkwassersyndikate. „Wir sähen es natürlich lieber, wenn sich auch die kleineren Selbstversorger einer größeren Struktur anschlössen, aufgrund der Gemeindeautonomie dürfen sie das aber selbst entscheiden“, sagt Lickes.  Es wäre von Vorteil für sie, denn es handele sich dabei um eine sehr komplexe Angelegenheit, und die kleinen Gemeinden verfügen meistens nicht über das nötige Fachwissen.

Neue Hygieneanforderungen

Eng mit dieser Risikoanalyse verbunden sind die neuesten Hygieneanforderungen an das Material, das mit dem Trinkwasser in Berührung kommt, wie z.B. die Leitungen. „Denn es kann ja durchaus sein, dass man sauberes Wasser an der Quelle hat, dieses aber irgendwo im System verunreinigt wird“, erklärt Lickes. Einige Bauunternehmer würden darüber vielleicht nicht sehr froh sein, meint er. In der EU gebe es viel Billigprodukte, z.B. aus China, die mehr Probleme verursachen, als anfänglich da waren.

Um die gleichen Maßstäbe überall in der EU zu garantieren, wird ein Zertifizierungssystem ausgearbeitet, das aber erst in fünf Jahren fertig sein soll. Ein hohes Verbraucherschutzniveau soll dafür sorgen, dass nur Materialien verwendet werden, die keine gesundheitlichen Probleme verursachen.

Es werden ebenfalls einige Grenzwerte von diversen Chemikalien angepasst. So wird z.B. der zulässige Grenzwert des Bleigehalts im Trinkwasser auf 10 Mikrogramm (0,001 Milligramm) pro Liter gesenkt. „Dies ist ein sehr niedriger Grenzwert“, sagt Lickes. Das umzusetzen, werde für viele Altstädte zu einem Problem, sagt Lickes. Hier sei auf deutschen Druck hin über das Ziel hinausgeschossen worden. Konkret bedeutet dies das Aus für Bleirohre als Trinkwasserleitungen zum 12.1.2023, dem Zeitpunkt, zu dem die Richtlinie umgesetzt sein muss.

Es wird auch eine „watchlist“ für bestimmte Substanzen eingeführt, bei denen ein potenzielles Gesundheitsrisiko (z.B. Arzneimittelrückstände) vermutet wird. „Dies bedeutet nicht, dass noch nichts überwacht wurde, aber jetzt müssen die Länder es tun“, erklärt Lickes hierzu. Auf diese Liste kommen u.a. Rückstände von Antibabypillen. Auch wird das Trinkwasser jetzt auch auf Legionellen überwacht werden, obwohl diese, falls getrunken, kein Problem darstellen. Sie werden dem Menschen nur gefährlich, wenn sie in die Lungen gelangen, also eingeatmet werden. Dies kann z.B. geschehen, wenn Wasser, das zu lange in den Leitungen gestanden hat bzw. nicht stark genug erhitzt wurde, zum Duschen verwendet wird.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie umzusetzen.

UPDATE: In einer früheren Version dieses Artikels war das Datum zur Umsetzung der Richtlinie mit 1.12.2023 angegeben, es handelt sich allerdings um den 12.1.2023. Wir haben dies korrigiert.

Falk Schendlinger
24. Januar 2021 - 18.42

Viel hilft viel ! Damit der Amtsschimmel richtig wiehert hilft ein Brauchwassertest, im Sinne von brauche Wassertest.

Falk Schendlinger
24. Januar 2021 - 18.37

Viel hilft viel ! Gerade beim Wasser ?. Ein Brauchwassertest im Sinne von brauche Wassertest damit der Amtsschimmel wiehert kann theoretisch nicht Schaden.

Realist
10. Januar 2021 - 21.51

Tolle Idee. Und so was von notwendig. Jeden Tag laufen schliesslich Dutzende, ach was: Hunderte Leute durch die Gänge unserer Behörden auf der Suche nach Wasser. Und die Dinger müssen ja auch bloss zwei oder dreimal am Tag desinfiziert werden, um nicht zur Virenschleuder zu werden. Hoch lebe die EU!

Nomi
9. Januar 2021 - 16.13

@ J.C. Kemp : Und wenn sie nicht gestorben sind, schlummern sie noch lange !

J.C.Kemp
9. Januar 2021 - 13.03

Natürlich eine seeeeeeeeeeeehr wichtige EU-Direktive! Es gibt aber mit Sicherheit noch welche, die viel wichtiger sind und immer noch schlummern.