Fast 60 Prozent der Arbeitnehmer in Luxemburg arbeiteten laut der nationalen Statistikbehörde Statec im April 2020 von zu Hause aus. Die Sozialpartner UEL, LCGB und OGBL befinden sich in Verhandlungen um ein rechtlich verbindliches Abkommen, die Einigung wird für Ende Oktober erwartet. Trotzdem hält Serge Rémy seine Petition für notwendig. Anders als „das gegenseitige Einvernehmen“, das Patronat und Gewerkschaften als Grundlage für Heimarbeit voraussetzen, verlangt Rémy nämlich ein „Recht auf Telearbeit“ – zugunsten des Arbeitnehmers.
Eine Forderung, die Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) nicht mitträgt. Es werde weder ein Recht auf Telearbeit noch eine Pflicht dazu geben. Die Einigung der Sozialpartner aktualisiere das bisherige Übereinkommen. Zudem hat der Arbeitsminister ein Gutachten beim Luxemburger Wirtschafts- und Sozialrat erbeten, um als flankierende Maßnahme ein Gesetz zum „Recht auf Offline-sein“ zu prüfen. Damit soll auch im Arbeitsrecht der steigenden Bedeutung des Home-Office Rechnung getragen werden.
Rémy hatte in seiner Petition 47 Tage Heimarbeit für Grenzgänger vorgeschlagen – einen Tag pro Woche also. Dem stünden allerdings auch noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen mit den jeweiligen Ländern entgegen, die für den entsprechenden Fall nachverhandelt werden müssten.
@ RWINTER Abgesehen davon, dass Ihr Vorschlag einen großen Teil der Arbeitnehmer diskriminiert, müssten Sie auch weiterhin damit leben, dass die Grenzgänger die Strassen verstopfen.
Homeoffice ass en Accord teschend Patron an Beleegschaft ! Wann vun der Belegschaft di eng kennen an di aaner net, ass den Patron bestemmt dergeint !
Sehr gut so! Für Inländer bejahe ich Home-Office. Jedoch nicht für Grenzgänger.