Grenzgänger leisten wichtigen Beitrag für Luxemburgs Sozialsystem

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Insgesamt 813.124 Menschen haben in Luxemburg ein Recht auf Leistungen der Sozialversicherung. Darunter fallen neben den aktiven Arbeitnehmern auch die sogenannten Mitversicherten, sprich die Ehepartner und Kinder, wenn diese nicht selbst versichert sind.

Ein Blick in den Jahresbericht 2017 der Generalinspektion der Sozialversicherung („Inspection générale de la sécurité sociale“, IGSS) zeigt, dass von 445.292 aktiv Versicherten 263.360 im Land wohnen. Die restlichen 181.932 sind Grenzgänger. Zählt man die in Luxemburg wohnenden Mitversicherten (176.877) und die Rentner (96.186) hinzu, kommt man auf 536.423 Versicherte im Großherzogtum.

40 Prozent der Beschäftigten, 42 Prozent der Einnahmen

Bei den Grenzgängern machen die Mitversicherten 81.191 Personen und die Rentner 13.579 Menschen aus. Insgesamt: 267.701. Die Grenzgänger stellen in Luxemburg mehr als 40 Prozent der Beschäftigten. Sie trugen im Jahr 2016 zu 42,8 Prozent zu den Einnahmen der Pensionskasse bei. Bei der Krankenkasse waren es 33,9 Prozent, bei der Pflegeversicherung 32,9 Prozent und bei der Unfallversicherung 20,4 Prozent. Wer einzahlt, hat natürlich im Bedarfsfall auch Rechte. Bei den Geldleistungen (Krankengeld oder Mutterschaftsurlaub) werden im Bereich der Krankenkasse 48,7 Prozent an nicht in Luxemburg Wohnhafte ausgezahlt. Bei den Familienzulagen sind es 40,3 Prozent der Leistungen und bei der Unfallversicherung 42,6 Prozent. Von den ausbezahlten Pensionen gehen 25,5 Prozent ins Ausland.

Bei den Sachleistungen entfallen im Bereich der Unfallversicherung 24,4 Prozent auf die Grenzgänger. Bei den Behandlungen im Rahmen der Krankenversicherung sind es 16 Prozent. Nur 1,6 Prozent der Leistungen der Pflegeversicherung werden für Grenzgänger ausgegeben.

Weniger Mitversicherte bei den Grenzgängern

Bei den Mitversicherten gibt es Unterschiede zwischen Einheimischen und Grenzgängern. Übt der/die Partner(in) keine Tätigkeit aus, sind sowohl sie als auch die Kinder des in Luxemburg Arbeitenden mitversichert. Arbeitet der Partner hingegen ebenfalls in Luxemburg, gilt er selbst als versichert und die Kinder als mitversichert. Geht der Partner einer Beschäftigung im Herkunftsland nach, so werden sowohl er als auch die Kinder im Herkunftsland versichert und haben keine Rechte mehr auf Leistungen in Luxemburg, obwohl der andere Partner immer noch hier arbeitet. Bei den Mitversicherten bleibt anzufügen, dass bei 100 in Luxemburg wohnhaften Arbeitnehmern im Schnitt 50 Mitversicherte gezählt werden. Bei den Grenzgängern sind es 42 auf 100 Arbeitnehmer.

Einen weiteren Unterschied gibt es bei den Rentnern. Nur jene Grenzgänger, die ihr ganzes Arbeitsleben lang eine Tätigkeit in Luxemburg ausgeübt haben, bleiben auch nach Renteneintritt hier versichert. Solche, die einen Teil ihrer beruflichen Karriere im Ausland aufgebaut haben, unterliegen dem Sozialsystem ihres Herkunftslandes.

Werner B.
5. Januar 2018 - 8.55

M. Armand, was zählt ist das hier und heute. Unseren Alten, Kranken und sozial Schwachen hätten heute nicht die Unterstützung, gäbe es nicht die vielen Grenzgänger. Dieses üppige Umlageprinzip funktioniert nur, weil es die Grenzgänger gibt die dort einzahlen. Ob die Grenzgänger, wenn sie dann irgendwann auch auf diese Form der Unterstützung angewiesen sind genauso üppig aus den sozialen Töpfen schöpfen können, das muss sich noch beweisen.

Judd mat Gaardebounen
4. Januar 2018 - 18.50

813.000 Personen sind wirklich masgebend für die Wirtschaft des Landes und nicht unbedingt die Einwohnerzahl. 813.000 Personen und eine geschätzten Zuwachs für 2017 von 20.000 ergibt 833.000. noch 8 -9 Jahren und wir durchbrechen die Schallmauer von 1 Mio.

armand
4. Januar 2018 - 18.48

@Werner B. alles richtig. aber auch die % der pflegeversicherung werden sich mit der zeit einpendeln, das "grenzgängertum" begann erst so richtig mit dem bankenboom, also vor +/- 25 jahren. was ich sagen will, die einzigen rechte die man durch zahlung der charges sociales ableiten kann bewegen sich eben in diesem rahmen. das nennt man win-win situation. mit ein bisschen böswilligkeit könnte man auch sagen luxemburg betreibe entwicklungshilfe für die grenzregionen.

Serenissima en Escher Jong
4. Januar 2018 - 17.09

Grenzgänger leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Sozialsystems, sie leisten generell gesehen einen wichtigen Beitrag zu unserem Bruttosozialprodukt, und ermöglichen so den hohen Lebensstandard in unserem Lande...da sollte man nicht vergessen.sm

Werner B.
4. Januar 2018 - 17.08

@armand der Begriff "Verteilen" ist sicherlich ungeschickt gewählt. Aber nehmen Sie die Pflegeversicherung, 32,9 % zahlen die Grenzgänger ein und nur 1,6 werden für Grenzgänger verwendet. D.h. für die Pflege alter Menschen stände heute ohne die Grenzgänger 1/3 weniger Geld zur verfügung, ähnliches gilt für die Krankenkasse, die Pensionskasse, ADEM ect und dafür bin ich sehr dankbar. In dem Zusammenhang ist es mir unverständlich, dass im Gegenzuge immer wieder versucht wird die Grenzgänger von den sozialen Wohltaten, die in unserem Land mit der Gießkanne verteilt werden, aussen vor zu halten. Und das ist eben Politik für den Wähler.

armand
4. Januar 2018 - 16.15

wie soll man sozialleistungen symmetrisch verteilen? um in den "genuss" einer solchen leistung zu kommen muss man gewisse bedingungen erfüllen, zb nach 40 jahren pension, kindergeld wenn man kinder hat, usw. über kurz oder lang wird die mehrzahl der pensionen sowieso ins ausland überwiesen werden, dann ist die "gerechtigkeit" ja hergestellt. was die steuertabelle anbelangt gibt es auch keine diskriminierung von hier lebenden personen und grenzgänger, gleiches unrecht für alle. aber diese regeln sind wohl in all unseren nachbarländer gültig. was Sie jetzt mit politik und wähler meinen..?

Werner B.
4. Januar 2018 - 14.04

Abgesehen davon, dass die Grenzgänger mit ihren Steuern ja ohnehin alle politischen und sozialen Endscheidungen mittragen, ist folgende Gegenüberstellung der "charges soziales" bezüglich Einnahmen / Ausgaben die Grenzgänger betreffend doch sehr aufschlussreich: Pflegeversicherung: 32,9% / 1,9%. ; Krankenkasse: 33,9% / 16%; ADEM: ? / ? Pensionskasse 42,8% / 25,5% (wobei unter den Auslandspensionären auch viele portugiesische Rückwanderer sind) ect. Fazit: die "charges soziales" werden von allen Beschäftigten erwirtschaftet, aber asymmetrisch verteilt.... Und dafür ist die Politik verantwortlich und nicht zuletzt der Wähler.

armand
4. Januar 2018 - 11.40

jeder arbeitnehmer in luxemburg (ob gebietsansässig oder grenzgänger) muss "charges sociales" berappen. dafür hat er anrecht auf zurückerstattung der arztkosten/lohnausfall, gewährung einer pension usw.. der arbeitgeber + staat übernimmt der 2/3 dieser charges sociales. warum man jetzt grenzgängern besonders danken soll weiss ich nciht, sie werden wie jeder andere behandelt. da unsere löhne und pensionen ja bedeutend höher sind als im nahen ausland ist das ja kein schlechter deal, oder?

Werner B.
4. Januar 2018 - 10.34

Bravo, endlich mal ein sachlicher Beitrag über die Grenzgänger. Ganz offensichtlich ist das Unfall, Kranken und Pflegeversicherungssystem überhaupt nur noch dank der Grenzgänger finanzierbar. Auch alle anderen sozialen Wohltaten würden ohne die Grenzgänger ziemlich mager ausfallen. Vielen Dank liebe Grenzgänger für eure unersetzlichen Dienste die ihr in unserem Land jeden Tag leistet.