DeutschlandGrenzen öffnen für Luxemburger – ein bisschen: Ehepartner dürfen wieder einreisen

Deutschland / Grenzen öffnen für Luxemburger – ein bisschen: Ehepartner dürfen wieder einreisen
Beamte der Bundespolizei kontrollieren einen Autofahrer (Symbolfoto) Foto: dpa/Christoph Reichwein

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Ehepartner, von denen einer in Luxemburg und der andere in Deutschland lebt, können sich nun wieder besuchen. Das Bundesinnenministerium hat am Freitag überraschend entsprechende Lockerungen bei den Grenzkontrollen bekannt gegeben.

Eher durch Zufall ist am Freitag eine Lockerung bei den Einreisekontrollen an den Grenzen zu Deutschland bekannt geworden. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, teilte auf die Frage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz in Berlin mit, dass der Besuch enger Familienangehöriger oder Lebenspartner jenseits der Grenze wieder möglich sei. Bislang galt dies nicht als triftiger Einreisegrund.

Das hat in der Praxis dazu geführt, dass etwa in Luxemburg lebende Personen nicht ihre diesseits der Grenze lebenden Ehepartner besuchen durften. In den vergangenen Wochen sei aufgefallen, dass es an den Grenzen uneinheitliche Regelungen gegeben habe, sagte der Ministeriumssprecher. Daher habe man jetzt „nachgeregelt“.

Demnach ist die Bundespolizei bereits am 17. April in einem entsprechenden Erlass des Bundesinnenministeriums über die Änderung informiert worden. Auf der Seite der Bundespolizei ist aber weiterhin die Rede davon, dass „Besuchsreisen“ nicht gestattet seien. „Dies gilt auch dann, wenn beide Partner in unterschiedlichen Staaten wohnen und arbeiten und sich bisher regelmäßig gegenseitig besucht haben.“ Auch der Besuch der sorgeberechtigten Kinder diesseits der Grenze ist laut Bundespolizei nicht gestattet. Eine Anfrage an die Bundespolizeidirektion in Koblenz, wie die Neuregelung an den Grenzen von Luxemburg gehandhabt wird, blieb bislang unbeantwortet.

„Fehlen der menschlichen Dimension“

Auf der Seite des Bundesinnenministeriums heißt es: „Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist die Einreise zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft, auch über die DEU-Binnengrenze, gestattet. Das Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft wird als triftiger Grund für die Einreise anerkannt.“ Entsprechende Nachweise seien beim Grenzübertritt mitzuführen. Allerdings: „Mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit sollen andere Lebenspartnerschaften ohne Trauschein grundsätzlich jedoch kein triftiger Grund im Sinne des Einreiseregimes sein.“

Der Eifeler CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder hatte sich vergangene Woche diesbezüglich an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt. Er forderte, die Regelungen für grenzüberschreitende Privatreisen anzupassen und die Einreise zu Besuchen enger Familienangehöriger und Lebenspartner zu gestatten. „Mir fehlt bei den derzeitigen Regelungen die menschliche Dimension“, sagte Schnieder. „Wenn ein Vater seine Tochter fast zwei Monate nicht sehen darf oder eine Tochter nicht nach Deutschland einreisen darf, um ihre pflegebedürftige Mutter zu unterstützen, ist dies der Gesundheit sicherlich nicht förderlich. Diese menschlichen Aspekte müssen bei den Grenzkontrollen stärker in den Blick genommen werden.“ In diesem Zusammenhang hat sich der CDU-Politiker erneut für ein rasches Ende der Grenzkontrollen ausgesprochen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei volksfreund.de.

HTK
25. April 2020 - 9.21

Warum trägt diese freundliche Polizistin keine Maske? Aber vielleicht ist sie ja mit dem Fahrer des Wagens verheiratet. Die Krise treibt die tollsten Blüten.

J.Scholer
25. April 2020 - 8.41

Minister Seehofer und co zeigen europäische Solidarität. Gelebtes Europa