„Wou si mer dann?“ – Generalstaatsanwältin Martine Solovieff nimmt Stellung zu den Vorwürfen

„Wou si mer dann?“ – Generalstaatsanwältin Martine Solovieff nimmt Stellung zu den Vorwürfen
Generalstaatsanwältin Martine Solovieff

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In Luxemburg herrscht strikte Gewaltentrennung. Die Regierung soll Gesetze vorschlagen, das Parlament sie absegnen und die Justiz darauf achten, dass wer sie bricht, bestraft wird. Doch die Linie zwischen den verschiedenen Mächten scheint zu verschwimmen – zumindest in den Augen der CSV. Nachdem ein erster Brief von Generalstaatsanwältin Martine Solovieff und des Präsidenten des höchsten Gerichtshof, Jean-Claude Wiwinius, an Parlamentspräsident Fernand Etgen vor zwei Wochen für Stirnrunzeln sorgte, ist RTL ein neuer Brief zugespielt worden.

Wie das Medienunternehmen am Montagmorgen meldet, habe sich der CSV-Abgeordnete Félix Eischen am 25. Juni per Brief an die Staatsanwaltschaft gewandt. Angehängt an die Nachricht war ein Audit über den Filmfong. In diesem Dokument vermutet der Abgeordnete Beweise für Rechtsverstöße gefunden zu haben. Daher ist es seine Pflicht diese Informationen an die Justiz weiterzuleiten.

Die Generalstaatsanwältin antwortet und erkundigt sich nach der Herkunft dieser Informationen. Doch Parlamentsabgeordnete müssen ihre Quellen nicht offen legen. Das sei seit dem Urteil „Gast Gibéryen“ entschieden, argumentiert CSV-Fraktionschefin Martine Hansen.  Laut RTL findet auch Parlamentspräsident Fernand Etgen den Brief der Justiz fragwürdig. Es sei seltsam, sich nach der Herkunft des Dokuments zu erkundigen. Besonders da in einer Antwort des Medienministers Xavier Bettel auf eine parlamentarische Frage klar hervorgeht, dass den Mitgliedern der Digitalisierungskommission der Audit-Report weitergeleitet wurde.

Die Generalstaatsanwältin Martine Solovieff nahm am Montag Mittag in einem Interview mit RTL Stellung zu den Vorwürfen: „Mir ist es egal wer Felix Eischen dieses Dokument, auf das er sich beruft, hat zukommen lassen. Mir geht es rein um die Legalität des Dokumentes.“ Sonst könnten die gesamten Ermittlungen aufgrund eines Prozedurfehlers  angezweifelt werden, erklärt die Generalstaatsanwältin.

Auch zum Brief an Parlamentspräsident Fernand Etgen, in dem die zahlreichen parlamentarischen Anfragen der CSV-Abgeordneten Laurent Mosar und Gilles Roth kritisiert wurden, erklärte sich Martine Solovieff und kritisierte einen früheren Mitarbeiter scharf: „Es handelt sich hierbei um eine ganz konkrete Anfrage, Nr. 1065, zum „Casier secret“.“

Diese basiert auf einem Facebook-Post eines früheren Mitarbeiters, wo man sich die Frage stellen kann ob der jemals in der Justiz gearbeitet hat. „Wou si mär dann hei?“, echauffierte sich Martine Solovieff.

„Wir sind weiterhin bereit Stellung zu nehmen, jedoch nicht auf diesem Niveau“, sagt die Generalstaatsanwältin. Die Justiz sah ihre Integrität in Frage gestellt, deshalb auch diese Reaktion, so Solovieff weiter.

Jeannot
31. Oktober 2019 - 9.46

Eis justiz ass net me i wat se woer gesetzeran verfassung gin an mengen aen net mei direkt angehelen zb. Sie preedechen un leit dobaussen sie sollen een savoir viwre op recht haalen mai wann ech een mensch virun engem bandit hellefen an ech dem eng bluddeg nues schloen dann ginn ech bestroft an den anaren leeft frei eraus wou sinn do nach ausfeerung vun eisen gestzer dat hei ass nemmen een vun villen aneren.frohen mech heinsdo em waat geet et ass et macht oder villeicht geld.

Nomi
29. Oktober 2019 - 13.46

Vlaicht haett d'Justiz besser de Mond ze haalen an hir Arbecht am Senn vun der Verfassung an den Gestzer ze machen !

René Charles
28. Oktober 2019 - 17.23

Ët gin Politiker déi sin dauernd méi am Wahlkampfmodus amgaang wéi an deem wat dem Bierger an dem Land géif déngen.

Wester Gust
28. Oktober 2019 - 13.52

Die Justiz soll sich nicht so aufblasen, und von Recht und Gesetz reden. Alle Akteure unserer Justiz haben per aufgeblasenen feierlichen Eid geschworen die Verfassung zu achten. Und Artikel 89 unserer Verfassung schreibt vor, dass alle Urteile begründet werden müssten. Doch zwischen 1959 und 1974 wurden die Adoptionsurteile nicht begründet ( Artikel 364 & 365 des damaligen Code civil). Das Grausame war dabei, dass unsere Justiz eine Fehlgeburt als DESCENDANT LEGITIME PREDECEDE einstufte, was moralisch äußerst fragwürdig war, und dem Advokaten die Ablehnung der Adoption nur mündlich angedeutet wurde. Machten sich die implizierten Magistraten da nicht eines Meineides schuldig??

Fred Reinertz Barriera z.Z London
28. Oktober 2019 - 10.16

Die Justiz scheint also noch nicht zu wissen was sie selbst also entschieden hat, es ist klar dass die Abgeordneten ihre Quellen nicht preisgeben müssen, oder will die Justiz jetzt der Legislative vorschreiben wie und was sie macht.....das wäre das Ende unserer parlamentarischen Verfassung...! Die Generalstaatsanwältin sollte sich nicht in die Legislative einmischen!

Epikur
28. Oktober 2019 - 10.15

Martine Solovieff gehört als Staatsanwältin zur Exekutive, Jean-Claude Wiwinius als Richter zur Judikative, und sie schreiben einen gemeinsamen Brief an Fernand Etgen, der als Abgeordneter zur Legislative gehört. Das muss Fragen aufwerfen.