Schneider befürwortet „Tiers payant“ für alle

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Sozialminister Romain Schneider lud am Dienstag zu einem Ausblick auf die anstehenden Aktivitäten im Bereich der sozialen Sicherheit. Unter anderem konnte er den Ankauf von vier IRM-Geräten ankündigen und sprach sich für eine schrittweise Generalisierung des sog. „Tiers payant“ aus.

Er nutzte die Pressekonferenz am Dienstag aber auch, um auf die Reform der Pflegeversicherung einzugehen, die seit dem 1. Januar in Kraft ist, und um diesbezüglich offensichtliche Missverständnisse auszuräumen. So war vielfach die Kritik formuliert worden, die beliebten begleitenden Einkaufshilfen für Pflegebedürftige seien abgeschafft worden. Dies sei nicht der Fall, so Schneider: Sinn und Zweck der Reform sei es gewesen, das System flexibler zu gestalten, „eines der besten Pflegeversicherungssysteme weltweit“ im Interesse der Nutzer qualitativ weiter zu verbessern und abzusichern, ohne an seinen Grundpfeilern zu rütteln.

Im Rahmen des neu geschaffenen sog. „Cadre intégré“ sei es immer noch möglich, die Leistung „Courses-achats“, also begleitetes Einkaufen, in Anspruch zu nehmen. Allerdings hätten wohl einige Dienstleister des Sektors dies falsch verstanden. Die Lage müsste sich demnach in den kommenden Wochen normalisieren und das Angebot wieder zur Verfügung stehen. Im Übrigen verweist der Sozialminister darauf, dass erhöhte Pensionspreise, die von verschiedenen Anbietern seit Kurzem verlangt würden, unabhängig von der Reform seien. Die Dienstleister würden keine roten Zahlen schreiben und wenn doch, so stünden staatliche Mechanismen zur Verfügung um diese auszugleichen; entsprechende Geldreserven seien vorhanden.

Verbesserte Kollektivverträge im Sozialbereich

In einem Dreimonatsrhythmus würden Ministerium, der Dachverband der Dienstleister Copas und die Gewerkschaften sich treffen, um regelmäßig Bilanz der Reform zu ziehen. Das reformierte System, so Schneider weiter, habe sowohl Erleichterungen für die Anbieter als auch für die Nutzer gebracht. In seinem Rückblick ging der Sozialminister ebenfalls auf die verbesserten Kollektivverträge im Krankenhaus- und im Sozialbereich ein. Der Staat habe seine finanzielle Versprechen gehalten und so konnten rund zehnprozentige Lohnverbesserungen umgesetzt werden.

Was anstehende Pläne des Sozialministers betrifft, so stehe die Reform des Mutualitätengesetzes an; eine Anpassung des Textes von 1961 dränge sich auf. Der Hauptzweck der entsprechenden Vereinigungen, die kollektive Solidarität, werde durch die Reform gestärkt. Die Arbeiten zum Text würden demnächst in der zuständigen parlamentarischen Kommission aufgenommen.

Auch die Zusatzrentenversicherungen würden im angelaufenen Jahr reformiert. Der entsprechende Gesetzestext wurde am 7. März 2017 deponiert und die Arbeiten in der Kommission würden demnächst anlaufen. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung einer EU-Direktive, die den Bedürfnissen verschiedener Sektoren (etwa liberalen Berufen) Rechnung trage. Romain Schneider ging weiter auf den „Fonds de compensation“ der Pensionskasse, also die Gelder der Rentenreserve ein, der in seltener Transparenz verwaltet werde und verantwortungsvollen und nachhaltigen Kriterien genüge. Er strich die unlängst beschlossenen höheren Investitionen mit Fonds-Geldern in den einheimischen sozial bezuschussten Immobilienmarkt hervor.

Verlängerung der 52-Wochen-Regelung

Was die Krankenkasse und ihre Leistungen betrifft, so kündigte der Minister neben den jüngst beschlossenen Leistungsverbesserungen (etwa die vollständige Übernahme für Behandlungskosten bei Minderjährigen) weitere Maßnahmen im Bereich der Sehhilfen und der Zahnmedizin an, die kurzfristig umgesetzt werden könnten. Im Haushalt 2019/2020 würden Ausgaben für vier neue IRM-Geräte eingeschrieben werden, so Schneider, der sich dadurch eine Verkürzung der Wartezeiten erwartet.

Auch der „Tiers payant“, der bislang nur für sozial Schwache besteht, könne generalisiert werden, so der Minister. Er jedenfalls sehe dies als „gute Sache“, eine entsprechende Debatte finde am 26. Februar im Parlament statt, nachdem eine diesbezügliche elektronische Petition von 7.300 Bürgern unterzeichnet wurde. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme müsse allerdings etappenweise und im Gespräch mit den Betroffenen (CNS, Ärzteschaft und Sozialpartner) geschehen.

Ein prinzipielles Abkommen zwischen UEL und OGBL erlaube es, die 52-Wochen-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen um 26 Wochen zu verlängern; bislang wurde ein krank geschriebener Arbeitnehmer während einer Referenzperiode von 104 Wochen nach 52 Wochen automatisch entlassen. Auch die sog. therapeutische Teilzeitarbeit werde reformiert. Ein sanfter Neueinstieg in das Berufsleben werde dadurch ermöglicht.