Bürger ziehen vor GerichtGemeinde Esch muss Legalität der Strassenpoller nachweisen

Bürger ziehen vor Gericht / Gemeinde Esch muss Legalität der Strassenpoller nachweisen
Seit September 2019 nervt dieser Poller im oberen Teil der Alzettestraße die Einwohner. Ab Januar geht es vor Gericht um die Frage, ob er überhaupt legal ist. Bürger haben Klage gegen die Gemeinde Esch eingereicht. Foto: Editpress/Alain Rischard

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Ein Straßenpoller im oberen Teil der Alzette-Straße verhindert, dass Bewohner der Pierre-Claude-Straße mit ihrem Auto zu ihren Häusern gelangen oder Lieferungen entgegennehmen können. Bislang wehrt sich die Gemeinde dagegen, den betroffenen Bürgern einen Zugangsbadge zu gewähren. Diese ziehen nun vor Gericht und stellen die Legalität des Pollers infrage.

Darf eine Gemeinde den Zugang zu einer Wohnstraße versperren? So einschränken, dass das Leben der dort wohnenden Menschen empfindlich gestört wird? Dass beispielsweise Firmen, die jetzt im Winter Brennholz oder Heizöl liefern, nicht mehr bis zur Haustür der Kunden kommen? Dass Handwerker ihr ganzes Material von weit entfernt herbeischleppen müssen? Oder dass die Einwohner ihre Einkäufe nicht mehr vor ihrer Haustür abladen oder einen Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht mehr aus- und einsteigen lassen können?

So absurd das klingen mag: Ja, das geht! Die Gemeinde Esch liefert gerade den Beweis. Es geht um die Straße, in der das ehemalige Kino Ariston liegt, die rue Pierre Claude.

Gericht als einziger Ausweg

Ein Straßenpoller im obersten Teil der Alzette-Straße (Kreuzung bd. Prince Henri) verhindert nämlich seit September, dass die Bewohner dieser Straße mit ihrem Wagen bis vor ihre Haustür gelangen können.
Alle Bewohner, bis auf vermutlich einen. Dieser Bürger hat in der Straße eine Garage und dürfte deshalb einen Badge haben, um den Poller rauf- und runterzufahren. Warum aber nicht alle Einwohner? Die Frage ist legitim, besonders da es sich nicht um Hunderte handelt, sondern um rund 15.

Zwei dieser Bürger bringen die Sache nun vor Gericht. Eigentlich war der Fall für Donnerstagmorgen vorgesehen, musste aber aufgrund der Anzahl der Dossiers auf den 9. Januar verschoben werden. Dann wird er vor dem Schnellgericht in Luxemburg-Stadt verhandelt. Den Weg vors Gericht haben die Bürger nur gewählt, weil sie, außer die Situation stillschweigend zu erdulden, keinen anderen Weg mehr gesehen haben.

Per Badge kann der Poller eingefahren werden. Das Problem: Nur die Anwohner mit Garage bekommen einen.   
Per Badge kann der Poller eingefahren werden. Das Problem: Nur die Anwohner mit Garage bekommen einen.    Foto: Editpress/Alain Rischard

Sie haben alles unternommen. Seit März 2017, seit Beginn der Arbeiten im oberen Teil der Alzette-Straße, bemühen sich die Anwohner bei verschiedenen Diensten der Escher Gemeinde um Informationen, was die Viabilität in ihrer Straße angeht. Zwei Jahre lang gab es keine konkreten Antworten der Gemeinde, was dann auch eine Anfechtbarkeit der Entscheidungen unmöglich machte. Mitte Juli 2019 teilte die Gemeinde Esch mit, dass ein Straßenpoller errichtet werde. In einer zweiten Mitteilung an die Bewohner der betroffenen Straßen hieß es, dass der Poller ab dem 16. September in Betrieb sei. Jemanden vor vollendete Tatsachen stellen, dürfte man so etwas nennen.

Frage der Legalität

Die Bewohner sind auch im Rathaus vorstellig geworden, um einen Badge zu bekommen. Das alles geschah, wie ihr Anwalt betont, in einem konstruktiven und wohlwollenden Geist.
Doch der Badge blieb den Bewohnern versagt. Mit der Begründung, dass sie ja keine Garage in der rue Pierre Claude hätten. Andere schriftliche Anfragen der Kläger an die Gemeinde blieben unbeantwortet. Einer der Kläger bewegte sich nochmals zur Gemeinde, wo ihm am 2. September das Verkehrsreglement von März 2018 ausgehändigt wurde.

 
Allerdings geht auf den drei Seiten dieses Reglements, welche die Pierre-Claude-Straße betreffen, nirgends die Rede von einem Straßenpoller. Anderseits wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anwohner und Lieferanten von der Vollsperrung ausgenommen sind, zwischen 8 und 18 Uhr.

Wenn aber Anwohner und Lieferanten als Ausnahme anerkannt werden, und trotzdem durch den Poller daran gehindert werden, in ihre Straße zu gelangen, dann stimmt etwas nicht. Zumindest stellt sich die Frage nach der Legitimität des Straßenpollers. Abwegig ist es dann nicht, zu behaupten, dass der Poller, da nicht im Reglement vorgesehen, nichts dort zu suchen hat, also illegal ist. Genau darum wird es Anfang Januar vor Gericht gehen.

Blaat Gaston
23. Januar 2020 - 18.36

Gegen den Feind der mein Leben bedroht habe ich eine Überlebenschance . Gegen einen überfüssigen , sinn -und gesetzlosen nicht im Gemeinde Reglement vorgesehenen POLLER der wenn mein Leben und das meiner Nachbarn in der Pierre Claudestrasse an dem unerbittlichen Sekunden Rettungsfaden hängt ist jedoch kein Mittel gewachsen. Es sei denn, die eingeschalteten Staats-und Innenminister wūrden ihre Pflicht ausūben und neuen unerfahrenen Stadtdirigenten ihr Handwerk beibringen. Den Respekt vor ihren der Verfassung nach Herren zu fordern ist heute ein sinnloses Anliegen, da Respekt nicht mehr in der Schule gelehrt wird.