ÜberblickGeltende Maßnahmen, geplante Änderungen: Welche Corona-Regeln ab wann gelten

Überblick / Geltende Maßnahmen, geplante Änderungen: Welche Corona-Regeln ab wann gelten
 Foto: Editpress/Tania Feller

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Fast wöchentlich werden die Corona-Maßnahmen angepasst. Den Überblick zu behalten ist nicht einfach, weswegen wir die momentan gültigen Maßnahmen und die angekündigten Änderungen noch einmal zusammengefasst haben. Ab dem 14. Januar können sich einmal geimpfte Personen in fünf von der Armee betriebenen Testzentren testen lassen.

Geltende Maßnahmen

Im Horeca-Bereich gilt derzeit eine Sperrstunde ab 23 Uhr und das 2G+-System. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zu Restaurants und Cafés haben. Für Personen, die keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist auch ein zusätzlicher Schnelltest vor Ort nötig.

3G/2G (+)

3G steht für geimpft, genesen oder getestet. Das bedeutet, dass nur Personen, die eine der drei Bedingungen erfüllen, Zugang zu den unter Einschränkungen stehenden Bereichen erhalten. Beim 2G-System werden nur geimpfte oder genesene Personen zugelassen. Die Plus-Regelung besagt, dass jede Person, die keine Auffrischungsimpfung, also den sogenannten Booster hat, noch einen zusätzlichen Schnelltest vor Ort machen muss.

Auch bei größeren Menschenansammlungen sollen nur noch genesene, geimpfte oder geboosterte Personen Zutritt erhalten. Ab zehn Personen gilt eine 2G-Pflicht, bei über 20 Personen gilt das 2G+-Gebot. Will der Veranstalter auf die Schnelltests verzichten, gilt während der Veranstaltung eine Maskenpflicht. Zudem müssen stets zwei Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 21 und 200 muss der Gesundheitsdirektion ein sanitäres Konzept vorgelegt werden. Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern sind vorerst nicht mehr erlaubt.

Für akkreditierte Sportvereine gelten etwas weniger strenge Regeln. Wenn weniger als zehn Personen zusammen Sport treiben, gelten keine Restriktionen. Wenn mehr als zehn Personen zusammenkommen, gilt für Sportler, Trainer und Schiedsrichter zwischen 12 und 19 Jahren die 3G-Regel. Für Sportler, Trainer und Schiedsrichter über 19 Jahren gilt die 2G+-Regel – wenn keine Auffrischungsimpfung vorliegt, muss ein zusätzlicher Schnelltest vor Ort durchgeführt werden. Für andere sportliche oder kulturelle Veranstaltungen gilt das 3G+-System für Personen zwischen 12 und 19 Jahren. Für alle Personen über 19 gilt 2G+.

Seit Wiederaufnahme des Unterrichts im Januar gilt in allen Schulen zudem eine Maskenpflicht.


Geplante Änderungen

Die Regierung hat am Mittwoch nach einer Sitzung des Regierungsrates angekündigt, dass weitere Änderungen am Covid-Gesetz vorgenommen werden sollen. Die Änderungen treten aber erst dann in Kraft, wenn das Luxemburger Parlament darüber abgestimmt hat. Das soll schon nächste Woche der Fall sein.

Die Isolationsdauer von Geimpften, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, wird dann von aktuell zehn auf sechs Tage heruntergeschraubt. Voraussetzung für die Verkürzung ist allerdings, dass der jeweilige Schnelltest am fünften sowie am sechsten Tag negativ ausfällt. 

Zudem sollen die Impfbescheinigungen im Großherzogtum eine allgemeine Gültigkeit von neun Monaten bekommen. Die 270 Tage gelten ab dem Tag, an dem das Impfschema eines Menschen vervollständigt wurde. Bisher hatten Impfbescheinigungen kein Ablaufdatum. Die Luxemburger Regierung hatte sich auf EU-Ebene für eine Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten eingesetzt – die EU-Kommission hat nun ihren Vorschlag mit einer Gültigkeitsdauer von neun Monaten durchgesetzt.

Eine weitere Änderung, die mit dem neuen Covid-Gesetz erfolgen soll, ist die Anpassung der Covid-Check-2G+-Regelung. Folgende Personen sollen künftig von der Testpflicht des 2G+ befreit werden:

  • Menschen mit einem vollständigen Impfplan, der weniger als 180 Tage alt ist
  • Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • Genesene, die über eine entsprechende Bescheinigung verfügen

Test- und Impfzentren

In Luxemburg gibt es derzeit mehrere Möglichkeiten, sich impfen zu lassen. In Luxemburg befinden sich mit den Impfzentren in der Victor-Hugo-Halle und auf Findel gleich zwei Zentren. In Esch/Alzette und Ettelbrück befinden sich zwei weitere Impfzentren, ein fünftes soll einer Ankündigung des CSV-Abgeordneten und Grevenmacher Bürgermeisters Léon Gloden zufolge in Grevenmacher eröffnet werden. Das Gesundheitsministerium konnte diese Information bis Redaktionsschluss nicht offiziell bestätigen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich bei einem Hausarzt oder in den Pop-up-Impfzentren impfen zu lassen. Welche Hausärzte an welchen Daten das Corona-Vakzin verabreichen und wo die Pop-up-Impfzentren ihre Türen öffnen, kann auf www.impfen.lu geprüft werden.

Arbeitnehmer, die bereits eine Impfdosis bekommen haben, können sich ab dem 14. Januar gratis testen lassen. Das teilt das Verteidigungsministerium in einer Pressemitteilung mit. Einmal geimpfte Personen erhalten 20 Codes, mit denen sie Termine für einen gratis zertifizierten Schnelltest vereinbaren können. Diese Termine können auf der ab dem 10. Januar freigeschalteten Webseite www.covidtesting.lu festgelegt und in einem der fünf von der Armee betriebenen Testzentren wahrgenommen werden. Die zertifizierten Tests sind für jeweils 24 Stunden gültig.

Diese Testzentren befinden sich auf dem Parkplatz der LuxExpo auf Kirchberg, auf dem Park and Ride in Howald, auf dem Parkplatz beim Kreisverkehr Raemerich, in der Industriezone ‚Fridhaff‘ und beim Kulturzentrum in Junglinster. Die Testzentren sind ab dem 15. Januar von montags bis donnertags von 6 bis 20 Uhr und freitags von 6 bis 13 Uhr und von 16 bis 20 Uhr geöffnet. Samstags kann man sich von 6 bis 10 Uhr und von 16 bis 20 Uhr, sonntags von 6 bis 10 Uhr und von 13 bis 20 Uhr testen lassen. Insgesamt sollen 200 Soldaten der Armee in den Testzentren zum Einsatz kommen. 


Steigende Infektionszahlen

Mit über 2.000 Coronainfektionen hat Luxemburg am Mittwoch einen erneuten Rekordwert registriert. Für den Virologen Claude Muller kommt diese Entwicklung wenig überraschend. „Ich glaube schon, dass die Menschen sich dort seriös verhalten haben, aber jetzt schlägt die Omikron-Variante durch“, sagte Muller am Mittwochabend gegenüber dem Tageblatt. Das könne man auch im Ausland beobachten. „In Frankreich gab es über 300.000 Neuinfektionen an einem Tag und in den USA über eine Million – wir können nicht erwarten, dass Luxemburg verschont bleibt.“

Der Experte geht jedoch davon aus, dass sich die hohe Inzidenz in wenigen Wochen in den Krankenhäusern bemerkbar machen werde. Bisher seien die Krankenhäuser noch größtenteils verschont geblieben – wohl auch dank der Wirkung der Impfung. „Bei einem Verhältnis von einem Geimpften zu drei Ungeimpften auf der Intensivstation und bei etwa viermal so vielen Geimpften wie Ungeimpften in der Bevölkerung ergibt sich ein Schutz vor einer sehr schweren Erkrankung von eins zu zwölf – also ein Schutz von über 90 Prozent“, so der Virologe.