Justiz-BerufungsprozessGeldstrafe für Gaston Vogel gefordert

Justiz-Berufungsprozess / Geldstrafe für Gaston Vogel gefordert
Berufungsgericht Luxemburg: Es geht um die Frage, ob sich Anwalt Gaston Vogel mit einem Brief des Aufrufs zum Hass und der Diskriminierung schuldig gemacht hat Foto: Editpress/Julien Garroy

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Aufruf zu Hass und Diskriminierung wird Anwalt Gaston Vogel vorgeworfen. In erster Instanz freigesprochen, musste er sich diese Woche vor dem Berufungsgericht verantworten. Im Mittelpunkt steht ein sieben Jahre alter Brief.

Es geht um einen offenen Brief von Me Gaston Vogel. In diesem prangert der Anwalt im August 2015 (!) die in seinen Augen seit vielen Jahren andauernden Missstände rund um ein gewisses Bettlertum auf dem Gebiet der Hauptstadt an. Vor Gericht spricht er von Belästigung und Menschenhandel durch organisierte Bettlergruppen. Sein Schreiben scheint Ausdruck eines Ras-le-bol – und ist kein Liebesbrief.

Der offene Brief hatte zur Anklage gegen Gaston Vogel sowie gegen die Medienhäuser RTL und „Lëtzebuerger Journal“ geführt, welche den Brief aufgegriffen und weiterverbreitet hatten.

Der Angeklagte habe sich als Jurist und Anwalt seiner Worte bewusst sein müssen, so die Generalstaatsanwältin im Berufungsverfahren. Für Me Vogel fordert sie deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro. Was die Medienvertreter anbelangt, fordert sie eine Aussetzung der Urteilsverkündung. Das bedeutet, dass wohl eine Mitschuld erkannt worden sei, diese aber nicht bestraft werde.

Aufruf zu Hass und Diskriminierung lauten die Vorwürfe, und die genannten Medien hätten diesen Aufruf unkommentiert weiterverbreitet. In erster Instanz gab es im November 2021 einen Freispruch für alle Beteiligten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Einspruch gegen das Urteil eingelegt.

Der Berufungsprozess hat nichts wesentlich Neues hervorgebracht. Wieder ging es um die Frage, welche Bettler genau der Schreiber des offenen Briefes visiert habe. War es ein Rundumschlag oder eine bestimmte Gruppe? Die Verteidigung des Hauptangeklagten und er selbst haben zu verstehen gegeben, dass es nicht im Geringsten darum gegangen sei, zu Hass oder Diskriminierung aufzurufen. Ihm sei sozusagen der Kragen geplatzt, weil sich vor dem Eingang seiner Kanzlei öfters Bettler niedergelassen hätten und, so kann man es verstehen, etwas zurückgelassen hätten, was man am Morgen danach nicht finden möchte. Er habe den Brief aber auch geschrieben, um auf eine Situation aufmerksam zu machen, gegen die niemand etwas unternommen habe.

Im Berufungsprozess ging es natürlich auch wieder um die Frage der Pressefreiheit. Nein, die Medien hätten sich nicht an einem Aufruf zu Hass beteiligt, da der Brief von Gaston Vogel kein Aufruf zu Hass sei, so Me Pol Urbany, der Verteidiger von RTL.

Die Presse habe ein Recht, zu informieren, wenn es um gesellschaftliche Probleme und um öffentliche Ordnung und Störung derselben gehe. Ja, das sei natürlich ein brisantes Thema, aber Medien dürften nicht nur, sondern hätten die Verpflichtung, über etwas zu berichten, das sich in der Öffentlichkeit zutrage, keine Fake-News, sondern Fakten seien – und was bis heute die Menschen beschäftige.

In einem Interview zu den Vorwürfen hat Me Urbany gesagt: „Die freie Meinungsäußerung und die Arbeit der Medien dürfen so wenig wie möglich beschnitten werden, eben um jegliche Form von Einschüchterung zu verhindern.“ Im Übrigen ist er der Meinung, dass der gegen die Presse gerichtete Vorwurf im Strafgesetzbuch eigentlich nicht vorgesehen sei und folglich nicht bestraft werden könne.

Das Urteil ergeht am 17. Januar.

dita.lu
20. November 2022 - 12.48

ët ass kniwwelech wann een op dësen Artikel ee Kommentar oofgët, ma ëch mengen mir hätten All esou eng Reaktion wéi de Maître, mër därfen sëcherlech och mol hart denken, awer dem Maître ass dat nët erlaabt, fiirwat, hien huet jo nëmme just d'Wouerecht geschriwwen, an zum Ausdrock bruecht, genau esou wéi wann all Aaneren sëch opgereegt hät wann Een, viiru seng Hausdiir gekatzt krit , oder seng Nouet do mëcht. Wann ëch duerech d'Groussgaass gin, hun ëch och nët gär wann een vun alle Säiten beheecht gët, dat huet Näicht mat Onfrëndlechkeet oder soss Eppes ze din, dat geet engem op Strëmp, dat sollt nët erlaabt sën, wann een dann awer Eppes ënnerhëlt, dann ass Een ee Rassist. Schlëmm genug, wa mër dat zouloossen. Dat de Maître mol hei ans do aus der Këscht sprengt, dann ass gewéinlech Eppes drun, an dann huet hien och Recht, mir missten All rëm léieren mol ons Meenung ze soen, a Plaatz ëmmer nëmmen mam Kapp nikken, dat wär nëmme normal, mä leider ass ët nët esou, schoud .. d'Welt wär dann méi éierlech, oder..

JJ
20. November 2022 - 10.27

Wenn man heute Missstände anprangert ist man schnell ein schwarzes Schaf. Landstreicherei stand einmal unter Strafe,heute haben wir organisierte Gruppen von Gammlern die unsere Städte zieren. Was die Generalstaatsanwältin wohl denken würde,wenn SIE diese Leute vor ihrer Haustür lungern hätte? Von meiner Seite aus jedenfalls: " Bravo Me Vogel." Lassen wir uns nicht den Mund verbieten.