Fortschritte beim „Reclassement“

Fortschritte beim „Reclassement“
Die Exekutivmitglieder des OGBL Jean-Claude Bernardini, Carlos Pereira und Nora Back (v.l.) stellten die Fortschritte vor. Foto: Editpress/D.Sylvestre

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Die Gesetzgebung zum „Reclassement“ ist recht kompliziert: Aktueller legaler Stand ist ein Gesetz aus dem Jahr 2016, das nach mehrfachen Anpassungen diverser Texte aus den Vorjahren entstand. Doch auch dieses zeigt eine Reihe von Unzulänglichkeiten.

Laut OGBL, der am Mittwoch mit Beschäftigungsminister Nicolas Schmit zusammengetroffen ist, könnte nun nachgebessert werden, und das im Idealfall noch vor der Parlamentswahl.

Es gibt zwei Arten des „Reclassement“ von Arbeitnehmern. Zum einen die interne Reklassierung, bei der ein Arbeitnehmer, der gesundheitlich angeschlagen ist, im Betrieb bleibt und andere Aufgaben bzw. andere Arbeitszeiten erhält. Der Lohnunterschied wird dabei vom „Fonds pour l’emploi“ übernommen. Zum anderen gibt es die externe Reklassierung, bei der die betroffene Person während einer Übergangszeit (bis zwei Jahre) Arbeitslosengeld bekommt und danach künftig eine Summe, die dem „Chômage“-Beitrag entspricht. Bislang mussten sich die Betroffenen nach dem Ablauf der Übergangsfrist mit einer monatlichen Überweisung in Höhe der Invalidenrente begnügen.

Kompetenzen der Arbeitsmedizin werden erweitert

Reklassierte Arbeitnehmer erhielten bislang auch, abgesehen vom Index und den gesetzlichen Anpassungen, keine Lohnerhöhungen mehr. Wenn im Unternehmen etwa ein besserer Kollektivvertrag abgeschlossen wurde, passten die Arbeitgeber die von ihnen an den Reklassierten gezahlte Summe zwar entsprechend an; der „Fonds pour l’emploi“ zahlte dann allerdings weniger.

Wenn der neue Text verabschiedet wird, steigen bei Lohnerhöhungen auch die Zuwendungen für die Reklassierten, was besonders das Personal aus den Krankenhäusern freuen dürfte. Von dem jüngst abgeschlossenen Kollektivvertrag konnten sie bislang nicht profitieren. Sollte das Gesetz gemäß den Vorstellungen von Schmit verabschiedet werden, so werden ihre Löhne – zwar nicht rückwirkend, aber immerhin – angepasst werden.

Weiter werden die Kompetenzen bzw. der Spielraum der Arbeitsmedizin erweitert; die Bedingung, dass diese Institution nur einen Arbeitnehmer reklassieren kann, wenn dieser mindestens 20 Jahre einen sog. Risikoposten besetzte, fällt unter anderem weg.

„Großer Schritt nach vorne“

Daneben umfasst das Resultat der vielen Gespräche zwischen OGBL und Schmit weitere technische Verbesserungen, die laut Carlos Pereira einen „großen Schritt nach vorne“ bedeuten. Jetzt sei es am Minister, „Gas zu geben“, um eine Verabschiedung der Vorschläge in Gesetzesform noch in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu kriegen.