Recht auf Asyl„Flüchtlingsrot“: Immigrations-Direktion missachtet Grundrechte von Flüchtlingen

Recht auf Asyl / „Flüchtlingsrot“: Immigrations-Direktion missachtet Grundrechte von Flüchtlingen
Wer von der Immigrationsdirektion abgelehnt wird, schafft es nicht einmal ins Flüchtlingsheim. Unser Foto zeigt eine entsprechende Einrichtung in Esch. Foto: Editpress-Archiv

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Der „Lëtzebuerger Flüchtlingsrot“ (LFR) erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen die staatliche Immigrationsdirektion und verkündet, ab sofort Mitarbeiter vor der Verwaltung zu postieren, die Asylbewerber über ihre Rechte aufklären sollen – Rechte, die trotz bereits mehrfach geäußerter Kritik nicht respektiert würden, so die Plattform mehrerer Menschenrechtsorganisationen.

Immer wieder komme es dem LFR zufolge vor, dass Menschen von der offiziellen Stelle abgewiesen werden und ihnen die Bescheinigung, einen Asylantrag stellen zu wollen, verweigert wird. Ohne dieses Papier, das eine Voraussetzung sei, um das Grundrecht auf Asyl in Anspruch nehmen zu können, werde diesen Menschen seit neuestem auch die Möglichkeit genommen, in einem Flüchtlingsheim unterzukommen. Das Argument der Immigrationsdirektion, die Heime seien ausgelastet, lässt der Flüchtlingsrat nicht gelten. Die Zahl der Asylbewerber sei so niedrig wie seit langem nicht mehr.

Der Flüchtlingsrat ist schockiert darüber, dass besonders verletzliche Schutzsuchende – Schwerkranke, Minderjährige, Alte, Gewaltopfer – auf die Straße gesetzt werden, dies unter dem Vorwand, ihr Asylgesuch sei nicht akzeptabel. Während der Corona-Krise habe sich die Lage sogar weiter verschärft. Es gehe nicht an, dass die Immigrationsdirektion eine Vorauswahl treffe und somit das allgemeine Asylrecht infrage stelle.

Die Arbeit der Immigrationsdirektion vergleicht der LFR mit jener der Polizei, die jede Klage aufnehmen müsse, auch wenn der einzelne Beamte davon überzeugt sei, dass diese nicht gerechtfertigt sei. Es sei am Staatsanwalt, hierüber zu entscheiden, und ebenso müsse die Immigrationsbehörde jeden Antragssteller in die entsprechende Prozedur zum Asyl aufnehmen.

Keine Vorauswahl der Behörde

Der LFR verweist darauf, dass die Problematik bereits im Januar dieses Jahres aufgegriffen worden war. Der Rat sei bei Außen- und Immigrationsminister Jean Asselborn interveniert; geändert habe sich allerdings nichts. Die sog. „présomption de minorité“ werde nicht respektiert und es würden weiterhin übertriebene Körperdurchsuchungen bei den Flüchtlingen durchgeführt. Auch dies sei dem zuständigen Minister mitgeteilt worden, ohne Resultat. Dabei handele es sich bei diesen Vorgehensweisen ebenfalls um Verstöße gegen die Grundrechte von Flüchtlingen. 

Die Plattform verlangt in einer Pressemitteilung, dass die Behörde ihre Praktiken sofort ändert, und kündigt an, ab sofort Mitarbeiter vor dem Amt zu postieren, um die Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen, vor Ort über ihre Rechte zu informieren und ihnen zu erklären, an welche Organisationen sie sich wenden können, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen. 

Das Immigrationsministerium reagierte am späten Nachmittag und verwies darauf, dass die Beamten der Immigrationsdirektion regelmäßig mit einem Mangel an Respekt und Drohungen konfrontiert seien. Auch während der Corona-Krise würden alle Rechte der Flüchtlinge gewahrt. Allerdings seien zwischen dem 29. Juni und dem 9. Juli keine Asylanträge angenommen worden, da beim „Eurodac“-System technische Probleme aufgetreten seien. Die Betroffenen hätten somit ein weiteres Mal vorstellig werden müssen. Zudem würden sich eine Reihe von potenziellen Antragsstellern dazu entscheiden, auf die Antragsstellung zu verzichten und in ihr Heimatland zurückzukehren, nachdem ihnen die rechtliche Lage erklärt wurde.

zyniker
12. August 2020 - 17.22

@CESHA "De Lëtzebuerger muss sech selwer d’Been stompeg lafen" Looss mer éierlech sin, hien dierf jo och den Auto oder besser de Velo huelen oder esou guer de Bus gratis.

Let‘z happen
12. August 2020 - 17.14

@Jacqueline: Ass dat esou ? En Grondrecht ass all Mensch eng eegen politesch Meenong dierf hun, se vertrieden. Awer je nodeem den um Ruder ass ,den den moraleschen, politischen Wee unget, ass et net esou .

zyniker
12. August 2020 - 16.10

@Nomi Dier huet do eng berechtecht Froh gestallt. An zwar huet ee Letzebuerger deen zu Letzebuerg Asyl ufreet Recht dorop. Zum Beispill een deen vun Esch fortleeft huet deen zu Gréivemaacher Recht op Asyl.

CESHA
12. August 2020 - 14.12

@Nomi: De Lëtzebuerger muss sech selwer d'Been stompeg lafen, wann en eppes vun enger Administratioun wëllt. An op eege Fauscht erausfannen, op wat hien Urecht huet.

Jacqueline
12. August 2020 - 14.06

@Nomi "An waat ass dann mat den Grondrechter vun den Letzeburger ?" Keng Angscht, äert Grondrecht fir eis all Dag mat äre 'Kommentaren' ze belästegen, gëtt net ugeréiert.

Nomi
11. August 2020 - 21.59

An waat ass dann mat den Grondrechter vun den Letzeburger ?