JustizVorwurf der Veruntreuung von Firmengeldern sowie Geldwäsche – Flavio Beccas Urteil fällt am 6. Juli

Justiz / Vorwurf der Veruntreuung von Firmengeldern sowie Geldwäsche – Flavio Beccas Urteil fällt am 6. Juli
Flavio Becca und sein französischer Strafverteidiger Hervé Temime Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Es wird mit Spannung erwartet: das Urteil gegen Flavio Becca. Es fällt am 6. Juli. In erster Instanz, 2021, ist der Luxemburger Geschäftsmann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt worden.

Am 6. Juli sprechen die Richter am Berufungsgericht Luxemburg ein Urteil, auf das nicht nur Flavio Becca gespannt warten dürfte. Dem Luxemburger Unternehmer werden Veruntreuung von Firmengeldern sowie Geldwäsche vorgeworfen. Die Konsequenzen dieses Urteils sind nicht abzusehen.

Am vierten Verhandlungstag, am Montag, ist Me Lydie Lorang unter anderem auf die Tragweite einer Verurteilung ihres Mandanten eingegangen. Sein Spielraum als Geschäftsmann wäre im Falle eines Schuldspruches enorm eingeschränkt. Me Lorang hat sozusagen die systemische Bedeutung des Unternehmers und seiner Firmen hervorgestrichen. Die Frage ist, ob dies die Richter beeinflussen wird. Unrecht sollte Unrecht sein, ganz gleich, wer es begeht.

Allerdings wird auch im Berufungsprozess vor einer Strafkammer nicht wirklich klar, wie das sogenannte „Uhrenprozess“ einzuordnen ist. Unrecht, oder nicht? Alles dreht sich um 842 Uhren im Wert von rund 18 Millionen Euro, die zwischen 2004 und 2011 vom Luxemburger Geschäftsmann gekauft wurden. Hatte Becca betrügerische Absichten oder einfach nur eine gute Geschäftsidee, um sein Geld und das seiner Firmen möglichst gewinnbringend zu investieren? Wer will und kann das entscheiden?

Den Vorwurf der Geldwäsche hat Beccas Anwältin Me Lydie Lorang am Montagnachmittag zu entkräften versucht. Fast eine Stunde spricht sie über jene Tatbestände, die beim Weißwaschen erfüllt sein müssen. Flavio Becca habe sich dem nicht schuldig gemacht.

Die Fronten im Berufungsprozess verliefen dort, wo sie auch in erster Instanz verlaufen sind. Auf der einen Seite die (General-)Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Nebenklägers, die beide keine Zweifel an den betrügerischen Machenschaften des Geschäftsmannes zu haben scheinen. Auf der anderen Seite die Verteidigung. Diese ist von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt.

Überzeugt ist sie auch davon, dass ein Strafgericht in der Sache Becca nicht urteilen könne. „Es liegt nicht an diesem Gericht, über Ausstellungen von Rechnungen der ausländischen Juweliere an Flavio Becca zu entscheiden. Das sollte, wenn überhaupt, ein Handelsgericht tun“, so Me Hervé Temime, Beccas französischer Strafverteidiger. Me Temime bliebt dabei: Es sei keine Verschleierung auf den Konten vorgenommen worden, was zeigen würde, dass nichts verborgen bleiben sollte. Es habe nie eine betrügerische Absicht bestanden und keiner der beteiligten Firmen sei Unrecht geschehen.

Flavio Becca selbst wollte am Ende des vierten und letzten Prozesstages nichts hinzufügen. Sein Recht wäre es gewesen.