Europäischer GerichtshofFeuerwaffen-Richtlinie: EU-Kommission verklagt Luxemburg wegen Nichtumsetzung

Europäischer Gerichtshof / Feuerwaffen-Richtlinie: EU-Kommission verklagt Luxemburg wegen Nichtumsetzung
Die Europäische Kommission verklagt Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof  Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften für den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen in Luxemburg reichen nicht aus. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission am Mittwoch beschlossen, Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, heißt es in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Das Großherzogtum habe im Rahmen der EU-Feuerwaffen-Richtlinie nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen.

„In der Feuerwaffen-Richtlinie sind gemeinsame Mindeststandards für den Erwerb und den Besitz ziviler Feuerwaffen sowie den Handel mit solchen Waffen festgelegt“, sagt die EU-Kommission. Die Richtlinie ermögliche die rechtmäßige Verwendung und den rechtmäßigen Transport über die Grenzen anderer EU-Länder. Außerdem verhindere sie, dass Feuerwaffen in falsche Hände gelangen, und würde der Bekämpfung organisierter Kriminalität helfen.

Die Klage der EU-Kommission betreffe eine Reihe von Bestimmungen, die 2017 eingeführt wurden. Die  Bestimmungen haben unter anderem neue Vorschriften für Waffenhändler und Änderungen der Kennzeichnungsvorschriften an die Richtlinie beigefügt. EU-Mitgliedstaaten mussten die Bestimmungen bis 2018 umsetzen, jedoch meldete Luxemburg nicht die Umsetzung der neuen Richtlinien in das nationale Recht – und verstoße gegen diese.

Antwort des Justizministeriums

„Der Gesetzentwurf 7425 zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde vom Justizminister am 19. März 2019 eingebracht“, schreibt das Justizministerium in einer Pressemitteilung am späten Donnerstagnachmittag. Der Gesetzentwurf habe als Ziel, die geltenden Rechtsvorschriften aus dem Jahr 1983 zu überarbeiten. Mehrere Akteure haben eine Stellungnahme dazu gegeben. Die Stellungnahme habe formelle Einwände aufgeworfen, sodass der Gesetzentwurf erst am 13. Juli 2021 vom Justizausschuss angenommen werden konnte.

„Die Europäische Kommission wurde über den gesamten Gesetzgebungsprozess auf dem Laufenden gehalten“, schreibt das Justizministerium. „Ohne einen detaillierten Zeitplan nennen zu können, wird das Justizministerium seine Bemühungen verstärken.“